Palestina - Schwierigkeiten für palästinensische Beschäftigte in Gebieten, die unter israelisches Arbeitsrecht fallen (2012)

Bei einer Untersuchung des palästinensischen Statistikamtes aus dem Jahr 2010 wurde festgestellt, dass die Arbeitslosigkeit im Westjordanland bei 17% lag, im Gazastreifen hingegen bei 38%. Rund ein Fünftel der Erwerbsbevölkerung lebte nach wie vor unterhalb der Armutsgrenze. Bei der Untersuchung wurde ferner festgestellt, dass 65.000 Palästinenser in Israel arbeiteten. Fünfzehn Prozent der erbwebstätigen Palästinenser im Westjordanland waren in Israel und in israelischen Siedlungen beschäftigt. Schätzungen gehen davon aus, dass 35.000 – 50.000 Palästinenser in den Siedlungen arbeiten, wobei viele informelle Tätigkeiten verrichten.

Seit 2007 fallen sowohl israelische als auch palästinensische Beschäftigte in Israel theoretisch unter israelisches Recht. Das Gesetz wird jedoch häufig nicht in Kraft gesetzt und unzureichend überwacht, und im Falle von Verstößen haben es palästinensische Beschäftigte sehr schwer, eine Entschädigung zu bekommen und vor Gericht zu gehen. In vielen Fällen zahlen die Arbeitgeber palästinensischen Beschäftigten weiterhin weniger als den israelischen Mindestlohn, und sie arbeiten unter schlechten Arbeitsschutzbedingungen. Immer öfter arbeiten in den Siedlungen auch Kinder, häufig im Baugewerbe, ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen oder Versicherung.

Israel hat mit der Überweisung überfälliger Rentenzahlungen an Bewohner des Gazastreifens begonnen, die vor der Blockade des Streifens in Israel gearbeitet hatten. Die Vereinbarung sieht die Überweisung auf die Bankkonten von 92 Empfängern in Gaza vor, von denen die meisten in israelischen Krankenhäusern gearbeitet hatten und bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Rentenbeiträge von den Gehältern abgezogen worden waren.

Die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) hat 2010 angekündigt, dass sie den Palästinensern im Rahmen einer allgemeinen Kampagne, die einen Boykott der Siedlungen beinhalte, verbieten wolle, in den Siedlungen des Westjordanlandes zu arbeiten. Der palästinensische Gewerkschaftsbund PGFTU hat jedoch erklärt, dass er die Beschäftigten so lange nicht daran hindern werde, in den Siedlungen zu arbeiten, wie die PA ihnen keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten bieten könne. Das Verbot sollte 2011 in Kraft treten und mit Strafen von bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einem Bußgeld in Höhe von 14.000 US-Dollar für jeden einhergehen, der in israelischen Siedlungen bei der Arbeit angetroffen werde. Es ist unklar, in welchem Umfang die PA das Verbot in Kraft setzen wird, da Israel die Beschränkungen der Freizügigkeit von Arbeitskräften bisher nicht aufgehoben hat.

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