Senegal
Die Mitgliedsorganisationen des IGB im Senegal sind die Confédération des Syndicats Autonomes du Sénégal (CSA), die Confédération Nationale des Travailleurs du Sénégal (CNTS), die Confédération Nationale des Travailleurs du Sénégal - Forces du Changement (CNTS-FC), die Union Démocratique des Travailleurs du Sénegal (UDTS) und die Union Nationale des Syndicats Autonomes du Sénégal (UNSAS).
Der Senegal ratifizierte 1960 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und 1961 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
Die Vereinigungsfreiheit ist arbeitsrechtlich geregelt.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Das Gesetz untersagt gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung, enthält aber keinen angemessenen Schutz.
Gesetzliche Hindernisse für die Gründung von Organisationen
- Vorherige Genehmigung oder Billigung der Behörden für die Gründung einer Gewerkschaft erforderlich
- Um ihre Rechtspersönlichkeit im Sinne des Arbeitsgesetzes zu erhalten, muss eine Gewerkschaft eine Bescheinigung über die Anerkennung ihrer Existenz beim Innenminister beantragen. (Artikel L.8, Arbeitsgesetz)
- Offizielle Zulasung kann willkürlich, unbegründet oder aus nicht eindeutigen Gründen verweigert werden
- Laut Artikel L.8 des Arbeitsgesetzes liegt es im Ermessen des Innenministers, ob einer Gewerkschaft eine Anerkennungsbescheinigung ausgestellt wird oder nicht. (Artikel L.8, Arbeitsgesetz; s. auch Artikel 812 des Gesetzes über zivil- und handelsrechtliche Verpflichtungen)
- Sonstige Formalitäten oder Bestimmungen, die die Gründung einer Organisation übermäßig verzögern oder erheblich behindern
- Laut Artikel L.8 des Arbeitsgesetzes liegt es im Ermessen des Ministers, ob er im Anschluss an den Eingang eines Untersuchungsberichtes des Inspektors für Arbeit und soziale Sicherheit (mit Einzelheiten bezüglich der Umstände und Rahmenbedingungen der Gewerkschaftsgründung, einschließlich des Datums, des Ortes des Gründungskongresses und des beruflichen Hintergrunds der Mitglieder), nach der Überprüfung der Staatsanwaltschaft, ob die Satzung und die für die Verwaltung und Führung der Gewerkschaft verantwortlichen Mitglieder den Bestimmungen der Artikel L.7 und L.9 des Arbeitsgesetzes entsprechen, sowie nach Rücksprache mit dem Arbeitsminister eine Bescheinigung ausstellt, mit der die Existenz einer Gewerkschaft anerkannt wird (Artikel L.8, Arbeitsgesetz).
- Fehlen eines unabhängigen Gremiums, das darüber entscheidet, ob eine behördliche Zulassungsverweigerung berechtigt ist
- Im Arbeitsgesetz ist kein unabhängiges Gremium vorgesehen, an das sich eine Gewerkschaft oder deren Mitglieder wenden können, wenn der Innenminister die Ausstellung einer Bescheinigung über die Anerkennung der Gewerkschaft verweigert.
Beschränkungen des Rechtes der Beschäftigten auf die Gründung von und den Beitritt zu Organisationen ihrer eigenen Wahl
- Beschränkungen des Rechtes der Beschäftigten auf den Beitritt zu der Gewerkschaft ihrer Wahl
- Eine Gewerkschaft kann nur von Beschäftigten derselben Berufsgruppe, ähnlicher Branchen oder Berufsgruppen, die zur Produktion spezifischer Produkte beitragen, gegründet werden. (Artikel L.7, Arbeitsgesetz)
Beschränkungen des Rechtes der Gewerkschaften auf die Organisation ihrer Verwaltung
- Beschränkungen des Rechtes auf die ungehinderte Festlegung ihrer Satzungen und Bestimmungen
- Jede Änderung einer Gewerkschaftssatzung muss dem Arbeitsinspektor und der Staatsanwaltschaft gemeldet und von ihnen überprüft werden. (Artikel L.8, Arbeitsgesetz)
- Beschränkungen des Rechtes auf die Wahl ihrer Vertreter/innen und auf ungehinderte Selbstverwaltung
- Um in eine Verwaltungs- oder Führungsposition in einer Gewerkschaft gewählt werden zu können, müssen die senegalesischen Beschäftigten ihren rechtmäßigen Wohnsitz im Senegal haben, im Besitz ihrer bürgerlichen Rechte sein und keine Vorstrafen haben, die zur Aussetzung ihres Wahlrechtes im Rahmen der Wahlgesetze geführt haben (Artikel L.9, Arbeitsgesetz). Für ausländische Staatsangehörige gelten weitere Auflagen, die nachstehend erläutert werden. Falls die Staatsanwaltschaft feststellt, dass die in ein Amt gewählten Personen die im Arbeitsgesetz vorgeschriebenen Bedingungen nicht erfüllen, werden sie automatisch von der Verwaltungs- oder Führungsposition der Gewerkschaft ausgeschlossen (Artikel L.8, Arbeitsgesetz). Jede Veränderung hinsichtlich der Zusammensetzung gewerkschaftlicher Führungs- oder Verwaltungsgremien muss dem Arbeitsinspektor und der Staatsanwaltschaft gemeldet und von ihnen überprüft werden, und die Wahl neuer Amtsträger kann in diesem Zuge außer Kraft gesetzt werden (Artikel L.8, Arbeitsgesetz).
- Behördliche Befugnis, Gewerkschaften im Alleingang aufzulösen, vorübergehend zu verbieten oder deren Zulassung aufzuheben
- Gesetz Nr. 65 40 ermöglicht die Auflösung aufrührerischer Organisationen.
Gruppen von Beschäftigten, die Gewerkschaften laut Gesetz weder gründen noch beitreten oder ein Gewerkschaftsamt bekleiden dürfen bzw. nur mit Einschränkungen
- Sonstige Berufsgruppen
- Beschäftigte zwischen 16 und 18 Jahren dürfen einer Gewerkschaft nur mit Zustimmung ihrer Eltern oder ihres Vormundes beitreten. (Artikel L.11, Arbeitsgesetz)
- Sonstige Beamte oder öffentlich Bedienstete
- Unbefristet Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung fallen nicht unter das Arbeitsgesetz. (Artikel L.2, Arbeitsgesetz)
- Ausländische oder Wanderarbeitskräfte
- Ausländische Staatsangehörige können nur dann in ein Gewerkschaftsamt gewählt werden, wenn sie mindestens fünf Jahre lang im Senegal gelebt haben und wenn eine Gegenseitigkeitsvereinbarung mit ihrem Heimatland besteht. (Artikel L.9, Arbeitsgesetz)
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt, jedoch nicht angemessen begünstigt und gefördert.
Gesetzliche Hindernisse für die Anerkennung von Tarifparteien
- Vorherige Genehmigung oder Billigung der Behörden für Tarifverhandlungen erforderlich
- Tarifverträge zur Regelung der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einer oder mehreren Branchen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene werden im Rahmen eines paritätischen Ausschusses abgeschlossen, den der Arbeitsminister auf den Antrag einer zuständigen Gewerkschaft oder Arbeitgeberorganisation oder auf seine eigene Initiative hin einberuft. (Artikel L.85, Arbeitsgesetz)
- Keine bzw. willkürliche, unklare oder unsinnige Kriterien für die Bestimmung repräsentativer Organisationen
- Bei der Feststellung der Repräsentativität einer Gewerkschaft, die für deren Vertretung im paritätischen Ausschuss für den Abschluss einer Branchenvereinbarung ausschlaggebend ist, stützt sich der Minister auf die Empfehlungen des Inspektors für Arbeit und soziale Sicherheit und berücksichtigt folgende Kriterien: Zahl und Wahlergebnisse der PersonalvertreterInnen; Unabhängigkeit; Beiträge; Erfahrungen der Gewerkschaft; Umfang und Art ihrer Aktivitäten (Artikel L.85, Arbeitsgesetz). Für die Feststellung repräsentativer Gewerkschaften im Hinblick auf betriebliche Vereinbarungen wurden keine Kriterien festgelegt (Kapitel III unter der Überschrift VI, Arbeitsgesetz).
- Fehlen eines unabhängigen Gremiums, das darüber entscheidet, ob eine Organisation tarifverhandlungsberechtigt ist oder nicht
- Gegen den Beschluss des Ministers bezüglich der Repräsentativität von Gewerkschaften gemäß Artikel L.85 des Arbeitsgesetzes kann beim Staatsrat Einspruch erhoben werden. Die Einschaltung einer gerichtlichen Instanz ist im Arbeitsgesetz nicht vorgesehen.
Beschränkungen des Grundsatzes ungehinderter und freiwilliger Verhandlungen
- Verbot oder Einschränkung von Tarifverhandlungen auf bestimmter Ebene (örtlich, regional, national; Betrieb, Industrie, Branche oder allgemein)
- Betriebliche Vereinbarungen sind auf die spezifischen Umstände des bzw. der jeweiligen Unternehmen, die Bestimmungen der Branchenvereinbarung, regionale, lokale bzw. nationale Tarifverträge und Anordnungen gemäß Abschnitt L.90 und insbesondere auf die Bedingungen für die Gewährung und Berechnung von leistungsabhängigen Vergütungen sowie von individuellen oder kollektiven Produktions- und Produktivitätszulagen abzustimmen. (Artikel L.92, Arbeitsgesetz)
- Befugnis der Behörden, in die Vorbereitung von Tarifverträgen einzugreifen
- Wenn sich ein paritätischer Ausschuss nicht auf eine bestimmte oder mehrere Bestimmungen eines Branchentarifvertrages verständigen kann, hat der Inspektor für Arbeit und soziale Sicherheit die Aufgabe, auf Ersuchen einer der Parteien hin zu intervenieren, um die Inkraftsetzung des Vertrages zu ermöglichen. (Artikel L.85, Arbeitsgesetz)
- Befugnis der Behörden oder Arbeitgeber, den Inhalt und den Geltungsbereich von Tarifverträgen einseitig aufzuheben, abzuändern oder auszuweiten
- Ein unbefristet geltender Tarifvertrag kann von jeder Partei gekündigt werden (Artikel L.82, Arbeitsgesetz). Auf Antrag einer der repräsentativsten Gewerkschaften oder auf Initiative des Arbeitsministers kann ein Branchentarifvertrag zudem per Anordnung des Arbeitsministers für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des beruflichen und geografischen Geltungsbereichs des Vertrages für verbindlich erklärt werden (Artikel L.88, Arbeitsgesetz).
- Authorities’ approval of freely concluded collective agreements
- Ein unbefristet geltender Tarifvertrag kann von jeder Partei gekündigt werden (Artikel L.82, Arbeitsgesetz). Auf Antrag einer der repräsentativsten Gewerkschaften oder auf Initiative des Arbeitsministers kann ein Branchentarifvertrag zudem per Anordnung des Arbeitsministers für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des beruflichen und geografischen Geltungsbereichs des Vertrages für verbindlich erklärt werden (Artikel L.88, Arbeitsgesetz).
Beschränkungen des Geltungsbereichs und der Rechtswirksamkeit abgeschlossener Tarifverträge
- Behördliche Billigung freiwillig abgeschlossener Tarifverträge
- Ein Tarifvertrag tritt erst dann in Kraft, wenn er hinterlegt wurde. (Artikel L.83, Arbeitsgesetz)
Bestimmungen, die Tarifverhandlungen und deren Wirksamkeit untergraben
- Fehlen eines geeigneten Verfahrens zur Unterstützung und Förderung des Tarifprozesses
- Das Arbeitsgesetz enthält keine spezifischen Mechanismen zur Förderung bestimmter Tarifverhandlungsverfahren.
- Arbeitgeber haben das Recht, Verhandlungen mit repräsentativen Gewerkschaften zu verweigern
- Das Arbeitsgesetz sieht kein Rechtsinstrument vor, mit dem eine repräsentative Gewerkschaft einen Arbeitgeber zum Beginn von Tarifverhandlungen verpflichten kann.
- Sonstige gesetzliche Bestimmungen, die Tarifverhandlungen untergraben
- Solange kein Tarifvertrag abgeschlossen wurde, kann der Minister die Arbeitsbedingungen für eine spezifische Berufsgruppe per Erlass regeln. (Artikel L.90, Arbeitsgesetz)
Einschränkungen oder Verbot von Tarifverhandlungen in bestimmten Sektoren
- Sonstige Beamte und öffentlich Bedienstete
- Unbefristet Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung fallen nicht unter das Arbeitsgesetz (Artikel L.2, Arbeitsgesetz). Das Recht auf den Abschluss von Tarifverträgen in öffentlichen Dienstleistungsbereichen, Unternehmen oder Einrichtungen unterliegt den relevanten Gesetzen bzw. Bestimmungen (Artikel L.93, Arbeitsgesetz).
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht ist in der Verfassung verankert.
Das Streikrecht ist arbeitsrechtlich geregelt.
Gesetzliche Hindernisse für rechtmäßige Streiks
- Übermäßig lange Ankündigungs- oder Abkühlungsfristen
- Laut Arbeitsgesetz muss eine Gewerkschaft einen Streik 30 Tage im Voraus ankündigen. Die Ankündigungsfrist darf frühestens 10 Tage nach dem Datum der obligatorischen Schiedssitzung der Konfliktparteien beginnen. (Artikel.L273, Arbeitsgesetz)
- Fehlen eines unabhängigen Gremiums, das darüber entscheidet, ob ein Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik legal ist oder nicht
Verbot oder Einschränkungen bestimmter Arten von Streiks
- Beschränkungen hinsichtlich der Art des Streiks (z.B. Streikposten
Streikposten
Personen, die vor den Toren der betroffenen Betriebe auf einen Arbeitskonfliktoder einen Streik aufmerksam machen und versuchen, andere Beschäftigte dazu zu veranlassen, den Betrieb nicht zu betreten bzw. die Verbraucher davon abzuhalten, den Arbeitgeber zu unterstützen. Die Aufstellung von Streikposten vor einem nicht direkt an dem Konflikt beteiligten, neutralen Betrieb zielt darauf ab, indirekt Druck auf den Arbeitgeber, der die eigentliche Zielscheide der Aktion ist, auszuüben.
, wilde Streiks, Dienst nach Vorschrift
Dienst nach Vorschrift
Eine Form des Arbeitskampfes, bei der sich die Beschäftigten streng an sämtliche für ihre Arbeit geltenden Gesetze, Regeln und Prinzipien halten, was einem Bummelstreik gleichkommt.
, Sitzstreik
Sitzstreik
Eine Form des Arbeitskampfes, bei der sich die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz hinsetzen, jedoch keine Arbeit verrichten.
vgl. Streik , Bummelstreik Bummelstreik Eine Form des Arbeitskampfes, wobei die Beschäftigten das Arbeitstempo absichtlich vermindern, um das Arbeitsergebnis zu verringern.
vgl. Dienst nach Vorschrift ) - Streikende Beschäftigte dürfen den Betrieb oder dessen unmittelbare Umgebung nicht besetzen. (Artikel L.276 und L.279, Arbeitsgesetz)
Übermäßige Eingriffe der Behörden oder der Arbeitgeber während eines Streiks
- Rückbeorderung von Streikenden an ihren Arbeitsplatz (außerhalb wesentlicher Dienste)
- Artikel L.276 des Arbeitsgesetzes besagt, dass die zuständige Verwaltungsbehörde jederzeit Beschäftigte privater Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen und Dienste zur Arbeit zurückbeordern kann, wenn deren Tätigkeiten für die Sicherheit von Personen und Eigentum, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen oder die Deckung der Grundbedürfnisse der Nation unerlässlich sind. Obwohl es in Artikel L.276 heißt, dass die Liste dieser Tätigkeiten per Erlass festzulegen ist, scheint bisher kein entsprechender Erlass vorzuliegen.
Bestimmungen, die die Streikmöglichkeiten oder die Wirksamkeit eines Streiks untergraben
- Fehlen spezifischer Schutzmaßnahmen für rechtmäßig streikende Beschäftigte (z.B. Kündigungsschutz)
- Es sind keinen spezifischen gesetzlichen Schutzmaßnahmen für Beschäftigte vorhanden, die sich an einem Streik beteiligen.
- Übermäßige zivil- oder strafrechtliche Sanktionen für Beschäftigte oder Gewrkschaften, die sich an nicht genehmigten Streiks beteiligen
- Wer sich an einem rechtswidrigen Streik beteiligt, kann fristlos entlassen werden und verwirkt das Recht auf Entschädigung oder Schadenersatz wegen Vertragsbruchs (Artikel L.275, Arbeitsgesetz). Wer sich an Streikposten im Betrieb selbst oder in dessen unmittelbarer Umgebung beteiligt, ist zudem mit einem Bußgeld in Höhe von 200.000-500.000 Francs bzw. im Wiederholungsfall in Höhe von 400.000-1 Million Francs zu bestrafen (Artikel L.279, Arbeitsgesetz).
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren
- Übertriebene Beschränkungen für „Staatsbedienstete“
- Unbefristet Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung sind nicht streikberechtigt. (Artikel L.2, Arbeitsgesetz)
- Willkürliche Festlegung oder übermäßig lange Liste „wesentlicher Dienste“, in denen Streiks untersagt oder stark eingeschränkt sind
- Artikel L.276 des Arbeitsgesetzes besagt, dass per Erlass eine Liste der Tätigkeiten festzulegen ist, für deren Verrichtung die zuständige Verwaltungsbehörde die Beschäftigten jederzeit zur Arbeit zurückbeordern kann. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die für die Sicherheit von Personen und Eigentum, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen oder die Deckung der Grundbedürfnisse der Nation unerlässlich sind, ungeachtet dessen, ob es sich dabei um private Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen und Dienste handelt. Es scheint bisher kein entsprechender Erlass vorzuliegen.
Praxis
Die wichtigsten Hochschulgewerkschaften prangerten die Verhaftung von Babacar Diop, Professor und Generalsekretär der Forces démocratiques du Sénégal (Fds), an, der zeitgleich mit Guy Marius Sagna, dem Koordinator der FRAPP-Bewegung, und sieben weiteren Aktivisten verhaftet wurde. Sie wurden alle während eines Protestmarsches der FRAPP/France dégage-Bewegung („Frankreich, hau ab!“) gegen den Anstieg der Strompreise verhaftet. Sie sollen in den Hungerstreik getreten sein, um gegen ihre Verhaftung zu protestieren. Der Syndicat unitaire et démocratique des enseignants du Sénégal/Enseignement supérieur et recherche (Sudes/Esr) und der Syndicat autonome des enseignants du supérieur (Saes) riefen ihrerseits einen 24-stündigen Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
aus, um ihre Freilassung zu fordern.
Die Geldtransporteure-Gewerkschaft Syndicat national des convoyeurs de fonds et agents de sécurité (SYNACOFAS) wirft Vigassitance die verspätete Zahlung der Gehälter einiger seiner Angestellten und die Entlassung von Gewerkschaftsvertretern vor. Das Unternehmen weist diese Vorwürfe zurück. Sie ist der Ansicht, dass die entlassenen Mitarbeiter sich nicht an die Arbeitsvorschriften gehalten haben.
Der Syndicat national des travailleurs du pétrole et gaz du Sénégal (SNTPGS) hat wegen der Verletzungen der Gewerkschaftsfreiheit in der Öl- und Gasindustrie und des Fehlens eines Tarifvertrags im Teilsektor Kraftstofftransport eine einmonatige Streikankündigung (vom 16. September bis 15. Oktober 2019) eingereicht. Diese Streikankündigung ist auch eine Reaktion auf rechtswidrige Entlassungen in den Transportunternehmen Ahmed Djuma Gazal, Transports Amar, Transports Sady und TRE. Nach Angaben der Gewerkschaft lassen die Arbeitgeber nach wie vor keine gewerkschaftliche Organisierung Organisierung Der auf die Gründung von oder den Beitritt zu einer Gewerkschaft hinauslaufende Prozess bzw. Bemühungen darum, dass andere Beschäftigte eine Gewerkschaft gründen oder einer Gewerkschaft beitreten. ihrer Beschäftigten oder Wahlen von Belegschaftsvertretern zu. Eine ähnliche Situation lässt sich bei Petrosen und Fortesa Sa beobachten.
Der Präfekt von Dakar hat vier für den 28. Juni geplante Demonstrationen verboten. Zu diesen hatte der „G7“ genannte Zusammenschluss aus Lehrergewerkschaften, zu dem die Plattformen Aar Li Nu Bokk und Samm Sunu Reew sowie die Partei MCSS Fulla Ak Fayda und Anhänger der Bewegung des Präsidenten gehören. Der Präfekt begründete das Demonstrationsverbot mit der Wahrung der öffentlichen Ordnung in der Hauptstadt.
Auch in diesem Jahr wurde etlichen rechtmäßig gegründeten Gewerkschaften ihre offizielle Anerkennung Anerkennung Die Bestimmung einer Gewerkschaft durch die zuständige staatliche Stelle zur Tarifpartei für die Beschäftigten in einer gegebenen Tarifeinheit oder die Akzeptanz der kollektiven Vertretung der Beschäftigten durch eine Gewerkschaft seitens des Arbeitgebers. verweigert, darunter der „Syndicat autonome de la recherche agricole alimentaire“ (SARAA) und der „Syndicat de travailleurs et opérateurs de télécommunications“ (SYROTEL).
Am 15. Mai kam Fallou Sène, ein Student der Universität Saint-Louis, bei einer Demonstration, die von der Polizei brutal aufgelöst wurde, ums Leben. Die Studierendenvertretung „Coordination des étudiants de Saint-Louis“ (CESL), die zu einer zweiten 48-stündigen Mobilisierung aufgerufen hatte, forderte die Auszahlung von Stipendien und bessere Studienbedingungen. Der Rektor der Universität hatte den Eingriff der Ordnungskräfte genehmigt. Augenzeugen berichteten, dass ein Polizist mit scharfer Munition auf Fallou Sène geschossen habe. Das Autopsie-Ergebnis lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Eintrages noch nicht vor.
In den Wochen nach diesem Vorfall wurden weitere Kundgebungen organisiert, um Gerechtigkeit zu fordern. Präsident Macky Sall hat zugesichert, dass der Fall untersucht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen würden. Die Staatsanwaltschaft hat eine strafrechtliche Untersuchung eingeleitet, die noch nicht abgeschlossen ist. Der mutmaßliche Täter soll festgenommen worden sein, und der Rektor wurde seines Amtes enthoben.
Im November wurden drei Beschäftigte der Telefongesellschaft Expresso Sénégal und Gründungsmitglieder einer neuen Gewerkschaft entlassen. Fatou Camara, die Generalsekretärin des Sektorausschusses der Gewerkschaft SNTPT (Syndicat national des travailleurs des postes et téléphonies)/Expresso-Sénégal, die Post- und Fernmeldebedienstete vertritt, wurde zunächst mehrfach ungerechtfertigterweise bestraft und anschließend wegen eines Fehlers entlassen, den sie nicht gemacht hatte. Ihren Angaben zufolge habe die neue Direktion, die seit dem Jahr 2015 im Amt ist, die Gründung einer Gewerkschaft als Kriegserklärung betrachtet und ihre Mitglieder anschließend unverhohlen bedroht und eingeschüchtert und ihnen mitgeteilt, dass alle Gewerkschaftsmitglieder ihre Feinde seien. Vor Fatou Camara hatte die Generealdirektion von Expresso bereits den Koordinator der Verhandlungsführer und den stellvertretenden Generalsekretär des Sektorausschusses der SNTPT/Expresso entlassen.
Mehrere Gewerkschaften, darunter die Lehrergewerkschaften UES (Union des enseignants du Sénégal) und SAES (Syndicat autonome des enseignants du supérieur), haben die Bedingungen verurteilt, unter denen die Abstimmungen über die Repräsentativität der Gewerkschaften im Bildungswesen organisiert wurden. Laut UES sei das Datum einseitig und ohne Rücksprache mit den Betroffenen festgelegt worden, und Angaben der SAES zufolge hätten 75% der Lehrkräfte nicht auf den Listen der Stimmberechtigten gestanden. Auch zu dem Ort der Stimmabgabe zu kommen, war für manche Lehrkräfte ein Problem. Kritisiert wurde zudem, dass bei den Abstimmungen zum Teil nicht genügend Listen und Umschläge vorlagen. Die Gewerkschaften werfen dem Arbeitsminister vor, auf maßgeschneiderte Gesprächspartner aufseiten der Gewerkschaften und daher auf eine geringe Repräsentativität der Lehrergewerkschaften bedacht zu sein.
In den ersten Monaten des Jahres haben die Bildungsgewerkschaften die Haltung der Regierung, die eine Vereinbarung vom Februar 2014 missachtet hat, scharf kritisiert, und ein Zusammenschluss von rund 30 Bildungsgewerkschaften hat einen mehrwöchigen Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
organisiert, der ein unruhiges Jahr befürchten ließ, aber im April begann ein von beiden Seiten als konstruktiv bewerteter sozialer Dialog
Sozialer Dialog
Diskussion und Zusammenarbeit unter den Sozialpartnernin Fragen von gemeinsamem Interesse, z.B. bezüglich wirtschafts- und sozialpolitischer Themen; beinhaltet im Falle dreigliedriger Verfahren die Beteiligung des Staates.
, der die Protestaktionen beendete.
Die in einem Bündnis zusammengeschlossenen fünf IGB-Mitgliedsorganisationen haben während der Feierlichkeiten am 1. Mai die Fortschritte beim dreigliedrigen Dialog auf nationaler Ebene sowie die bevorstehende Unterzeichnung des Nationalen Paktes für soziale Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung begrüßt. Im November hat jedoch eine der Gewerkschaftsorganisationen, die Confédération nationale des travailleurs du Sénégal (CNTS), Bedauern darüber geäußert, dass dieser Pakt von den meisten Arbeitgebern nicht berücksichtigt werde und der Staat sich passiv verhalte.
Zu den Wirtschaftssektoren, in denen es nach wie vor Schwierigkeiten gab, gehörten das Gesundheitswesen, wo die Gewerkschaft SAMES (Syndicat autonome des médecins du Sénégal) im Juli gegen die Entlassung von zwei Mitgliedern protestiert hat, darunter ihr früherer Generalsekretär Dr. Mbaye Paye, und die Sicherheitsbranche, wo Anfang Dezember rund 30 Mitglieder der Gewerkschaft SAGAS (Syndicat autonome des gardiens et agents de sécurité), die sich vor dem Sitz der Sociétés générales de banques du Sénégal (SGBS) versammelt hatten, von den Ordnungskräften vertrieben und schließlich entlassen und ersetzt wurden. Und auch im Transportwesen haben sowohl mehrere senegalesische Gewerkschaftsorganisationen als auch die Internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF) die verächtliche Haltung der Geschäftsführung des Unternehmens Aviation Handling Services (AHS) gegenüber seinen Beschäftigten und vor allem gegenüber der Personalvertretung verurteilt. Auf eine im November von der Gewerkschaft SUTTAAAS (Syndicat unique des travailleurs des transports aériens et des activités annexes du Sénégal) organisierte Protestaktion hat der Arbeitgeber mit Versetzungen, der Konfiszierung der Zugangsausweise zum Flughafen und der Entlassung mehrerer Beschäftigter und Gewerkschaftsvertreter reagiert. Ende Januar sah sich die Geschäftsleitung nach einer Vermittlung
Vermittlung
Ein Prozess zwischen Schlichtung und Schiedsverfahren, bei dem der Vermittler neutral ist und den an einem Arbeitskonfliktbeteiligten Parteien bei einer Einigung hilft, indem er mögliche, unverbindliche Lösungen vorschlägt; wird auch als Mediation bezeichnet.
vgl. Schiedsverfahren, Schlichtung
der Regierung, einer Mahnung der Arbeitsaufsichtsbehörde und vor allem dank der Unterstützung der ITF gezwungen, all diese Maßnahmen rückgängig zu machen.
Der Geschäftsführer der Reinigungsfirma Entente Cadak Car hat ein Treffen mit Gewerkschaftsvertretern der CNTS abgelehnt und dies sogar in einer Fernsehsendung unterstrichen. Dasselbe Problem stellt sich für die CNTS bei Credit Mutuel du Senegal (CMS), wo ihre Mitglieder zum Schweigen gebracht wurden. Obwohl die Beschäftigten ihre Mitgliedschaft bei der CNTS nicht aufgeben wollen, lässt der Geschäftsführer nichts unversucht, um sie zu einem Austritt zu bewegen und gegen die CNTS Front zu machen.
Zwei Personalvertreter bei der lnternational Commercial Banque (lCB) in Dakar wurden am 29. Juli 2013 entlassen. Sowohl die regionale Arbeitsaufsicht Arbeitsaufsicht Eine Behörde, die für die Einhaltung der Arbeitsgesetze und der gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz zuständig ist und zu diesem Zweck Betriebsinspektionen durchführt. als auch das Arbeitsministerium haben die Entlassungen jedoch für unrechtmäßig erklärt, und das Verfahren ist noch nicht beendet.
Die ersten Wahlen nach dem Prinzip der Repräsentativität fanden am 20. April mit der Teilnahme von 18 Dachverbänden statt. Präsident Wade erklärte, er befürworte starke Gewerkschaften, und rief die am wenigsten repräsentativen Organisationen auf, sich im Interesse des sozialen Dialogs den stärkeren anzuschließen. Für die Gewerkschaftsaktivisten war das Abhalten von Wahlen ein zentrales Anliegen, weil die Zersplitterung der Gewerkschaftsbewegung aufgrund persönlicher und politischer Interessen den Boden für zahlreiche Verletzungen von Gewerkschaftsrechten bereitet hatte. Die Dachverbände hatten mehrmals erreicht, dass die Wahlen verschoben wurden, weil ihrer Ansicht nach ein ordnungsgemäßer Ablauf nicht hinreichend gesichert war.
Der Gewerkschaftsdachverband Gewerkschaftsdachverband Dachorganisation auf nationaler, regionaler oder Bezirksebene, die sich aus ihren Mitgliedsgewerkschaften zusammensetzt; bezeichnet häufig einen Verband oder Dachverband eines Landes. CNTS wies darauf hin, dass Gewerkschaften anerkannt wurden, obwohl sie weder eine Versammlung noch einen Kongress durchgeführt hatten, während andere Organisationen seit Jahren auf ihre offizielle Anerkennung Anerkennung Die Bestimmung einer Gewerkschaft durch die zuständige staatliche Stelle zur Tarifpartei für die Beschäftigten in einer gegebenen Tarifeinheit oder die Akzeptanz der kollektiven Vertretung der Beschäftigten durch eine Gewerkschaft seitens des Arbeitgebers. warteten. Der Bund Autonomer Gewerkschaften UNSAS erwähnte, dass in zahlreichen Unternehmen die Arbeitnehmer noch immer nicht das Recht oder die Möglichkeit haben, ihre Belegschaftsvertreter zu wählen, dass ferner Aktivisten verfolgt, mit Versetzung bedroht oder entlassen wurden, und dass die Geschäftsleitungen trotz entsprechender Gerichtsentscheidungen mit der Wiedereingliederung von entlassenen Gewerkschaftern auf sich warten ließen.
Zahlreiche Gewerkschaften prangerten den Autoritarismus der Regierung sowie das Fehlen echten sozialen Dialogs an. Die führenden Organisationen des Landes kritisierten die politischen Manöver sowie die Versuche, die Gewerkschaftsbewegung zu vereinnahmen und zu spalten. Mindestens drei Dachverbände wurden 2009 gegründet, insgesamt soll es rund zwanzig geben. Der Bildungssektor, bereits Gegenstand erheblicher Haushaltskürzungen, war die Hauptzielscheibe dieser politischen Einmischung. Die repräsentativsten Organisationen reagierten darauf, in dem sie sich gewerkschaftsübergreifend zusammenschlossen. Die Durchführung von Gewerkschaftswahlen wird als Priorität angesehen. Im April empörte sich Mamadou Diouf, Generalsekretär des Dachverbands der Autonomen Gewerkschaften CSA, über die Untätigkeit der Machthaber gegenüber seiner Organisation.