5+ – Rechte nicht garantiert wegen des Zusammenbruchs der Rechtsstaatlichkeit
Der Globale Rechtsindex des IGB

Somalia

Die somalische Bevölkerung leidet seit mehr als 20 Jahren unter schweren Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Rechts in Verbindung mit Straflosigkeit und mangelnder Rechenschaftspflicht. Richter und Journalisten sind zur Zielscheibe von Gewalt und außergerichtlichen Tötungen geworden.
Clan-Streitigkeiten, Proteste, die Schwäche der nationalen Streitkräfte, der allmähliche Abzug der Mission der Afrikanischen Union in Somalia, der Islamische Staat und die anhaltenden Angriffe der Al Shabaab verursachen Unsicherheit und Instabilität in ganz Somalia. Der Zusammenbruch der staatlichen Institutionen und die humanitäre Krise haben zu massiver Vertreibung und Migration von Somaliern in andere Länder geführt. Binnenvertriebene haben immer noch keinen Zugang zu humanitärer Hilfe und sind Menschenrechtsverletzungen wie Vertreibungen aus Siedlungen, Vergewaltigungen und sexueller Gewalt ausgesetzt.
Es ist unmöglich, dass sie ihre Rechte in einem Land wahrnehmen können, in dem die staatlichen Institutionen es grundsätzlich versäumt haben, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für systematische Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Rechts verantwortlich sind. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist wesentlich, wenn es um den Schutz der Rechte der Arbeiter geht. Es wird geschätzt, dass in Somalia 5,2 Millionen Menschen humanitäre Hilfe benötigen.

Die Mitgliedsorganisation des IGB in Somalia ist die Federation of Somali Trade Unions (FESTU).

Somalia hat 2014 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949) ratifiziert.

Praxis

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Generalsekretär der Journalistengewerkschaft wegen Kritik an der Regierung verklagt31-05-2017

Gegen Omar Faruk Osman, den Generalsekretär der Journalistengewerkschaft NUSOJ (National Union of Somali Journalists), wurde Strafanklage erhoben, weil er Kritik an der Politik der Regierung in Bezug auf Pressefreiheit und die Rechte von Journalisten geübt hatte. Am 3. Mai 2017 hatte die NUSOJ anlässlich des Welttages der Pressefreiheit eine Demonstration organisiert, und am 6. Mai 2017 hatte sie auf ihrer Webseite eine diesbezügliche Erklärung veröffentlicht, in der die Politik der Regierung in Bezug auf Pressefreiheit und die Rechte von Journalisten kritisiert wurde. Am 31. Mai 2017 wurde Omar daraufhin von der Generalstaatsanwaltschaft vorgeladen, weil er „die Veranstaltung anlässlich des Welttages der Pressefreiheit ohne Genehmigung des Informationsministeriums“ organisiert und eine „beleidigende NUSOJ-Erklärung“ veröffentlicht habe, „in der der Informationsminister der Bundesregierung Somalias beleidigt und diffamiert“ werde und „die weit verbreitet“ worden sei, wie es in einem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft heißt. Im Juni 2017 haben die UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, für das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
sowie über die Lage von Menschenrechtsverteidigern gemeinsam an die somalische Regierung appelliert, das Strafverfahren einzustellen. Laut einem von der Federation of Somali Trade Unions (FESTU) herausgegebenen Bericht über die Gewerkschafts- und Menschenrechtslage in Somalia werden die Rechte von Journalisten in dem Land systematisch mit Füßen getreten, und allein im Jahr 2016 seien 30 Journalisten verhaftet worden.

Gewerkschafter festgenommen 15-10-2016

Am 15. Oktober hat der nationale Nachrichten- und Sicherheitsdienst NISA die Büros von Xog-Ogaal, der ältesten und führenden Tageszeitung Mogadischus, durchsucht und Abdi Adan Guled, den stellvertretenden Vorsitzenden der Journalistengewerkschaft NUSOJ, festgenommen. Bei der Durchsuchung hat der NISA das gesamte für die Veröffentlichung der Zeitung benötigte Material sowie Computer, Archivmaterial und Kameras beschlagnahmt.

Gewerkschafter erschossen27-09-2016

Abdiasis Mohamed Ali, aktives Mitglied der Journalistengewerkschaft NUSOJ (National Union of Somali Journalists), wurde am 27. September von zwei Unbekannten auf einem Motorrad erschossen. Ali war zu Fuß auf dem Weg zu Verwandten in Jiiro-garoob im Bezirk Yaqshid im Norden von Mogadischu, als er auf offener Straße fünf Mal in die Brust und den Hals geschossen wurde. Ali hatte im Mai 2015 zusammen mit anderen Journalisten an einer von der finnischen Stiftung für Medien und Entwicklung (VIKES) gemeinsam mit der NUSOJ organisierten Schulung teilgenommen. Am 5. Oktober hat die Federation of Somali Trade Unions (FESTU) der IAO Internationale Arbeitsorganisation Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.

vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
mitgeteilt, dass die Regierung noch nicht mit der Untersuchung des Vorfalls begonnen habe. Diese Untätigkeit macht deutlich, dass frühere Empfehlungen der IAO Internationale Arbeitsorganisation Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.

vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
, denen zufolge für den Schutz und die Sicherheit führender Gewerkschaftsvertreter und -mitglieder sowie für eine unabhängige gerichtliche Untersuchung von Morden, Morddrohungen und anderen Gewalttaten gesorgt werden solle, nicht befolgt werden.

Regierung versucht, eigene Gewerkschaft zu gründen 20-07-2016

Das Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten hat am 20. Juli 2016 einen Ausschuss eingesetzt, den der Direktor der Abteilung für Arbeits- und Personalfragen leitet und der die Aufgabe hat, eine „Gewerkschaft“ für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst ins Leben zu rufen. Die Federation of Somali Trade Unions (FESTU) hat daraufhin unverzüglich die IAO Internationale Arbeitsorganisation Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.

vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
über diesen Eingriff seitens der Regierung in das Recht der Arbeitnehmer, sich frei und unabhängig zu organisieren, unterrichtet.

Regierung kontrolliert aus Sicherheitsgründen Gewerkschaftssitzungen 09-07-2016

Das Bundesministerium für innere Sicherheit hat am 9. Juli sämtliche Sitzungen in Hotels der Hauptstadt Mogadischu ohne schriftliche Genehmigung des Ministeriums verboten, angeblich aus Sicherheitsgründen. Zudem wurden alle Hotels in Mogadischu angewiesen, dem Ministerium die Namen sämtlicher Organisationen, einschließlich Gewerkschaften, mitzuteilen, die Sitzungsräume mieten wollten. Obwohl diese neue Bestimmung vor dem Hintergrund der ernsten Sicherheitslage in dem Land erlassen wurde, hat sie zur Folge, dass legitime Gewerkschaftsaktivitäten dadurch eingeschränkt werden.

Präsident entlässt Richter, der Gewerkschaftsrechte anerkannt hat 04-05-2016

Der Präsident hat am 4. Mai 2016 eine Verordnung erlassen, mit der der oberste Richter, Aidid Ilkahanaf, entlassen wurde, der am 4. Februar 2016 zugunsten der Führungsspitze der Journalistengewerkschaft NUSOJ (National Union of Somali Journalists) entschieden hatte. Mit derselben Verordnung wurde auch der Vorsitzende des regionalen Berufungsgerichtes entlassen. Laut Verfassung hat im Falle von Richtern die Justizkommission über deren Ernennung, Versetzung oder Disziplinarmaßnahmen zu entscheiden. Im Juli 2016 hat der neu ernannte oberste Richter in einem Schreiben den Versuch befürwortet, der Führungsspitze der NUSOJ die Legitimation abzusprechen und stillschweigend vom Ministerium bestimmte Personen an die Gewerkschaftsspitze zu katapultieren.

Führendem Gewerkschaftsvertreter droht Strafverfahren wegen „Gefährdung des Friedens und der Sicherheit“ 23-04-2016

Osman Farouk, dem Generalsekretär der Federation of Somali Trade Unions (FESTU), wurde mit einem Strafverfahren gedroht, weil er Klage beim IAO Internationale Arbeitsorganisation Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.

vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
erhoben hat. Der FESTU-Generalsekretär wurde darüber unterrichtet, dass die Staatsanwaltschaft mit Blick auf eine Strafanzeige gegen ihn ermittele. Die Gründe wurden ihm mit Schreiben vom 29. Februar 2016 und dann noch einmal persönlich am 23. April 2016 im Büro des Staatsanwaltes mitgeteilt. Angeblich sei er durch seine Klage beim IAO Internationale Arbeitsorganisation Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.

vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
zu einer „Gefahr für Frieden und Sicherheit“ geworden und habe zu einer „Verschlechterung der Beziehungen zwischen der Regierung und internationalen Institutionen“ beigetragen.

Eingriffe in die Angelegenheiten der NUSOJ dauern an04-02-2016

Die Journalistengewerkschaft National Union of Somali Journalists (NUSOJ) hatte sich seit Jahren gegen Versuche des Informationsministeriums gewehrt, eine parallele, regierungsfreundliche Führungsriege einzusetzen, um die ihres Generalsekretärs Omar Faruk Osman abzulösen. Die NUSOJ schien nach dem von ihr angestrengten Gerichtsverfahren gewonnen zu haben, als der Oberste Gerichtshof am 4. Februar 2016 entschied, dass die NUSOJ-Generalversammlung vom 28. und 29. Mai 2011 rechtswidrig gewesen und die Wahl von Mohammed Ibrahim zum NUSOJ-Generalsekretär ungültig sei.
Anschließend kam es jedoch zu einigen bizarren Wendungen. Nach dem Gerichtsentscheid hatte die NUSOJ am 13. und 14. Februar 2016 eine Generalversammlung geplant, aber in der Nacht davor forderte das Informationsministerium das Ministerium für innere Sicherheit und den staatlichen Nachrichtendienst NISA auf, die Sitzung zu verhindern. Danach lud das Ministerium die Gewerkschaft zu einem Treffen am 13. Februar ein, um über weitere Schritte zu beraten. Die führenden Vertreter der NUSOJ erklären sich zur Teilnahme bereit und stellten fest, dass sie offen für Verhandlungen seien, solange ihre legitimen Gewerkschaftsrechte respektiert würden. Das Informationsministerium drohte jedoch mit dem Einsatz des Staatssicherheitsdienstes, um jegliche Sitzungen der Gewerkschaft zu unterbinden.
Eine weitere Wendung nahmen die Ereignisse, als das Berufungsgericht Banadir am 20. März 2016 ein Schreiben veröffentlichte, in dem es hieβ, dass das Informationsministerium einen Ausschuss eingesetzt habe, dem Arbeitgeber der Medien angehörten und der den Termin für die Wahlversammlung der NUSOJ festlegen werde. Das Schreiben war an Regierungseinrichtungen und Beamte gerichtet und nicht an die Gewerkschaft und ihre Mitglieder, und die NUSOJ wies darauf hin, dass der sogenannte Medienarbeitgeber-Ausschuss keine Gewerkschaftsmitglieder vertrete und über kein Mandat der Gewerkschaft verfüge.

Mordanschlag auf Gewerkschaftsführer29-12-2015

Omar Faruk, der Generalsekretär der Federation of Somali Trade Unions (FESTU), entkam am 29. Dezember 2015 nur knapp einem Mordversuch in Mogadischu. Der FESTU-Generalsekretär wollte gerade das Büro der Gewerkschaft betreten, als drei bewaffnete Männer seinen Wagen auf der Taleex Straße beschossen. Omar Faruks Leibwächter lieferten sich ein Feuergefecht mit den Angreifern, die letztendlich überwältigt wurden und wegrannten. Obwohl Faruk lebend davonkam, wurden einer seiner Leibwächter und zwei Passanten schwer verletzt.

Omar Faruk war mehrfach wegen seines Engagements für den Aufbau einer starken und unabhängigen Gewerkschaftsbewegung in seinem Land von radikalen Gruppen und anderen Mitgliedern der somalischen Regierung bedroht worden. Der Mordanschlag auf ihn erfolgte einen Tag, nachdem Omar Faruk ein kontroverses Mediengesetz verurteilt hatte, das das somalische Parlament kurz zuvor verabschiedet hatte und das er als Gefahr für die Medienfreiheit in Somalia bezeichnete. Er hat den Präsidenten des Landes aufgefordert, es nicht zu unterschreiben.

IAO bestätigt Klage gegen somalische Regierung wegen Gewerkschaftsrechtsverletzungen01-11-2015

Im November 2015 hat der IAO Internationale Arbeitsorganisation Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.

vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
eine Klage gegen die Regierung Somalias wegen schwerer Verletzungen der Gewerkschaftsrechte geprüft, die die Federation of Somali Trade Unions (FESTU) und die National Union of Somali Journalists (NUSOJ) mit Unterstützung des IGB erhoben hatten.

In ihrer im Dezember 2014 eingereichten Klage haben die FESTU und die NUSOJ detailliert systematische und eklatante Missbräuche und Verletzungen der Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und der Gewerkschaftsrechte seitens der Regierung aufgelistet und erläutert, dass die staatlichen Behörden die Unabhängigkeit und die Legitimität der Gewerkschaftsbewegung untergraben hätten. Mitglieder und führende Vertreter somalischer Gewerkschaften, vor allem der FESTU und der NUSOJ, seien von staatlicher Seite Schikanen und Einschüchterungen unterschiedlichen Ausmaßes ausgesetzt gewesen, einschließlich wiederholter willkürlicher Festnahmen und Verhöre.

Die Gewerkschaften haben ferner darauf hingewiesen, dass die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Landes für den Schutz der Gewerkschaftsrechte eindeutig unzureichend seien und das Arbeitsgesetz im Jahr 1972 während der Militärdiktatur von Präsident Siad Barre verabschiedet worden sei. Eingeschränkt werde die Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
u.a. durch die exzessiven Voraussetzungen für die Gründung von Gewerkschaften.

In seinen Schlussfolgerungen bestätigte der Ausschuss die Stichhaltigkeit der Klage und forderte die Regierung dringend auf, nicht länger in Gewerkschaftsangelegenheiten einzugreifen, insbesondere in die der NUSOJ und der FESTU, das Recht der Gewerkschaften auf die ungehinderte Bestimmung ihrer eigenen Angelegenheiten und Aktivitäten zu respektieren und sicherzustellen, dass die gewählte Führungsspitze ihr Mandat uneingeschränkt erfüllen könne, von der Regierung als Sozialpartner Sozialpartner Gewerkschaften und Arbeitgeber bzw. deren repräsentative Verbände. anerkannt werde und das Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen könne.

Die Regierung wurde aufgefordert, bei der Tagung des Ausschusses im März 2016 detaillierte Informationen über die im Anschluss an die Empfehlungen des Ausschusses ergriffenen Maßnahmen vorzulegen.

Regierung verhindert Teilnahme der FESTU an der IAO-Konferenz01-06-2015

Die Regierung hat die Beteiligung der Federation of Somali Trade Unions (FESTU) an der Delegation des Landes bei der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) im Juni 2015 einseitig rückgängig gemacht. Der IAK-Vollmachtenausschuss hat dazu festgestellt, dass die Änderung der Zusammensetzung der dreigliedrigen Delegation von verschiedenen staatlichen Behörden ausgehe, was darauf hindeute, dass keine Konsultationen stattgefunden hätten. Ferner hieß es, dass dies einen Eingriff darstelle, womit gegen Artikel 3(5) der IAO Internationale Arbeitsorganisation Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.

vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
-Verfassung verstoßen werde, da die Regierung einseitig beschlossen habe, die Arbeitnehmervertreter auszuwechseln.

Arbeitsminister greift in Gewerkschaftsangelegenheiten ein 05-04-2015

Arbeitsminister Abdiweli Ibrahim Sheikh Mudey hat wiederholt in die Angelegenheiten der Federation of Somali Trade Unions (FESTU) eingegriffen, wie Anfang April 2015 beispielsweise in die Auswahl der Gewerkschaftsdelegierten, die Somalia bei der 42. Tagung der Arabischen Arbeitskonferenz (ALO) während desselben Monats in Kuwait vertreten sollten.
Der Minister hat den IGB-Mitgliedsorganisationen zudem mit Datum vom 14. April 2015 schriftlich mitgeteilt, dass Omar Faruk Osman nicht länger FESTU-Generalsekretär sei. Das Informationsministerium hat sich kontinuierlich geweigert, die demokratisch gewählte Führungsspitze der Journalistengewerkschaft NUSOJ mit Omar Faruk Osman als Generalsekretär anzuerkennen und stattdessen selbst eine alternative Führungsriege eingesetzt.
Darüber hinaus hat der Minister versucht, den Ablauf des 1. Mai zu bestimmen. In einem Brief vom 15. April 2015 hat er der FESTU mitgeteilt, dass er ein 12-köpfiges Organisationskomitee für die Feierlichkeiten des Landes am 1. Mai unter Vorsitz des stellvertretenden Arbeitsministers, Osman Libah, eingesetzt habe. In dem Brief wurde die FESTU zudem darüber unterrichtet, dass sie sich nicht an der Organisation des Internationalen Tages der Arbeit beteiligen dürfe, dass ihre Mitgliedsgewerkschaften jedoch einen finanziellen Beitrag zur Deckung der Kosten der Veranstaltung leisten könnten. Der Gewerkschaftsbewegung wurde mitgeteilt, dass die Sicherheitskräfte eingesetzt würden, um etwaige von der FESTU organisierte Feierlichkeiten am 1. Mai zu unterbinden, da das Arbeitsministerium diese nicht genehmigt habe. Laut Gesetz ist eine solche Genehmigung allerdings überhaupt nicht vorgeschrieben.
Eine positive Entwicklung war der FESTU-Kongress am 6. und 7. April in Mogadischu, bei dem Ahmed Osman Said erneut zum Präsidenten gewählt und Omar Faruk Osman als Generalsekretär wiedergewählt wurde.

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