Tailandia - Staatliche thailändische Eisenbahngesellschaft entlässt die Hälfte des Gewerkschaftsvorstandes (2013)

Nach einer Entgleisung am 5. Oktober 2009, bei der Reisende ums Leben kamen, gaben Mitglieder der Eisenbahnergewerkschaft SRUT bekannt, dass sie künftig keine Züge mehr führen würden, deren Sicherheitsverfahren und -ausrüstung fehlerhaft sei. Die SRUT-Vorstandsmitglieder streikten zwar nicht, organisierten aber eine Arbeitsschutzinitiative. Kurz darauf entließ die staatliche Eisenbahngesellschaft SRT etwa die Hälfte der Mitglieder des Gewerkschaftsvorstandes.

Am 17. Dezember 2010 stellte die Nationale Menschenrechtskommission Thailands fest, dass die SRT die Prinzipien der Vereinigungsfreiheit und die Arbeitnehmerrechte verletzt habe.

Am 28. Juli 2011 bestätigte das zentrale Arbeitsgericht Thailands die Entlassungen und ordnete an, dass die entlassenen Vorstandsmitglieder und Gewerkschafter rund 500.000 US-Dollar an Bußgeld zuzüglich aufgelaufener Zinsen in Höhe von 7,5 Prozent pro Jahr ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrages zu zahlen hätten.

Am 10. August 2011 entließ die SRT mit der Genehmigung des zentralen Arbeitsgerichtes weitere Mitglieder des SRUT-Vorstandes, einschließlich ihres Vorsitzenden. Inzwischen wurde Berufung beim Obersten Gerichtshof eingelegt, aber eine Überprüfung kann mehrere Jahre dauern. Obwohl ihr Fall vom Obersten Gerichtshof überprüft werden wird, werden die SRUT-Vorstandsmitglieder nicht mehr als Beschäftigte der SRT betrachtet, so dass sie bei der jüngsten SRUT-Generalversammlung nicht erneut für den Vorstand kandidieren konnten.

Am 30. April 2013 wurde formell Klage gegen Thailand beim IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit wegen Missachtung der Gewerkschaftsrechte erhoben.

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