Croacia - Streikbeschränkungen

Der Gewerkschaftsbund UATUC (Union of Autonomous Trade Unions of Croatia) hat im Jahr 2017 einen beunruhigenden Trend festgestellt: Nahezu jedes bei Gericht beantragte Streikverbot wurde tatsächlich verhängt. Der UATUC hat die enge gerichtliche Auslegung gewerkschaftlicher Interessen und deren Abstimmung mit den Geschäftsinteressen, wie im Falle des Streikverbots bei der Universität für kroatische Studien im Jahr 2017, verurteilt.
Im Herbst 2017 hat die Regierung zudem trotz der Einwände des UATUC das Gesetz über Versorgungsbetriebe eingeführt. Nach Ansicht der Gewerkschaft steht das Gesetz im Widerspruch zu Abschnitt 214 des Arbeitsgesetzes, da es dem Arbeitgeber die Möglichkeit gibt, im Alleingang Regeln festzulegen, die das Streikrecht einschränken könnten.

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