Serbia - Streikrechtsverletzungen

Die innerstaatliche Gesetzgebung schließt gewählte und ernannte Amtsträger, Beamte in staatlichen Gremien, Richter, die Streitkräfte, die Polizei und Mitglieder des Nachrichtendienstes von der Wahrnehmung des Streikrechtes aus. Selbst denjenigen Gruppen von Beschäftigten, die theoretisch streikberechtigt sind, wird dieses Recht in der Praxis häufig verweigert, wie etwa bei dem Betrieb Confezioni Andrea Serbia, wo der Arbeitgeber die Beschäftigten an der Teilnahme an einem Warnstreik hinderte. Diejenigen, die dennoch streikten, wurden zunächst verwarnt und dann entlassen. Während eines von der NEZAVISNOST organisierten Streiks im Serbischen Klinikum in Belgrad wurden die Mitteilungen und Plakate der Gewerkschaft zerstört.

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