Tailandia - Streiks, Streikposten und Proteste für illegal erklärt (2012)

Am 27. Januar wurden Frau Jitra Kotchadej, ehemalige Beraterin der Gewerkschaft Triumph International (Thailand) Labour Union (TITLU), Frau Boonrod Saiwong, ehemalige Exekutivsekretärin der TITLU und Herr Sunthorn Boonyod, Mitarbeiter des Labour Union Center, formell angeklagt, gegen Paragraf 215 und 216 des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben, weil sie sich in einer Gruppe von zehn oder mehr Personen versammelt und die Menschen zu Unruhen angestiftet haben sollen sowie Polizeibefehle ignorierten. Die Anklagen stammen aus einem Protest vom August 2009 als etwa 400 Mitglieder der TITLU das frühere thailändische Parlamentsmitglied, Abhisit Vejjajiva, darum baten, ihnen in ihrem Arbeitskampf gegen Body Fashion zu helfen.
Am 28. Juli bestätigte das zentrale Arbeitsgericht Thailands in zweiter Instanz die Entlassung von sieben Führern der Staatlichen Eisenbahngewerkschaft (SRUT) Thailands durch die Staatsbahn Thailands (SRT) und ordnete ebenfalls an, dass sie den Behörden 15 Millionen Baht (500 000 USD) als Entschädigung für die aus dem Streik von 2009 entstandenen Schäden bezahlen sollen. Das Gericht befand die Angeklagten der Anstiftung von Arbeitern zum Streik, der Unterbrechung des Zugverkehrs und der Verursachung von gravierenden finanziellen Schäden für die SRT für schuldig. Die sieben Führer der Eisenbahngewerkschaft sind der Vorsitzende Sawit Kaewwan, der stellvertretende Vorsitzende Phinyo Rueanphet, Banchong Bunnet, Thara Sawaengtham und Liam Mokngam, der Sekretär Suphichet Suwanchatree und der Ausbildungsleiter Arun Deerakchat.
Im Dezember verhängte das Landgericht Chonburi über 17 Führer der thailändischen Michelin-Arbeitergewerkschaft eine Strafe von 1 500 Baht (50 USD) wegen der Streikposten der Gewerkschaft im Betrieb im Jahre 2009. Das Gericht hatte ursprünglich eine Gefängnisstrafe von eineinhalb Jahren verhängt sowie eine Geldstrafe von 3000 Baht (100 USD), setzte die Gefängnisstrafe aber aus und die Geldbuße herab, weil sich die Angeklagten schuldig bekannten und keine Vorstrafen hatten.

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