Schweden
Die Mitgliedsorganisationen des IGB in Schweden sind die Landsorganisationen i Sverige (LO), die Sveriges Akademikers Centralorganisation (SACO) und die Tjänstemännens Centralorganisation (TCO).
Schweden ratifizierte 1949 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und 1950 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung ist gesetzlich verboten.
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht wird gesetzlich anerkannt.
Verbot oder Einschränkungen bestimmter Arten von Streiks
- Beschränkungen hinsichtlich des Streikziels (z.B. Arbeitskonflikte, wirtschaftliche und soziale Fragen, politische, Sympathie- und Solidaritätsstreiks)
- Es gibt Einschränkungen für Arbeitskampfmaßnahmen, die sich aus § 5(a) und (b) des Gesetzes über die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland und § 41(c) des Mitbestimmungsgesetzes ergeben, insofern als diese Bestimmungen die Gewerkschaften daran hindern, Maßnahmen zu ergreifen, um die Beschäftigungsbedingungen der entsandten Arbeitnehmer über die Mindestbedingungen hinaus zu verbessern, die in Vereinbarungen auf zentraler Ebene oder im entleihenden Unternehmen festgelegt sind.
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren
- Übertriebene Beschränkungen für „Staatsbedienstete“
- Auch die Beschäftigten im öffentlichen Sektor sind streikberechtigt, vorbehaltlich tarifvertraglicher Beschränkungen zum Schutz der unmittelbaren Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung.
Praxis
Zu gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung kommt es in Schweden äußerst selten. Der schwedische Gewerkschaftsbund TCO, der überwiegend Angestellte organisiert, berichtet, dass Gewerkschaftsmitglieder, die am meisten unter Diskriminierung zu leiden haben, diejenigen sind, die zu Personalvertretern und Arbeitsschutzbeauftragten gewählt werden. Während des Jahres 2017 hat die Gewerkschaft der Beschäftigten im lokalen Wohlfahrtssektor beispielsweise ein Mitglied bei einem privaten Unternehmen vertreten, dem von seinem Arbeitgeber mit Vergeltungsmaßnahmen gedroht wurde, als die Frau versuchte, sich in ihrer Funktion als Arbeitsschutzbeauftragte für Arbeitsschutzbelange und andere Gewerkschaftsthemen einzusetzen. Auch die Polizeigewerkschaft gibt an, dass Arbeitsschutzbeauftragte in seltenen Fällen das Gefühl haben, nicht so gut behandelt zu werden wie andere Beschäftigte, wenn es um Gehaltserhöhungen und Ähnliches geht.
Angaben des schwedischen Gewerkschaftsbundes (LO), des schwedischen Dachverbandes der Angestellten (TCO) und der schwedischen Zentralorganisation der Akademiker (SACO) zufolge komme es nur gelegentlich zu tätlichen Angriffen auf Gewerkschaftsmitglieder und selten zu einer Diskriminierung von Gewerkschaftsmitgliedern. Auch andere Behinderungen gewerkschaftlicher Aktivitäten, von Gewerkschaftsmitgliedern oder ArbeitnehmerInnen kämen kaum vor.
Die LO berichtet über einen zurückgehenden Prozentsatz von Arbeitsinspektoren im Verhältnis zu den Arbeitnehmern, deren Anteil auf 16.991 pro Arbeitsinspektor angestiegen sei, sowie über einen erheblichen Anstieg der Arbeitsunfälle unter jungen Arbeitnehmern (17 Prozent) im Verhältnis zum Anstieg für alle Beschäftigten (2 Prozent).
Aufgrund der Schlussfolgerungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Laval traten neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Diese Gesetzesänderungen ziehen Beschränkungen des Rechts auf Arbeitskampf Arbeitskampf Ein Konflikt zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezüglich der Arbeitsbedingungen oder -umstände; kann zu Arbeitskampfmaßnahmenführen. gegen alle Unternehmen, die Mitarbeiter nach Schweden entsenden, nach sich. Die wichtigsten Beschränkungen im Folgenden. Erstens verbietet die neue Gesetzgebung den Gewerkschaften, mit den Mitteln des Arbeitskampfes Tarifverträge zu erstreiten, wenn es sich nicht um Angelegenheiten handelt, die explizit im schwedischen Arbeitnehmerentsendegesetz genannt sind.
Zweitens soll der Tarifvertrag
Tarifvertrag
Eine gewöhnlich schriftliche Vereinbarung, die die Ergebnisse von Kollektiv-/Tarifverhandlungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern enthält.
vgl. Kollektiv-/Tarifverhandlungen
nur Bestimmungen zu Mindestlöhnen und Mindestbedingungen enthalten. Den Gewerkschaftsorganisationen ist es verboten, mithilfe von Arbeitskämpfen zu versuchen, Abschlüsse auf höherem Niveau als der absoluten Untergrenze des Manteltarifvertrages ihrer Branche zu erzielen.
Drittens bedeuten die neuen gesetzlichen Anforderungen, dass die Gewerkschaftsorganisationen in einigen Fällen völlig das Recht auf Regelung der Arbeitsbedingungen mithilfe von Tarifverträgen, die im Arbeitskampf
Arbeitskampf
Ein Konflikt zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezüglich der Arbeitsbedingungen oder -umstände; kann zu Arbeitskampfmaßnahmenführen.
erstritten wurden, einbüßen. Nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz darf ein Arbeitskampf
Arbeitskampf
Ein Konflikt zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezüglich der Arbeitsbedingungen oder -umstände; kann zu Arbeitskampfmaßnahmenführen.
nicht aufgenommen werden, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass die Arbeitsbedingungen mindestens genauso vorteilhaft sind wie die Minimalbedingungen eines gewöhnlichen schwedischen Tarifvertrages im Rahmen der Arbeitnehmerentsenderichtlinie. Das bedeutet, dass in diesen Fällen auf dem schwedischen Arbeitsmarkt tariffreie Zonen geschaffen werden, wo es nur dann möglich ist, einen Tarifvertrag
Tarifvertrag
Eine gewöhnlich schriftliche Vereinbarung, die die Ergebnisse von Kollektiv-/Tarifverhandlungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern enthält.
vgl. Kollektiv-/Tarifverhandlungen
abzuschließen, wenn der Arbeitgeber dem freiwillig zustimmt.