Syrien
Seit 2011 ist Syrien in einem Bürgerkrieg versunken, dem mehr als 226.000 Zivilisten zum Opfer gefallen sind. Laut dem jüngsten Bericht der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission zur Arabischen Republik Syrien setzten sich im Jahr 2020 die Verstöße, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen, unvermindert fort. Es wird geschätzt, dass 6,5 Millionen Menschen intern vertrieben wurden, während 5,6 Millionen in den Nachbarländern Zuflucht suchten.
Dem Bericht zufolge sind 9,3 Millionen Menschen, also mehr als die Hälfte der Bevölkerung, von Ernährungsunsicherheit betroffen. Die Haushalte sind gezwungen, auf negative Bewältigungsmechanismen zurückzugreifen, einschließlich Kinderarbeit.
Es ist unmöglich, dass Arbeiter ihre Rechte in einem Land wahrnehmen können, in dem die staatlichen Institutionen grundsätzlich versagt haben, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für systematische Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Rechts verantwortlich sind. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist von entscheidender Bedeutung, wenn es um den Schutz der Rechte der Arbeitnehmer geht.
Der IGB hat keine Mitgliedsorganisation in Syrien.
Syrien hat 1960 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und 1957 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949) ratifiziert.
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen. Die Vereinigungsfreiheit wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung ist gesetzlich verboten.
Beschränkungen des Rechtes der Beschäftigten auf die Gründung von und den Beitritt zu Organisationen ihrer eigenen Wahl
- Gesetzlich vorgeschriebenes Gewerkschaftsmonopol und/oder ein System, das die Organisierung Organisierung Der auf die Gründung von oder den Beitritt zu einer Gewerkschaft hinauslaufende Prozess bzw. Bemühungen darum, dass andere Beschäftigte eine Gewerkschaft gründen oder einer Gewerkschaft beitreten. auf einer bestimmten Ebene (Betrieb, Branche/Sektor, regional, gebietsbezogen, national) verbietet oder einschränkt
- Jede Arbeitnehmerorganisation ist verpflichtet, dem einzigen, von der regierenden Baath-Partei streng kontrollierten Gewerkschaftsbund des Landes, der General Federation of Trade Unions (GFTU), beizutreten. Ihr Präsident ist ein führendes Mitglied der Partei.
Beschränkungen des Rechtes der Gewerkschaften auf die Organisation ihrer Verwaltung
- Beschränkungen des Rechtes auf die Wahl ihrer Vertreter/innen und auf ungehinderte Selbstverwaltung
- Das Arbeitsministerium ist gesetzlich befugt, über die Zusammensetzung des GFTU-Kongresses zu entscheiden und die Bedingungen und Verfahren für die Verwendung von Gewerkschaftsgeldern festzulegen. Die GFTU kann den Vorstand jeder Gewerkschaft auflösen.
- Beschränkungen des Rechtes auf die ungehinderte Organisation von Aktivitäten und die Formulierung von Programmen
- Die General Federation of Trade Unions kontrolliert die meisten Aspekte der Gewerkschaftsarbeit und legt fest, welche Sektoren oder Berufsgruppen eine Gewerkschaft gründen können.
- Sonstige gesetzlich zulässige externe Eingriffe
- Der Minister ist gesetzlich befugt, die Bedingungen und Verfahren für die Investition von Gewerkschaftsgeldern im Finanzsektor und in der Industrie festzulegen.
Gruppen von Beschäftigten, die Gewerkschaften laut Gesetz weder gründen noch beitreten oder ein Gewerkschaftsamt bekleiden dürfen bzw. nur mit Einschränkungen
- Ausländische oder Wanderarbeitskräfte
- Ausländische Beschäftigte können der für ihre Berufsgruppe zuständigen Gewerkschaft beitreten, jedoch nicht für ein Gewerkschaftsamt kandidieren.
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Beschränkungen des Geltungsbereichs und der Rechtswirksamkeit abgeschlossener Tarifverträge
- Behördliche Billigung freiwillig abgeschlossener Tarifverträge
- Gemäß dem Arbeitsgesetz von 2010 treten Tarifverträge in Kraft, nachdem sie beim Ministerium für Arbeit und Soziales hinterlegt und eingetragen wurden. Das Ministerium verfügt über umfangreiche Befugnisse, um die Eintragung von Tarifverträgen anzufechten und zu verweigern, wobei die Parteien jedoch die Möglichkeit haben, das Verwaltungsgericht des Staatsrates einzuschalten.
Einschränkungen oder Verbot von Tarifverhandlungen in bestimmten Sektoren
- Sonstige Gruppen
- Hausangestellte und ähnliche Beschäftigte, Beschäftigte von wohltätigen Vereinigungen und Organisationen sowie Gelegenheitsarbeiter/innen fallen nicht unter die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes von 2010.
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht ist nicht speziell gesetzlich geschützt, aber auch nicht ausdrücklich verboten, außer im Falle von Beschäftigten in wesentlichen Diensten.
Bestimmungen, die die Streikmöglichkeiten oder die Wirksamkeit eines Streiks untergraben
- Übermäßige zivil- oder strafrechtliche Sanktionen für Beschäftigte oder Gewrkschaften, die sich an nicht genehmigten Streiks beteiligen
- Streiks von mehr als 20 Beschäftigten können in bestimmten Wirtschaftsbranchen (u.a im Verkehrswesen, bei der Post und in der Telekommunikationsbranche) mit Geldbußen oder sogar Haftstrafen belegt werden. Dasselbe gilt für Streiks, die auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfinden bzw. wenn Gebäude besetzt werden. Staatsbedienstete, die die Arbeit des öffentlichen Dienstes behindern, können ihre Bürgerrechte verlieren. Jede Person, die "dem allgemeinen Produktionsplan schadet", kann mit Zwangsarbeit bestraft werden.
Praxis
Bis 2011 wagten es die Beschäftigten im Allgemeinen nicht, das Streikrecht wahrzunehmen, da im Falle von für regierungsfeindlich erachteten Aktivitäten schwere Strafen und Repressionen drohten. Die Angst vor Repressalien hatte zur Folge, dass die Reaktionen auf Aufrufe zu Generalstreiks während des Jahres gemischt waren: In Städten, die als Demokratiehochburgen galten, war die Beteiligung größer als in der Hauptstadt Damaskus.
Während des Jahres 2011 kam es jedoch zu einer Reihe von Generalstreiks, die im März begannen und ein wichtiger Bestandteil der Proteste gegen die Unterdrückung der Grundrechte und das Fehlen menschenwürdiger Arbeitsplätze und Zukunftsperspektiven waren. Oppositionelle riefen für den 18. Mai, den 23. Juni und den 11. Dezember zu landesweiten Generalstreiks auf. Zusätzlich dazu fanden zwischen dem 3. und dem 5. Juni Generalstreiks in Hama und am 7. Juli in Homs und Hama statt. Die meisten dieser Streiks, mit denen ein Ende der Repressionen gefordert wurde, wurden mit Gewalt erwidert, mit Verletzungen und häufig dem Verlust von Menschenleben als Folge.
Der von der Regierung kontrollierte offizielle Gewerkschaftsbund, die General Federation of Trade Unions (GFTU), war an den jüngsten Streiks nicht beteiligt, sondern hat sich an die offizielle Regierungsparole gehalten und die Reformbewegung als Verschwörung bezeichnet. Die GFTU ist nicht der Ansicht, dass die politische Führungsspitze die Organisation kontrolliert. Ihren Angaben zufolge könnten die Beschäftigten auf allen Ebenen ihre Führungsspitzen ungehindert wählen und diejenigen abwählen, die ihre Interessen nicht angemessen vertreten. Sie stellt ferner fest, dass sich das Gewerkschaftsmonopol dadurch erkläre, dass die Beschäftigten selbst gegen mehrere Gewerkschaften seien, da dadurch ihre Einheit und ihre Interessen untergraben würden. Die Regierung hat in ihren Berichten an die IAO
Internationale Arbeitsorganisation
Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.
vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
genau dasselbe Argument angeführt.
Trotz ihrer engen Verbindungen zur regierenden Baath-Partei ist der Gewerkschaftsbund General Federation of Trade Unions (GFTU) nicht der Ansicht, dass die politische Führungsspitze die Organisation kontrolliert. Ihren Angaben zufolge könnten die Beschäftigten auf allen Ebenen ihre Führungsspitzen ungehindert wählen und diejenigen abwählen, die ihre Interessen nicht angemessen vertreten. Sie stellt ferner fest, dass sich das Gewerkschaftsmonopol dadurch erkläre, dass die Beschäftigten selbst gegen mehrere Gewerkschaften seien, da dadurch ihre Einheit und ihre Interessen untergraben würden. Die Regierung hat in ihren Berichten an die IAO
Internationale Arbeitsorganisation
Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.
vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
genau dasselbe Argument angeführt.
Die Beschäftigten wagen es angesichts der möglichen schweren Strafen und der Wiedereinführung von Unterdrückung im Falle von Aktivitäten, die der Regierung kritisch erscheinen, kaum, ihr Streikrecht in Anspruch zu nehmen. Im November 2009 jedoch traten rund 30 000 Beschäftigte des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East) aus der West Bank, dem Gaza-Streifen, Jordanien, Syrien und Libanon für kurze Zeit in Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
. Arbeiter und Gewerkschafter berichteten, dass sie mit ihrem Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
die Dienstleistungen für palästinensische Flüchtlinge verbessern, den Arbeitsbedingungen für Beschäftigte ein Ende setzen und die Anzahl der Beschäftigten in der Region verstärken wollten.