Togo
Die Mitgliedsorganisationen des IGB in Togo sind die Confédération Nationale des Travailleurs du Togo (CNTT), die Confédération Syndicale des Travailleurs du Togo (CSTT), die Union Générale des Syndicats Libres (UGSL) und die Union Nationale des Syndicats Indépendants du Togo (UNSIT).
Togo ratifizierte 1960 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und 1983 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
Die Vereinigungsfreiheit ist arbeitsrechtlich geregelt.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Das Gesetz untersagt gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung, enthält aber keinen angemessenen Schutz.
Gruppen von Beschäftigten, die Gewerkschaften laut Gesetz weder gründen noch beitreten oder ein Gewerkschaftsamt bekleiden dürfen bzw. nur mit Einschränkungen
- Sonstige Berufsgruppen
- Angehörige der Sicherheitskräfte und der Feuerwehr dürfen Gewerkschaften nicht beitreten. Laut Arbeitsgesetz haben Minderjährige, die das gesetzliche Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung erreicht haben (15 Jahre gemäß Abschnitt 150 des Arbeitsgesetzes), nicht das Recht, ihre Gewerkschaftsrechte ohne Genehmigung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten wahrzunehmen (Abschnitt 12).
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Beschränkungen des Grundsatzes ungehinderter und freiwilliger Verhandlungen
- Obligatorisches verbindliches Schiedsverfahren im Falle von Konflikten während laufender Verhandlungen in nicht wesentlichen Diensten
- In Abschnitt 260 des Arbeitsgesetzes heißt es, dass der Arbeitsminister im Falle einer fortdauernden Meinungsverschiedenheit zwischen den Tarifparteien in bestimmten Punkten im Rahmen eines kollektiven Konfliktes die Möglichkeit hat, die Angelegenheit nach einer gescheiterten Schlichtung an ein Schiedsgremium zu verweisen.
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht ist arbeitsrechtlich geregelt.
Das Streikrecht ist in der Verfassung verankert.
Gesetzliche Hindernisse für rechtmäßige Streiks
- Obligatorische Schieds- oder langwierige Schlichtungs- und Vermittlungsverfahren vor einem Streik
- Der IAO-Sachverständigenausschuss hält es seit Jahren für notwendig, Abschnitt 275 des Arbeitsgesetzes zu novellieren, um sicherzustellen, dass die an einem kollektiven Konflikt beteiligten Parteien ungehindert über das zur Beilegung des Konfliktes anzuwendende Verfahren entscheiden können.
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren
- Übertriebene Beschränkungen für „Staatsbedienstete“
- Die Beschäftigten im staatlichen Gesundheitswesen dürfen sich gewerkschaftlich organisieren, jedoch nicht streiken.
- Willkürliche Festlegung oder übermäßig lange Liste „wesentlicher Dienste“, in denen Streiks untersagt oder stark eingeschränkt sind
- Der IAO-Sachverständigenausschuss hält es seit Jahren für notwendig, die in den Abschnitten 273 und 274 des Arbeitsgesetzes erwähnten Dekrete bezüglich der Festlegung wesentlicher Dienste im Falle eines Streiks zu verabschieden.
Praxis
Während ihrer außerordentlichen Vollversammlung am Samstag, den 16. März 2019, haben die Beschäftigten der togolesischen KFZ-Kennzeichenbehörde SOTOPLA-CEVA den Vorsitzenden des Syndicat national des travailleurs du commerce du Togo (SYNTRACOM-TOGO) mit den katastrophalen Bedingungen und der Einschüchterungspolitik, unter denen sie arbeiten, konfrontiert. Die Beschäftigten prangerten insbesondere die ständigen Entlassungs- und sogar Todesdrohungen an, die über jedem Mitarbeiter schweben, der es wagt, einen Streik zu initiieren oder ein behördliches Eingreifen zu fordern. Darüber hinaus wird jede Diskussion zwischen zwei oder drei Personen innerhalb des Unternehmens, auch während der Ruhezeiten, sowie Verspätungen oder Abwesenheiten bei der 7 Uhr-Gebetszeit mit Suspendierung von mehr als einem Monat ohne Lohn bzw. mit Lohnabzug bestraft. Außerdem würde jeder Verhandlungsversuch von der Unternehmensleitung abgelehnt werden.
Als drei streikende Lehrkräfte aus der Stadt Kara gegen die Festnahme ihres Gewerkschaftskollegen Claude Pelelem von der „Synergie des travailleurs du Togo“ (STT) protestierten, wurden sie selbst ebenfalls verhaftet. Vorgeworfen wurden ihnen Eindringen in einen Hochsicherheitsort, Gewalt gegenüber den Sicherheitskräften und beabsichtigte Verfahrensbehinderung nach der Festnahme von Claude Pelelem, und am 13. April wurden sie zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, von denen zwei zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Die Bildungsgewerkschaft „Fédération des syndicats de l’éducation nationale“ (FESEN) hat diese „Verletzung der Vereinigungsfreiheit und des Streikrechtes“ gemeinsam mit den Gewerkschaften „Synergie des travailleurs du Togo“ (STT) und „Syndicat national des praticiens hospitaliers du Togo“ (SYNPHOT) verurteilt.
Theoretisch fallen die Tausenden FEZ-Beschäftigten unter einen angemessenen Rechtsrahmen. Das Arbeitsrecht gilt in den Zonen ohne Einschränkungen, und im Jahr 2013 trat ein Tarifvertrag in Kraft. In der Praxis zeichnen sich die Zonen jedoch durch kontinuierliche und zunehmende Verletzungen grundlegender Arbeitnehmerrechte aus. Im Jahr 2013 wurden 160 Beschäftigte von Paper Bags, einer Tochter des indischen Konzerns WACEM, entlassen, weil sie bessere Arbeitsbedingungen gefordert hatten. Sie waren Opfer des arbeitnehmerfeindlichen Verhaltens des Unternehmens und des berüchtigten Tâcheronnat-Systems für Leiharbeit und Outsourcing, das Missbräuchen jeglicher Art Tür und Tor öffnet. Trotz der Mobilisierung nationaler und internationaler Gewerkschaftsorganisationen und togolesischer Menschenrechtsgruppen warteten die Beschäftigten Anfang des Jahres 2016 immer noch darauf, zu ihrem Recht zu kommen. Die Arbeitnehmerforderungen und die wiederholten Warnungen der COSYNTRASOFT, der Organisation, in der die FEZ-Gewerkschaften zusammengeschlossen sind, in Bezug auf Fragen des Arbeitsschutzes werden gewöhnlich ignoriert.
Am 30. Januar 2015 starb eine Beschäftigte des koreanischen Unternehmens NINA an ihrem Arbeitsplatz. Sie hatte einem Vorgesetzten gesagt, dass es ihr nicht gut gehe, war aber angewiesen worden, weiterzuarbeiten. Die Arbeitsbedingungen in diesem Betrieb waren zuvor bereits als erschreckend bezeichnet worden, und die Frauen müssen oft 10 Stunden lang ununterbrochen im Stehen arbeiten.
Im Juni kamen wegen mangelnder Sicherheitsvorkehrungen sechs Beschäftigte der Zementfabrik der WACEM-Gruppe bei einer Treibstofftankexplosion ums Leben. Fast 900 Beschäftigte dieses indischen Konzerns sind im Rahmen des Tâcheronnat-Leiharbeitssystems beschäftigt. Die Geschäftsführung stellt ihnen keine Ausrüstung zur Verfügung und ignoriert ihre Forderungen. Ende 2015 kam schließlich nach langen Bemühungen eine Tarifvereinbarung zustande.
Die seit ihrer Gründung im Jahr 2013 vor allem im öffentlichen Dienst äußerst aktive Gewerkschaft Synergie des travailleurs du Togo (STT) wurde während des Jahres 2015 besonders von den Behörden des Landes ins Visier genommen. Angesichts der Weigerung der Regierung, auf ihre Forderungen einzugehen, hat die STT trotz Drohungen und Gewalt mehrere Streiks organisiert. Verschiedene Mitglieder der Regierung, einschließlich des Ministerpräsidenten, haben versucht, die STT durch die Drohung, dass die Streikenden entlassen würden, einzuschüchtern. Der Gewerkschaft wurde vorgeworfen, finanzielle Mittel von der Opposition zu erhalten und dann, als die Präsidentschaftswahlen näher rückten, den Ablauf der Wahlen zu stören, obwohl die STT zur Wahrung des sozialen Friedens aufgerufen hatte.
Als am 15. März in der Stadt Dapaong eine Gewerkschaftssitzung stattfinden sollte, wurden die Teilnehmer/innen von Männern mit langen Knüppeln angegriffen und zum Teil verletzt. Am nächsten Abend parkte in Lomé ein mit einem Maschinengewehr ausgerüsteter Jeep vor dem Sitz der Gewerkschaft Syndicat des praticiens hospitaliers du Togo (SYNPHOT), wo gerade eine Sitzung der STT stattgefunden hatte.
Anfang April wurde eine Demonstration in Lomé unter dem Vorwand verboten, dass die STT noch keine Rechtspersönlichkeit erlangt habe.
Im September wurde ein Sit-in von Lehrkräften in Dapaong von der Polizei beendet. Sie protestierten gegen die Versetzung zahlreicher Lehrkräfte, die die Streiks einige Monate zuvor organisiert hatten, wie etwa der STT-Vorsitzende in dieser Stadt.
Drei Gewerkschaften wurden in jüngster Zeit in der Freihandelszone des Landes gegründet. Die Schwierigkeiten, mit denen sie bei ihrer Formierung zu kämpfen hatten, und die Tatsache, dass sie gerade so funktionieren, unterstrichen jedoch die Widersprüche und Ungewissheiten der Regelungen für Arbeiterrechte in der Zone. Die Mehrzahl der 9.000 Arbeitnehmer (60% davon Frauen), die in den 60 Unternehmen der Zone beschäftigt sind, bleiben weiterhin ihrer grundlegendsten Rechte beraubt. Es gibt keinen allgemeinen Rahmen für Konsultation und die Gewerkschaften waren in die Überprüfung der Rechtstexte, die die Freihandelszone betreffen, nicht mit einbezogen. Daher blieben die Ausnahmen mit Bezug auf Entlassungen und Schlichtung zum Nachteil der Arbeitnehmer bestehen.
Die Regierung hat das Gesetz von 1989 über die Freien Exportzonen geändert mit dem erklärten Ziel, einer bessere Einhaltung des Arbeitsrechts in diesem Bereich, doch ihre Umsetzung erfolgt nur langsam. Im Oktober startete ein Zusammenschluss der Freizonengewerkschaften Togos (COSYNTRAZOFT) einen dringenden Appell an die Behörden, damit diese die Umsetzung des Gesetzes anordnen. Die Arbeitsbedingungen in der FEZ sind geprägt von vielfältigen Verstößen gegen die Rechte der Arbeitnehme/innen: missbräuchliche Entlassungen, Überschreitungen von gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitszeiten, Verweigerung von Freizeit an gesetzlichen Feiertagen, fehlende sozialen Absicherung und Behinderung von Gewerkschaftsaktivitäten.
Drei Gewerkschaften wurden in jüngster Zeit in der Freihandelszone des Landes gegründet. Die Schwierigkeiten, mit denen sie bei ihrer Formierung zu kämpfen hatten, und die Tatsache, dass sie gerade so funktionieren, unterstrichen jedoch die Widersprüche und Ungewissheiten der Regelungen für Arbeiterrechte in der Zone. Die Mehrzahl der 9.000 Arbeitnehmer (60 % davon Frauen), die in den 60 Unternehmen der Zone beschäftigt sind, bleiben weiterhin ihrer grundlegendsten Rechte beraubt. Es gibt keinen allgemeinen Rahmen für Konsultation und die Gewerkschaften waren in die Überprüfung der Rechtstexte, die die Freihandelszone betreffen, nicht mit einbezogen. Daher blieben die Ausnahmen mit Bezug auf Entlassungen und Schlichtung zum Nachteil der Arbeitnehmer bestehen.
Nationale Gewerkschaftsdachverbände verlangten mehrfach im Verlauf des Jahres eine Wiederaufnahme des sozialen Dialogs sowie die vollständige Umsetzung des im Jahr 2006 von den Sozialpartnern unterzeichneten Protokolls. Von den darin gemachten 125 Zusagen zur Behebung der gravierenden Defizite in Bezug auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wurden gerade einmal 30 umgesetzt. Nur ein Notfall scheint die Behörden wachrütteln und dazu bringen zu können, mit den Gewerkschaften zu verhandeln. Im Juni führte ein steiler Anstieg der Treibstoffpreise zu starken sozialen Unruhen. Nach Ausrufung eines Generalstreiks erreichten fünf Gewerkschaftsdachverbände im Verlauf einer Krisensitzung mit dem Nationalrat für Sozialen Dialog einen leichten Rückgang der Treibstoffpreise. Die Unzufriedenheit besteht jedoch nach wie vor.
Am 8. Dezember hielt die Gewerkschaftsorganisation der FEZ-Arbeitnehmer (USYNTRAZOFE) ihre Gründungsversammlung am Sitz des Arbeitergewerkschaftsbundes Togos ab. Die Organisation der Beschäftigten in der FEZ ist nach wie vor sehr schwierig, da die Arbeitgeber den Gewerkschaften im Allgemeinen sehr feindlich gegenüberstehen.