Malasia - Wanderarbeitskräfte dürfen Gewerkschaften weder gründen noch leiten (2010)

Rund 2,6 Millionen Wanderarbeitern (das sind 25% aller Werktätigen in Malaysia) ist es gesetzlich untersagt, sich zu organisieren. Der MTUC berichtet, dass Wanderarbeiter von den Unternehmen eingeschüchtert werden, um sie an einem Gewerkschaftsbeitritt zu hindern. Die Unternehmen stützen sich sodann auf die Tatsache, dass die Wanderarbeiter keine Mitglieder seien, um den Gewerkschaften die Anerkennung mit der Begründung zu verweigern, dass sie weniger als 50% der Belegschaft vertreten. Die Arbeitsgenehmigung der Wanderarbeiter enthält den Hinweis, dass ihnen die Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft untersagt ist. Das System zur Registrierung von Wanderarbeitern entmutigt diese, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen, weil es den Arbeitgebern die Möglichkeit gibt, Arbeiter aus buchstäblich jedem Grund zu entlassen.

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