Malasia - Wanderarbeitskräfte kämpfen um ihre Rechte (2012)

In Malaysia gibt es insgesamt 1,9 Millionen registrierte Wanderarbeitskräfte, die fast 21 % der Beschäftigten ausmachen, womit Malaysia der größte Importeur von Arbeitskräften in Asien ist. Daneben gibt es schätzungsweise 2 Millionen nicht erfasste Wanderarbeitskräfte. Am 1. August verkündete Malaysia ein Amnestieprogramm für seine nicht erfassten Wanderarbeitskräfte. Nach den Bestimmungen der Amnestie sollten diejenigen, die keine Papiere hatten, einen Fingerabdruck für eine Biometriedatenbank abgeben und in Malaysia bleiben dürfen, wenn sie einen Arbeitsplatz hatten. Wenn sie ohne Beschäftigung waren, sollten sie Malaysia bis zum 31. Oktober straflos verlassen dürfen. Malaysia und Indonesien unterzeichneten am 30. Mai eine Absichtserklärung über Wanderarbeitskräfte, mit der ein Moratorium seitens Indonesiens für die Entsendung von Arbeitskräften nach Malaysia vom Juni 2009 endete. Der Absichtserklärung zufolge sollen indonesische Wanderarbeitskräfte Anspruch darauf haben, ihre Pässe bei sich zu behalten, sowie auf einen freien Tag pro Woche, bezahlten Jahresurlaub und Zugang zu Kommunikationsmitteln. In der Absichtserklärung ist auch festgelegt, das der Mindestlohn für Wanderarbeitskräfte nicht niedriger sein darf als in Indonesien und dass Überstunden bezahlt werden. Am 5. Mai verhaftete die malaysische Polizei zwei birmanische Wanderarbeitskräfte, nachdem sie sich über die Überfüllung der Unterkünfte in einer Apparatefabrik beklagt hatten. Am 13. Juli forderte der malaysische Gewerkschaftsbund Trade Union Congress (MTUC) die Behörden nachdrücklich auf, Untersuchungen gegen eine Zeitungsagentur einzuleiten, die angeblich zehn Wanderarbeitskräfte aus Indien ausgebeutet und ihnen Löhne und Gehälter nicht ausbezahlt hatte. Fünf der zehn Männer wurden angeblich zu Unrecht verhaftet und vor Gericht gestellt, weil sie illegal im Land gearbeitet hätten. Der MTUC leitete rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber ein.

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