Malasia - Wanderarbeitskräfte unsäglichen Bedingungen ausgesetzt (2012)

Schwere Verletzungen der Rechte von Wanderarbeitskräften haben in Malaysia eine intensive Diskussion ausgelöst. Im Oktober verbot Kambodscha einheimischen Arbeitskräften nach Vorwürfen eines schweren Missbrauchs die Arbeitsmigration nach Malaysia. Human Rights Watch zufolge „müssen Frauen und Mädchen aus Kambodscha oft ihre Pässe bei ihren Vermittlern oder Arbeitgebern abgeben, damit sie nicht ohne Weiteres weggehen können, wenn sie misshandelt werden. Viele arbeiten 14 bis 21 Stunden am Tag ohne Pausen und freie Tage. In vielen Fällen werden sie auch gewaltsam an ihrem Arbeitsplatz festgehalten, erhalten keine ausreichende Ernährung, werden physisch missbraucht und beleidigt. Einige wurden von ihren Arbeitgebern auch sexuell missbraucht. Keine der Beschäftigten, mit denen Human Rights Watch sprach, erklärte, den vollen Lohn erhalten zu haben.“ Nach dem malaysischen Arbeitsgesetz sind Wander-Hausangestellte von grundlegenden Ansprüchen wie z.B. einem wöchentlichen Ruhetag, Jahresurlaub und einer Beschränkung der Arbeitszeit ausgeschlossen. Amnesty International berichtete auch, dass zwischen 2005 und 2010 an fast 30.000 Wanderarbeitskräften wegen verschiedener Einwanderungsvergehen die Prügelstrafe vollzogen wurde. Stockhiebe sind äußerst schmerzhaft und hinterlassen bleibende Narben.

Am 14. Februar verklagte das Elektronikunternehmen Asahi Kosei (M) Sdn Bhd den Menschenrechtsaktivisten Charles Hector auf über 3,2 Mio. Dollar Schadensersatz wegen Verleumdung, nachdem er auf seinem Blog Berichte veröffentlich hatte, die er von birmanischen Wanderarbeitskräften erhalten hatte und in denen von Verstößen gegen Arbeits- und Menschenrechte im Unternehmen die Rede war. Die 31 birmanischen Migranten in Diensten einer Arbeitsvermittlung, die die Beschäftigten Asahi Kosei zur Verfügung stellte, sollen angeblich weit niedrigere Löhne erhalten haben, als ihnen bei ihrer Migration nach Malaysia versprochen worden war, und mussten neben weiteren Verstößen zahlreiche rechtswidrige Lohnabzüge hinnehmen. Die Tatbestände des Falles waren nicht strittig; vielmehr wurde Hector für schuldig befunden und musste einen Widerruf veröffentlichen, weil er den Missbrauch mit Asahi Kosei statt mit dem Unterauftragnehmer in Verbindung gebracht hatte, wiewohl Asahi Kosei die Tätigkeit der Migranten verwaltete.

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