5+ – Rechte nicht garantiert wegen des Zusammenbruchs der Rechtsstaatlichkeit
Der Globale Rechtsindex des IGB

Jemen

Der bewaffnete Konflikt im Jemen hat zur größten humanitären Krise der Welt geführt; die Konfliktparteien haben Tausende von jemenitischen Zivilisten getötet und verletzt. Laut der UN Group of Eminent International and Regional Experts on Yemen „hat die Situation im Jemen eine ’surreale und absurde’ Dimension erreicht. Die anhaltenden Gewalttaten unterstreichen den völligen Mangel an Respekt vor dem Völkerrecht und dem menschlichen Leben, den die Konfliktparteien an den Tag legen. Für die Zivilbevölkerung im Jemen gibt es einfach keinen sicheren Ort, um den Verwüstungen des Krieges zu entkommen.“ Es wird geschätzt, dass mehr als 24,3 Millionen Menschen (80 Prozent der Bevölkerung) auf humanitäre Hilfe angewiesen sind.
Es ist unmöglich, dass die Arbeiter ihre Rechte in einem Land wahrnehmen können, in dem die staatlichen Institutionen grundsätzlich versagt haben, diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für systematische Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Rechts verantwortlich sind. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist von entscheidender Bedeutung, wenn es um den Schutz der Rechte der Beschäftigten geht.

Die Mitgliedsorganisation des IGB im Jemen ist die General Federation of Worker’s Trade Unions of Yemen (GFWTUY).

Der Jemen ratifizierte 1976 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und 1969 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).

Praxis

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Arbeitgeberwiderstand gegen Organisation und Verhandlungen30-11-2009

Zahlreiche private Arbeitgeber verweigern den Beschäftigten das Recht auf gewerkschaftliche Organisation. Viele Arbeitgeber sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor lassen nicht zu, dass die Gewerkschaften Tarifverhandlungen führen. Dennoch kommt es zu Streiks. Die Regierung erklärte sich beispielsweise Anfang 2009 nach Verhandlungen mit dem jemenitischen Journalistenverband Yemeni Journalists Syndicate, einem Partner der International Journalists Federation (IFJ), zu einer Lohnerhöhung und verbesserten Verträgen im Jahr 2010 bereit. Diese Vereinbarung kam nach einem Teilstreik von Journalisten zustande, die in vier Mediengruppen arbeiteten und eine Woche lang für jeweils eine Stunde am Tag die Arbeit niederlegten.

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