Corea, República de - Zunehmende Unterdrückung gewerkschaftlicher Organisation (2010)

Eine im Februar 2009 vom Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB), Vertretern der Globalen Gewerkschaftsföderationen und dem Gewerkschaftlichen Beratungssausschuss der OECD (TUAC) durchgeführte Untersuchung belegte, dass Arbeitnehmern mit unsicherem Arbeitsverhältnis in Korea weiterhin die grundlegendsten Rechte verweigert werden, speziell die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Tarifverhandlungen und das Recht auf kollektive Maßnahmen. Die Untersuchung ergab außerdem, dass die Situation im Bereich Gewerkschaftsrechte sich verschlechtert, und dass die Regierung die Empfehlungen der IAO, die Gesetze an grundlegende IAO-Standards anzupassen, nicht umgesetzt hat, unter anderem die Anwendung von Koreas eigentümlichem Paragraphen bezüglich der „Störung wirtschaftlicher Tätigkeit” (Artikel 314 des Strafgesetzbuchs), der die legitime Gewerkschaftsarbeit stark beschneidet.

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