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Der Globale Rechtsindex des IGB

Aserbaidschan

Die Mitgliedsorganisation des IGB in Aserbaidschan ist der Gewerkschaftsbund AHIK.

Aserbaidschan ratifizierte 1992 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).

Praxis

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Arbeitnehmerrechte verletzt 31-12-2010

Obwohl das Arbeitsgesetz von 1999 die rechtlichen Garantien für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert hat, werden die Arbeitsrechte in transnationalen Unternehmen oft verletzt. Zu den häufigsten Verstößen gehören der Abschluss befristeter Arbeitsverträge für 1-3 Monate, Nichtgewährung des gesetzlich festgelegten Urlaubs, Überstunden ohne zusätzliche Bezahlung und Nichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge. Private Arbeitgeber und internationale Unternehmen, die in Aserbaidschan tätig sind, verhindern zudem die Gründung von Gewerkschaften und drohen Mitarbeitern mit Entlassung.

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