Hong Kong (RAE - China) - Bürgerliche Freiheiten

Im Bericht des IAO-Sachverständigenausschusses für die Durchführung der Übereinkommen und Empfehlungen bezüglich Ü105 heißt es im Zusammenhang mit der Verhaftung und Inhaftierung von Menschen, die ihre Versammlungsfreiheit wahrnehmen sinngemäß: Der Ausschuss stellt fest, dass der UN-Ausschuss gegen Folter in seinen abschließenden Bemerkungen vom 3. Februar 2016 Besorgnis über die anhaltenden Berichte über Massenverhaftungen im Zusammenhang mit Demonstrationen sowie über die vermeintliche Beschränkung der Rechtsgarantien für Inhaftierte geäußert hat. Der Ausschuss stellt ferner fest, dass am 18. August 2017 im Zusammenhang mit der Massendemonstration im Jahr 2014 ein Gerichtsentscheid gegen drei Personen ergangen ist, weil sie andere gemäß Abschnitt 18 der Verordnung über die öffentliche Ordnung zur Beteiligung an einer rechtswidrigen Versammlung angestiftet hätten. Während des Verfahrens in erster Instanz wurden die drei Beschuldigten zu 80 Sozialstunden, 120 Sozialstunden bzw. zu einer dreiwöchigen Haftstrafe, die ein Jahr lang zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Das Berufungsgericht, das den Fall auf Antrag der Staatsanwaltschaft überprüft hat, hielt die in erster Instanz verhängten Strafen für unangemessen, da sie die Schwere der Straftat unmöglich widerspiegeln könnten und verurteilte die drei Beschuldigten zu sechs- bis acht monatigen Haftstrafen.

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