Ucrania - Geplantes neues Gesetz untergräbt die Gewerkschaftsrechte

Das ukrainische Parlament hat einen Gesetzentwurf zur „Staatlichen Registrierung juristischer und natürlicher Personen – Unternehmer und Gesellschaftsgruppen“ bei der ersten Lesung am 14. Juli 2015 gebilligt. Der Entwurf beinhaltet Änderungen am Gewerkschaftsgesetz, durch die die Autonomie der Gewerkschaften ernsthaft geschwächt und ihre interne Demokratie untergraben würde. Über den Entwurf waren keine Konsultationen mit den Gewerkschaften oder Organisationen der Zivilgesellschaft geführt worden.

Durch den Entwurf werden geltende Gesetze aufgehoben, die den Staat dazu verpflichten, neu gegründete Gewerkschaften ohne jegliche Diskriminierung oder Verzögerung zuzulassen. Stattdessen wird ein willkürliches und komplexes staatliches Zulassungsverfahren eingeführt, das die Gründung von Gewerkschaften erheblich komplizierter machen würde und leicht manipuliert werden könnte, um eine Zulassung abzulehnen oder zu verzögern.

Der Gesetzentwurf ändert zudem den Zeitpunkt, zu dem Gewerkschaften zu einer juristischen Person werden. Laut geltendem Gewerkschaftsgesetz war dies bisher der Moment, an dem ihre Satzung verabschiedet wurde, während es künftig das Datum ihrer staatlichen Zulassung sein wird, was vermutlich eine Verzögerung von mindestens 30 Tagen zu Folge haben und die Beschäftigten schutzlos gegenüber Schikanen und Vergeltungsmaßnahmen machen wird.

Der Entwurf hebt außerdem die Bestimmung des Gewerkschaftsgesetzes auf, der zufolge die zuständige Stelle die Zulassung von Gewerkschaften und Gewerkschaftsorganisationen nicht ablehnen darf und enthält stattdessen allgemeine Grundsätze für die Verweigerung der Zulassung juristischer Personen, einschließlich Gewerkschaften.

Darüber hinaus ist gemäß dem neuen Entwurf ein Verzeichnis mit Informationen über die Gründer von Gewerkschaften zu führen, und die befugten Stellen hätten das Recht, Gewerkschaftsorganisationen zu gründen, wodurch Gewerkschaftsmitgliedern das Recht genommen würde, Basisorganisationen ins Leben zu rufen.

Eine weitere Bestimmung schreibt die erneute Zulassung aller (gegenwärtig zugelassenen) Gewerkschaftsorganisationen innerhalb von 30 Tagen vor (im Falle anderer juristischer Personen sind es 24 Stunden). Dies würde nicht nur die Arbeit von Gewerkschaften und Gewerkschaftsorganisationen auf allen Ebenen schwieriger machen, sondern auch bedeuten, dass das Gesetz gezielt Gewerkschaften ins Visier nimmt, um ihre Zulassung zu behindern.

Mit dem Entwurf werden strenge staatliche Kontrollen über die Aktivitäten von Gewerkschaften und öffentlichen Organisationen eingeführt, und es scheint damit bezweckt zu werden, der Regierung die Möglichkeit zu geben, zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften zu beeinflussen und zu kontrollieren.

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