Ghana

Die Mitgliedsorganisationen des IGB in Ghana sind die Ghana Federation of Labour (GFL) und der Ghana Trades Union Congress (GTUC).
Ghana ratifizierte 1965 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und 1959 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich geregelt.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Das Gesetz untersagt gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung, enthält aber keinen angemessenen Schutz.
Gesetzliche Hindernisse für die Gründung von Organisationen
- Sonstige Formalitäten oder Bestimmungen, die die Gründung einer Organisation übermäßig verzögern oder erheblich behindern
- Verordnung 10(2) der Arbeitsverordnungen von 2007 besagt, dass für den Fall, dass zwei oder mehr Personen eine Gewerkschaft gründen wollen, sie sich bei dem für Arbeitsfragen zuständigen Regierungsbeamten (Chief Labour Officer) registrieren lassen müssen und eine Gebühr in Höhe von drei Millionen Cedi für eine Registrierungsbescheinigung zu entrichten haben.
- Beschränkungen des Rechtes der Gewerkschaften auf die Gründung von Ortsverbänden, Vereinigungen oder Dachverbänden oder auf den Beitritt zu nationalen oder internationalen Organisationen
- Obwohl die Gewerkschaften das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Verbänden haben, einschließlich des Beitritts zu internationalen Arbeitnehmerorganisationen, ist keine gesetzliche Regelung vorhanden, die es ihnen im Rahmen ihrer organisatorischen Rechte ermöglicht, Dachverbände zu gründen oder ihnen beizutreten. (Abschnitt 81, Arbeitsgesetz von 2003)
Beschränkungen des Rechtes der Gewerkschaften auf die Organisation ihrer Verwaltung
- Sonstige gesetzlich zulässige externe Eingriffe
- Eine Gewerkschaft darf sich weder finanziell noch materiell von einer politischen Partei unterstützen lassen. (Abschnitt 82, Arbeitsgesetz von 2003)
Gruppen von Beschäftigten, die Gewerkschaften laut Gesetz weder gründen noch beitreten oder ein Gewerkschaftsamt bekleiden dürfen bzw. nur mit Einschränkungen
- Sonstige Beamte oder öffentlich Bedienstete
- Mitglieder des Gefängnisdienstes sowie der Sicherheits- und Nachrichteneinrichtungen, die unter das Sicherheits- und Nachrichtendienstgesetz von 1996 fallen, sind vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes von 2003 ausgenommen. (Abschnitt 1)
- Beschäftigte in Freien Exportzonen (FEZ)
- Obwohl das Arbeitsgesetz von 2003 FEZ-Beschäftigte nicht von seinem Geltungsbereich ausschließt, besagt Abschnitt 34(i) des Freihandelszonengesetzes, dass es den Betreibern und Unternehmen in den Zonen freisteht, Verhandlungen zu führen und Arbeitsverträge mit den Beschäftigten abzuschließen, die u.a. die Löhne, die Mindestarbeitszeit, Suspendierungen und Entlassungen, die Beilegung von Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und andere Arbeitsbedingungen im Einklang mit den IAO-Übereinkommen bezüglich der Arbeitnehmerrechte und Beschäftigungsbedingungen regeln.
- Führungskräfte und Aufsichtspersonal
- Beschäftigte, deren Aufgabe normalerweise darin besteht, politische oder generelle Entscheidungen zu treffen, Führungs- oder Vertrauenspositionen zu bekleiden, hoch vertrauliche Aufgaben zu verrichten oder einen Aktionär zu vertreten, dürfen Gewerkschaften weder gründen noch beitreten. Die Gruppen von Beschäftigten, die in diese Kategorien fallen, werden vom Arbeitgeber und von den Arbeitnehmern bzw. von den Gewerkschaften festgelegt, wobei die Organisationsstruktur und die Stellenbeschreibungen oder Funktionen der jeweiligen Beschäftigten zu berücksichtigen sind. (Abschnitt 79(2)-(4), Arbeitsgesetz von 2003)
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Gesetzliche Hindernisse für die Anerkennung von Tarifparteien
- Keine bzw. willkürliche, unklare oder unsinnige Kriterien für die Bestimmung repräsentativer Organisationen
- Wenn es in einem Unternehmen mehr als eine Gewerkschaft für dieselbe Gruppe von Beschäftigten gibt, hat der für Arbeitsfragen zuständige Regierungsbeamte (Chief Labour Officer) die Aufgabe, die Gewerkschaften zu einem Treffen einzuladen, um festzustellen, welche Gewerkschaft die Mehrheit der Beschäftigten vertritt und eine Verhandlungsbescheinigung erhalten sollte (Abschnitt 99, Arbeitsgesetz von 2003; Verordnung 10(1), Arbeitsverordnungen von 2007). Die Gewerkschaft, der die Verhandlungsbescheinigung ausgestellt wird, hat die anderen Gewerkschaften zu konsultieren oder gegebenenfalls zur Teilnahme am Verhandlungsprozess einzuladen (Verordnung 10(1), Arbeitsverordnungen von 2007).
Einschränkungen oder Verbot von Tarifverhandlungen in bestimmten Sektoren
- Sonstige Beamte und öffentlich Bedienstete
- Mitglieder des Gefängnisdienstes sowie der Sicherheits- und Nachrichteneinrichtungen, die unter das Sicherheits- und Nachrichtendienstgesetz von 1996 fallen, sind vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes von 2003 ausgenommen. (Abschnitt 1)
- Sonstige Gruppen
- Obwohl das Arbeitsgesetz von 2003 FEZ-Beschäftigte nicht von seinem Geltungsbereich ausschließt, besagt Abschnitt 34(i) des Freihandelszonengesetzes, dass es den Betreibern und Unternehmen in den Zonen freisteht, Verhandlungen zu führen und Arbeitsverträge mit den Beschäftigten abzuschließen, die u.a. die Löhne, die Mindestarbeitszeit, Suspendierungen und Entlassungen, die Beilegung von Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und andere Arbeitsbedingungen im Einklang mit den IAO-Übereinkommen bezüglich der Arbeitnehmerrechte und Beschäftigungsbedingungen regeln. Darüber hinaus gilt das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu einer Gewerkschaft und somit auf eine Vertretung bei Tarifverhandlungen nicht für Beschäftigte, deren Aufgabe normalerweise darin besteht, politische oder generelle Entscheidungen zu treffen, Führungs- oder Vertrauenspositionen zu bekleiden, hoch vertrauliche Aufgaben zu verrichten oder einen Aktionär zu vertreten. (Abschnitt 79(2)-(4), Arbeitsgesetz von 2003)
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht ist arbeitsrechtlich geregelt.
Das Streikrecht wird gesetzlich anerkannt.
Gesetzliche Hindernisse für rechtmäßige Streiks
- Übermäßig lange Ankündigungs- oder Abkühlungsfristen
- Ein Streik ist sieben Tage im Voraus anzukündigen.
- Obligatorische Schieds- oder langwierige Schlichtungs- und Vermittlungsverfahren vor einem Streik
- Nach § 160(2) werden kollektive Streitigkeiten an ein obligatorisches Schiedsgericht verwiesen, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen beigelegt werden.
- Sonstige übertriebene, unsinnige oder ungerechtfertigte Auflagen
- Die Abschnitte 154 bis 160 des Arbeitsgesetzes von 2003 und seine Verordnungen von 2007 enthalten keine spezifische Frist, innerhalb derer die Schlichtung abgeschlossen werden sollte. Dies könnte als Hindernis für die Durchführung rechtmäßiger Streiks dienen, da die Erschöpfung des Schlichtungsverfahrens in dieser Hinsicht eine Voraussetzung ist (Abschnitt 159).
Übermäßige Eingriffe der Behörden oder der Arbeitgeber während eines Streiks
- Befugnis der Behörden oder Arbeitgeber, einen Streik zu verhindern oder zu beenden, indem der Konflikt einem Schiedsverfahren unterzogen wird
- Wenn ein Konflikt sieben Tage nach dem Beginn eines Streiks nicht beigelegt wurde, ist ein obligatorisches Schiedsverfahren einzuleiten. (Abschnitt 160(2), Arbeitsgesetz von 2003)
Bestimmungen, die die Streikmöglichkeiten oder die Wirksamkeit eines Streiks untergraben
- Diskriminierung zugunsten Nicht-Streikender
- Das Arbeitsgesetz von 2003 enthält keine Bestimmungen, die eine positive Diskriminierung von Nicht-Streikenden verbieten.
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren
- Willkürliche Festlegung oder übermäßig lange Liste „wesentlicher Dienste“, in denen Streiks untersagt oder stark eingeschränkt sind
- Wesentliche Dienste werden u.a. definiert als Bereiche einer Einrichtung, in denen eine Aktion zum Verlust von Menschenleben führen oder die öffentliche Gesundheit und Sicherheit gefährden würde, ebenso wie sonstige Dienste, die der/die Minister/in auf gesetzlichem Weg festlegt. Die wesentlichen Dienste innerhalb einer Einrichtung können tarifvertraglich festgelegt werden (Abschnitte 98 und 175, Arbeitsgesetz 2003). Darüber hinaus sind eine Reihe wesentlicher Dienste in der Verordnung 20 der Arbeitsverordnungen von 2007 angegeben, u.a. der meteorologische Dienst, die Feuerwehr, Luftverkehrsdienste, die Lieferung und Verteilung von Brennstoff, Benzin, Elektrizität und Licht, Telekommunikationsdienste, der öffentliche Personenverkehr, Häfen und Hafendienstleistungen sowie die Bank of Ghana.
- Willkürliche Festlegung oder übermäßig lange Liste „öffentlicher Versorgungsbetriebe“, in denen im Falle eines Streiks die Aufrechterhaltung eines Mindestdienstes gefordert werden kann
- Die Aufrechterhaltung eines Mindestdienstes kann an jedem Arbeitsplatz angeordnet werden und betrifft jeden Dienst in einer Einrichtung, dessen Unterbrechung der Ausrüstung und den Maschinen Schaden zufügen würde und auf dessen Aufrechterhaltung im Falle eines Streiks oder einer Aussperrung sich die Arbeitnehmer und der Arbeitgeber tarifvertraglich verständigen. Jeder Konflikt in Bezug darauf, ob bestimmte Tätigkeiten für die Gewährleistung eines Mindestdienstes erforderlich sind, wird an die Kommission verwiesen, deren Entscheidung endgültig ist. (Abschnitt 170(2)-(4), Arbeitsgesetz von 2003)
- Sonstige Einschränkungen (z.B. in FEZ)
- Obwohl das Arbeitsgesetz von 2003 FEZ-Beschäftigte nicht von seinem Geltungsbereich ausschließt, besagt Abschnitt 34(i) des Freihandelszonengesetzes, dass es den Betreibern und Unternehmen in den Zonen freisteht, Verhandlungen zu führen und Arbeitsverträge mit den Beschäftigten abzuschließen, die u.a. die Löhne, die Mindestarbeitszeit, Suspendierungen und Entlassungen, die Beilegung von Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und andere Arbeitsbedingungen im Einklang mit den IAO-Übereinkommen bezüglich der Arbeitnehmerrechte und Beschäftigungsbedingungen regeln. Darüber hinaus gilt das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu einer Gewerkschaft und somit auf eine Vertretung bei Tarifverhandlungen nicht für Beschäftigte, deren Aufgabe normalerweise darin besteht, politische oder generelle Entscheidungen zu treffen, Führungs- oder Vertrauenspositionen zu bekleiden, hoch vertrauliche Aufgaben zu verrichten oder einen Aktionär zu vertreten. (Abschnitt 79(2)-(4), Arbeitsgesetz von 2003)
Praxis
Der Pharmariese Kinaphama Limited hat Hunderte seiner Beschäftigten ausgesperrt, weil sie für die Gründung einer Gewerkschaft in dem Unternehmen gestimmt hatten. Am 28. Juni 2018 haben die Beschäftigten gegen die Unternehmensleitung und ihre Aussperrung demonstriert.
Angaben der wütenden Belegschaft zufolge habe die Unternehmensleitung ihre Forderung nach der Gründung einer Gewerkschaft zur Vertretung ihrer Anliegen vehement abgelehnt. Im Zuge der Aussperrung habe der Arbeitgeber ihre Stellen als offen ausgeschrieben, anstatt sich mit ihren Forderungen auseinanderzusetzen.
“Wenn über die Beschäftigungsbedingungen verhandelt wird, folgt normalerweise eine Unterschrift, aber obwohl die Angelegenheit im Verhandlungsausschuss diskutiert und geklärt wurde, wollte der Geschäftsführer aus welchem Grund auch immer plötzlich neu verhandeln, als ihm das Dokument vorgelegt wurde. Als die Belegschaft darüber unterrichtet wurde, fingen die Proteste an, was die Geschäftsführung zu der Aussperrung veranlasst hat”, erklärt ein Mitarbeiter im Gespräch mit dem Radiosender Citi FM in Accra.
Die Globale Gewerkschaftsföderation IndustriALL Global Union hat bei ihrem Besuch in Ghana zu einem Dialog mit Ghana Gold Fields aufgerufen, um den Beschluss, 2.150 Stellen bei der Tarkwa Mine und weitere 340 bei der Damang Mine abzubauen, rückgängig zu machen.
Ghana Gold Fields, ein großes ghanaisches Bergbauunternehmen, ist dabei, eine Umstrukturierung vorzunehmen und dieselben Arbeitskräfte als Leiharbeiter wieder einzustellen.
Die Bergarbeitergewerkschaft GMWU (Ghana Mine Workers Union) berichtet, dass das Militär während eines von ihr organisierten Generalstreiks friedlich demonstrierende Arbeiter bei Tarkwa verprügelt habe.
Angaben der Gewerkschaft zufolge plane Gold Fields zudem, die regionalen Gewerkschaftsvertreter auf Fall-zu-Fall-Basis auszuwählen (angemessenes Verhalten und keine gesundheitlichen Probleme) und den Zeitarbeitsunternehmen, die die Arbeitskräfte für Tarkwa bereitstellen, für eine potenzielle Beschäftigung zu empfehlen.
Während ihres Besuches in Ghana sind IndustriALL-Generalsekretär Valter Sanches und Paule France Ndessomin, Regionalsekretär für Afrika südlich der Sahara, mit dem stellvertretenden Arbeitsminister Bright Wireko-Brobbey zusammengetroffen, der als Beobachter an dem Konflikt beteiligt ist. Laut Minister werde eine Kommission eingesetzt, um die Arbeitsbedingungen im Rahmen prekärer Verträge zu untersuchen.
Das Militär hat Pfefferspray und Tränengas eingesetzt und Warnschüsse abgegeben, um eine friedliche Bergarbeiterdemonstration bei Tarkwa Gold Fields zu beenden.
Die Spannungen hatten begonnen, nachdem die Geschäftsführung von Gold Fields bewaffnete Soldaten hinzugezogen hatte, um die Arbeiter angesichts der geplanten Umstrukturierung zur Kündigung zu zwingen. Aus der Stammbelegschaft sollten Vertragsarbeiter werden.
Am Vormittag des 13. März 2018 hat der stellvertretende Generalsekretär der Bergarbeitergewerkschaft GMWU (Ghana Mine Workers Union) zu den Arbeitern gesprochen und sie aufgefordert, friedlich am Eingang der Mine zu warten, während die Gewerkschaft versuche, die Bergwerksleitung mit Alfred Baku an der Spitze dazu zu veranlassen, sich mit der GMWU-Führung zusammenzusetzen.
Berichten zufolge sei das Militär auf die friedlichen Demonstranten losgegangen, als sie sich weigerten, einer Rede von Gilbert Kennedy Asmah zuzuhören, dem Gemeindevorsteher von Tarkwa Nsuaem, nachdem er die Mine besucht hatte. Außerdem wurden Arbeiter vom Militär verfolgt und mit Schlagstöcken verprügelt. Bei den Zusammenstößen wurde ein Arbeiter von einer Kugel getroffen und von der Gewerkschaftsführung in ein Krankenhaus gebracht.
Obwohl Gold Fields Ghana Limited im Rahmen der 2016 mit der Regierung Ghanas unterzeichneten Entwicklungsvereinbarung erhebliche finanzielle Anreize erhalten hatte, gab das Unternehmen Ende 2017 seinen Beschluss bekannt, die Bergbauarbeiten künftig nicht mehr selbst zu verrichten, sondern extern zu vergeben und den Großteil seiner Belegschaften in den Minen Tarkwa und Damang abzubauen. Im Falle geplanter Entlassungen sieht zwar sowohl der von Gold Fields unterzeichnete Tarifvertrag als auch das ghanaische Arbeitsgesetz vor, dass das Unternehmen den Gewerkschaften detaillierte Informationen über die Gründe und die genaue Zahl aller betroffenen Beschäftigten vorlegt und die Gewerkschaften bezüglich Alternativen zu Entlassungen und flankierender Maßnahmen konsultiert, aber es haben keine entsprechen Beratungen stattgefunden. Gold Fields hat auf die vom Gewerkschaftsbund TUC und von der Bergarbeitergewerkschaft GMWU vorgebrachten Argumente, mit denen die vom Unternehmen angeführten wirtschaftlichen Gründe für die externen Auftragsvergaben und die damit verbundenen Massenentlassungen in Frage gestellt wurden, nicht reagiert. Darüber hinaus hat Gold Fields Ende Dezember 2017 plötzlich die Zahl der von den Entlassungen Betroffenen von zuvor 1.500 auf 2.150 von insgesamt 2.516 Beschäftigten erhöht. Bisher hat Gold Fields keinerlei Gespräche mit den Gewerkschaften über mögliche Alternativen oder flankierende Maßnahmen geführt.
Die Beschäftigten von Mantrac hatten seit 2015 versucht, aus der Gewerkschaft Industrial and Commercial Workers Union (ICU) aus- und der Ghana Mine Workers Union (GMWU) beizutreten und der ICU im August 2015 ihre Austrittsschreiben übermittelt. Mantrac überwies ihre Gewerkschaftsbeiträge jedoch weiter an die ICU, bis die Beschäftigten im Jahr 2016 zwei Stunden lang die Arbeit niederlegten, woraufhin 69 von ihnen entlassen worden waren. Am 10. Januar 2017 schickten die Beschäftigten ihre Austrittsschreiben per DHL erneut an die ICU, mit einer Kopie an Mantrac, die GMWU und die Nationale Arbeitskommission. Als die Beschäftigten am 24. Mai ihre Gehaltsabrechnungen für Mai erhielten, mussten sie allerdings feststellen, dass die ICU-Mitgliedsbeiträge erneut abgezogen worden waren. Die GMWU hat die Tatsache verurteilt, dass Mantrac dies ungestraft tun konnte und darauf hingewiesen, dass die Geschäftsführung die legitimen Proteste der Beschäftigten zum Vorwand nehme, um sie zu entlassen. Die GMWU gab bekannt, dass sie den Fall erneut vor die Nationale Arbeitskommission bringen werde.
Am 28. Februar 2017 hat der Fernsehsender TV3 Company Limited 32 seiner Beschäftigten, die Gewerkschaftsmitglieder waren, fristlos entlassen, weil sie sich mit dem Tragen roter Bänder bei der Arbeit an einer „rechtswidrigen Arbeitskampfmaßnahme“ beteiligt hätten. TV3 warf den Beschäftigten unlautere Arbeitspraktiken, Einschüchterung der Geschäftsführung, grobes Fehlverhalten mit dem Ziel der Geschäftsbehinderung und Diskreditierung des Senders vor. Die Entlassenen wurden noch am selben Tag von einer von der Geschäftsführung angeforderten Polizeieskorte vom Betriebsgelände entfernt. Die Geschäftsführung von TV3 und die Beschäftigten hatten lange über Leistungen für ausscheidende Mitarbeiter/innen verhandelt, zuletzt am 7. Februar. Danach hatte die Geschäftsführung weitere Verhandlungen verweigert. Die dem Gewerkschaftsbund TUC angehörende Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst hat die Entlassungen verurteilt und für April eine Reihe von Streikposten auf dem Gelände von TV3 angekündigt.
Im August 2016 hat die Betriebsleitung von Mantrac Ghana schätzungsweise 70 Beschäftigte entlassen, weil sie aus der Gewerkschaft Industrial and Commercial Workers Union (ICU) aus- und der Ghana Mine Workers Union (GMWU) beigetreten waren. Nach ihrer Entlassung konnten sich die Beschäftigten nur dann erneut um ihre früheren Arbeitsplätze bewerben, wenn sie sich schriftlich dazu verpflichteten, sechs Monate lang nicht zu streiken. Mit der Frage befasste sich schließlich die Nationale Arbeitskommission, die am 14. Dezember 2016 entschied, dass die Beschäftigten ihre ICU-Austrittsschreiben erneut einreichen sollten. Berichten zufolge soll die Betriebsleitung daraufhin mit einer weiteren Entlassungswelle gedroht haben.
Die Ghana National Gas Company hat am 26. September 2016 13 Beschäftigte entlassen und 32 suspendiert, weil sie sich an einem vom Ortsverband der Gewerkschaft GTPCWU (General Transport, Petroleum and Chemical Workers’ Union) organisierten Streik aus Protest gegen die schlechten Arbeitsbedingungen und den unzureichenden Arbeitsschutz bei der Gesellschaft beteiligt hatten. Nur wenige Tage vor den Entlassungen und Suspendierungen, am 14. September, hatte sich die Gesellschaft bei einem Treffen mit dem Arbeitsministerium allerdings noch dazu verpflichtet, auf diskriminierende Maßnahmen gegnüber protestierenden Beschäftigten zu verzichten.
Goodwill Ceramics Company, ein chinesisches Bauunternehmen in Ehyiamu, Sekondi Takoradi, hat mehr als 180 ghanaische Beschäftigte entlassen, weil sie wegen der schlechten Arbeitsbedingungen gestreikt hatten. Die Arbeiter protestierten gegen obligatorische Überstunden, lange Arbeitszeiten, das Fehlen von grundlegenden Schutzausrüstungen wie Handschuhen und Schutzhelmen sowie gegen ungerechtfertigte Entlassungen. Unmittelbar nach dem Streik unterrichtete die Unternehmensleitung alle beteiligten Beschäftigten über ihre Entlassung, die am nächsten Tag wirksam werde.
Am 26. Januar 2016 hat die Veterinärtechnikervereinigung Ghanas (Veterinary Medical Technicians Association of Ghana, VEMTAG) einen landesweiten Streik begonnen. Die kollektive Aktion dauerte länger als einen Monat und betraf tierärztliche Dienste an Flughäfen, in Häfen, an den Grenzen, in Quarantäneeinrichtungen, Laboren, Kliniken, Schlachthäusern sowie die Impfstoffproduktion. Mit dieser Aktion hatte die VEMTAG auf das Versäumnis der Kommission für faire Löhne und Gehälter (Fair Wages and Salaries Commission, FWSC) reagiert, ihnen die seit der Einführung der neuen Gehaltsskala im Jahr 2010 zustehenden Bezüge auszuzahlen. Die FWSC hatte sich seit Beginn des Konfliktes mit der VEMTAG wenig konziliant gezeigt und war beispielsweise zu einer von der Nationalen Arbeitskommission organisierten Vermittlungssitzung nicht erschienen. Zu dem Streik hatte die Gewerkschaft erst als letztes Mittel aufgerufen. Nach dieser Aktion wurde der VEMTAG-Vorsitzende, Emmanuel Eshun, aus der Hauptstadt Accra versetzt.
Die Lehrergewerkschaft TEWU (Teachers and Educational Workers Union) hat am 18. Januar 2016 zu einem landesweiten Streik aufgerufen, um Druck auf die Kommission für faire Löhne und Gehälter (Fair Wages and Salaries Commission, FWSC) auszuüben und sie dazu zu veranlassen, das Gehaltsgefälle zwischen Nachwuchskräften und dienstälteren Kolleginnen und Kollegen an staatlichen Universitäten zu korrigieren. Zu einem ähnlichen Streik hatte die TEWU bereits im September 2015 aufgerufen, woraufhin die FWSC versichert hatte, dass das Problem behoben sei. Das Gehaltgefälle infolge der Einführung der neuen Gehaltsskala im Jahr 2010 blieb jedoch bestehen, so dass die Beschäftigten keine andere Wahl hatten, als erneut zum Streik aufzurufen. Die Nationale Arbeitskommission erklärte den Streik für rechtswidrig und wies die Streikenden an, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren, wenn sie eine Bestrafung vermeiden wollten. Die gesetzlichen Bestimmungen, die das Streikrecht regeln, sind in der Tat sehr restriktiv. In Paragraf 168.4 des Arbeitsgesetzes Nr. 651 aus dem Jahr 2003 heißt es beispielsweise, dass der Arbeitgeber im Falle von Beschäftigten, die sich an einem rechtswidrigen Streik beteiligen, die Möglichkeit hat, ihnen wegen der Verletzung ihres Arbeitsvertrages fristlos zu kündigen oder für die Streiktage Gehaltskürzungen vorzunehmen.
Das chinesische Stahlunternehmen Sentuo Steel verweigert seinen Beschäftigten das Recht auf eine Gewerkschaftsmitgliedschaft. Die Geschäftsführung hat zudem die Gewerkschaft getäuscht, die die betrieblichen Arbeitsbedingungen untersuchen wollte. Ihr wurde gesagt, dass die Person mit dem niedrigsten Lohn 1.500 GHS (345 EUR) erhalte, obwohl die Monatslöhne in Wirklichkeit lediglich bei 400 GHS (91 EUR) liegen. Die Löhne wurden seit drei Jahren nicht mehr erhöht, und auch einige unerlässliche Zulagen, wie etwa die Gefahrenzulage, wurden nicht ausgezahlt.
Am 27. Januar 2015 haben die Beschäftigten des Unternehmens Crown Cans Ghana Limited, das auf die Produktion von Metallverpackungen für die Lebensmittelindustrie spezialisiert ist, vor den Werktoren protestiert, da die Geschäftsführung sie ohne Vorankündigung ausgesperrt und lediglich eine Mitteilung angebracht hatte, auf der stand, dass der Betrieb bis auf Weiteres geschlossen sei.
Die Gewerkschaft Industrial and Commercial Workers’ Union (ICU) hatte bereits drei Jahre lang Schwierigkeiten in dem Betrieb gehabt und war auf harten Widerstand seitens der Geschäftsführung gestoßen. Als es der Gewerkschaft schließlich gelungen war, die Beschäftigten zu organisieren, wurden alle führenden Gewerkschaftsvertreter entlassen. Später weigerte sich Crown Cans, mit der ICU zu verhandeln und gab stattdessen die Schließung des Betriebes bekannt. Die Gewerkschaft schaltete daraufhin die Nationale Arbeitskommission ein, und Crown Cans musste mit den ICU-Vertretern verhandeln. Die Betriebsleitung teilte der Gewerkschaft schließlich mit, dass man zu Verhandlungen bereit sei, aber erst nach der Entfernung der Maschinen und Geräte aus dem Betrieb, was die ICU angesichts ihrer früheren schlechten Erfahrungen ablehnte. Nach dem Scheitern der Verhandlungen forderte die Nationale Arbeitskommission beide Parteien auf, Vermittler/Schlichter zu benennen, um einen Dialog zu ermöglichen. Dieser Aufforderung kam allerdings nur die ICU nach. Das Unternehmen weigerte sich, einen Vermittler zu benennen und ließ stattdessen die Maschinen und Geräte aus dem Betrieb entfernen.
IAls Reaktion auf einen rechtmäßigen Streik öffentlich Bediensteter erließ ein Arbeitsgericht unter Vorsitz von Richter Saeed Kwaku Gyan am 16. Dezember 2014 eine einstweilige Verfügung, um 12 Staatsbedienstete an weiteren kollektiven Aktionen zu hindern, da sie damit gegen die für wesentliche öffentliche Dienstleistungen geltende Bestimmung verstoßen und das nationale Interesse gefährden könnten. Der vorsitzende Richter erklärte, dass das Streikrecht nicht verfassungsmäßig garantiert sei und daher keine weiteren kollektiven Aktionen anerkannt und aus rechtlichen Gründen geschützt würden.
Der zweiwöchige Streik hatte am 21. Oktober 2014 begonnen und war von verschiedenen Gewerkschaften mit Mitgliedern im öffentlichen Dienst (im Gesundheits- und Bildungswesen, in Kommunalverwaltungen und der Justiz) organisiert worden, um gegen den einseitigen Beschluss der Regierung, eine private Firma mit der Verwaltung der Pensionsfonds zu beauftragen, zu protestieren. Mit diesem Beschluss wurde gegen verschiedene gesetzliche Bestimmungen verstoßen, denen zufolge öffentlich Bedienstete das Recht haben, die Treuhänder und Verwalter ihrer Pensionsfonds selbst zu bestimmen.
Als die Beschäftigten auf der FPSO Kwame Nkrumah am 29. Oktober 2014 einen Arbeitskampf begannen und an Land gebracht wurden, wurden andere Arbeitskräfte eingestellt, um sie zu ersetzen. Die Beschäftigten forderten bessere Arbeitsbedingungen, da ausländische Arbeitskräfte für dieselben Tätigkeiten wesentlich besser bezahlt wurden. Es wurde schließlich eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Gewerkschaft erzielt, die vorsah, dass die Beschäftigten an ihre alten Arbeitsplätze zurückkehren könnten. Die Vereinbarung wurde jedoch in Frage gestellt, als 27 Beschäftigte, die sich an dem Streik beteiligt hatten, entlassen wurden. Ihre Entlassung aufgrund der Teilnahme an einem gesetzwidrigen Streik wurde nach einem eintägigen Sympathiestreik und anschließenden Verhandlungen rückgängig gemacht. Die betroffenen Beschäftigten erhalten zwar alle ihnen zustehenden Leistungen, wurden aber noch nicht wieder auf das Schiff gebracht.
Trotz eines entsprechenden Beschlusses der Nationalen Arbeitskommission hat die Merchant Bank Ghana Jonas Koranteng-Smart nicht wieder eingestellt.
Die Financial, Business and Services Employees Union (FBSEU) hat die Geschäftsordnung und Satzung ihres Ständigen Verhandlungsausschusses dem für den parlamentarischen Dienst zuständigen Gremium vorgelegt, das deren Eintragung jedoch mit dem Argument verweigerte, dass die Beschäftigten des parlamentarischen Dienstes nicht das Recht hätten, einer Gewerkschaft beizutreten. Die FBSEU hat daraufhin eine Petition bei der Nationalen Arbeitskommission eingereicht, die beide Parteien aufforderte, die Dokumente binnen 21 Tagen zu unterzeichnen. Das für den parlamentarischen Dienst zuständige Gremium ist dieser Aufforderung jedoch nicht gefolgt, woraufhin die Kommission ein Vollstreckungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof eingeleitet hat. Die Angelegenheit ist noch bei Gericht anhängig.
Die Mitglieder der General Transport, Petroleum and Chemical Workers Union (GTPCWU) in der Western Region werden von ausländischen Ölserviceunternehmen schikaniert und misshandelt.
Diese Unternehmen versuchen, eine gewerkschaftliche Organisierung ihrer Beschäftigten durch Einschüchterung und sogar Entlassungen zu verhindern.
Einige Unternehmen wie African Oil Field Services haben sich geweigert, ein Formular zu unterschreiben, das ihren Beschäftigten einen Gewerkschaftsbeitritt ermöglichen würde. Abraham Harrison Afful, einer der Arbeiterführer, der sich für die gewerkschaftliche Organisierung der Beschäftigten ausgesprochen hatte, wurde ohne triftigen Grund entlassen.
Fünfzehn Beschäftigte von Mobicrane Limited, eines Serviceunternehmens der Öl- und Gasindustrie in Takoradi, wurden entlassen, weil sie versucht haben sollen, der General Transport and Petroleum and Chemical Workers Union (GTPCWU) beizutreten, um an Verhandlungsstärke zu gewinnen und bessere Beschäftigungsbedingungen durchzusetzen.
Jonas Koranteng-Smart von der Union of Industry, Commerce and Finance Workers (UNICOF), die dem Ghana Trades Union Congress angehört, wurde am 5. Juni 2012 entlassen, weil er gewerkschaftlich organisierten Personalmitgliedern eine E-Mail über die Diskussionen bei der 38. Jahreshauptversammlung der Merchant Bank Ghana geschickt hatte.
Fünfzehn Beschäftigte von Mobicrane Limited, einem Dienstleister der Öl- und Gasindustrie in Takoradi, wurden im Februar 2013 entlassen, weil sie versucht hatten, der General Transport and Petroleum and Chemical Workers Union beizutreten.
Einige Arbeitgeber in den Freien Exportzonen (FEZ) widersetzen sich trotz der durch das Arbeitsgesetz von 2003 gewährleisteten Absicherung nach wie vor einer gewerkschaftlichen Organisierung ihrer Beschäftigten. Blue Skies Products (Gh) Ltd (eine Tochterfirma von Blue Skies Holdings UK), ein FEZ-Obstverarbeitungsunternehmen mit über eintausend Beschäftigten, weigert sich standhaft, die Gewerkschaft Food and Allied Workers Union (FAWU) anzuerkennen.
Obwohl die Vereinigungsfreiheit gesetzlich geschützt ist, wird sie in der Praxis von einem im Jahr 2008 vom Obersten Gerichtshof in Accra gefällten Beschluss betreffend die Ghana Telecommunications Limited (GT) untergraben, derzufolge es Arbeitgebern erlaubt ist, einzustellen und zu entlassen, ohne Gründe für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses angeben zu müssen. Kofi Asamoah, Generalsekretär des Ghana Trades Union Congress (GTUC), warnte bei der Kundgebung zum 1. Mai 2009 davor, dass einige Arbeitgeber diese Regelung dazu benutzten, so genannte Störenfriede unter den Arbeitern und Gewerkschaftern loszuwerden.