Líbano - Arbeitsministerium erkennt Hausangestelltengewerkschaft nicht an

Am 29. Dezember 2014 haben sechs libanesische Beschäftigte beim Arbeitsministerium die Gründung einer Gewerkschaft für Hausangestellte beantragt, die gegenwärtig nicht durch das libanesische Arbeitsgesetz geschützt sind. Der Gewerkschaft würden Hausangestellte und andere angehören, die Pflegedienste für ältere und behinderte Menschen erbringen, Reinigungsarbeiten verrichten oder ähnliche Berufe ausüben.

Am 25. Januar 2015 haben sich mit Unterstützung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) und der Gewerkschaftsorganisation FENASOL im Libanon ca. 350 Hausangestellte verschiedener Nationalitäten zum Gründungskongress der Gewerkschaft versammelt. Laut Gewerkschaftsmitgliedern haben sie jedoch keine Antwort auf ihren Antrag erhalten, und Arbeitsminister Sejaan Azzi habe die Gewerkschaft Medienberichten zufolge als illegal bezeichnet.

Das libanesische Arbeitsgesetz aus dem Jahr 1946 schließt sowohl libanesische als auch ausländische Hausangestellte ausdrücklich von seinem Geltungsbereich aus und verweigert ihnen Schutzmaßnahmen, die für andere Beschäftigte gelten. Im Libanon sind schätzungsweise 250.000 ausländische Hausangestellte beschäftigt, hauptsächlich aus Sri Lanka, Äthiopien, den Philippinen und Nepal. Gemäß Artikel 92 des Arbeitsgesetzes wird allen ausländischen Arbeitskräften das Recht, Gewerkschaftsvertreter zu wählen oder sich selbst als Gewerkschaftsvertreter wählen zu lassen, explizit verweigert.

Infolgedessen wird Tausenden Beschäftigten das Recht auf Vereinigungsfreiheit und auf Tarifverhandlungen abgesprochen, und der gesetzliche Schutz für ausländische und einige libanesische Arbeitskräfte ist unzureichend, so dass sie Missbrauch und Ausbeutung ausgeliefert sind.

Zu den häufigsten von den Botschaften der Entsendeländer und von nichtstaatlichen Gruppen dokumentierten Beschwerden gehören Misshandlungen durch Arbeitsvermittler, die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung der Löhne, das Verbot, den Arbeitsplatz zu verlassen, die Verweigerung jeglicher Freizeit, Zwangsarbeit sowie verbale und körperliche Übergriffe. Obwohl Vertreter der libanesischen Regierung wiederholt öffentlich angekündigt haben, dass sie die Bedingungen für Wanderarbeitskräfte verbessern würden, wurden bisher keine nennenswerten Reformen durchgeführt.

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