Malasia - Holzunternehmen greift in Abstimmung über eine Gewerkschaftsvertretung ein

Die Holzarbeitergewerkschaft TIEUS (Timber Industry Employees Union of Sarawak) hat am 23. August 2019 eine Erklärung abgegeben, der zufolge die Shin Yang Gruppe Beschäftigte angewiesen habe, nicht an einer geheimen Abstimmung am 25. August teilzunehmen. Die Beschäftigten sollten darüber abstimmen, ob sie für die Gründung einer Gewerkschaft sind.

Die Beschäftigten arbeiteten für das Holzunternehmen Zedtee Plywood Sdn Bhd, das seinen Sitz in Sarawak hat und zur Shin Yang Gruppe gehört, die bereits für ihre Umweltzerstörung und Missachtung der Menschenrechte berüchtigt war.

Zedtee habe eine Reihe von Sitzungen mit Beschäftigten abgehalten, die berechtigt waren, ihre Stimme bei der geheimen Abstimmung abzugeben, und sie aufgefordert, von diesem Recht keinen Gebrauch zu machen, berichtet der TIEUS-Vorsitzende Agat Sagai. Er fügte hinzu, dass die meisten der 1.000 Beschäftigten Migranten seien und da ihr Aufenthaltsstatus von ihrer Beschäftigung abhänge, hätten sie sich nicht getraut, das Unternehmen zu kritisieren oder gegen seine Interessen zu stimmen. Seines Erachtens liege hier ein klarer Verstoß gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit vor.

Das Unternehmen hatte mit den Sitzungen begonnen, nachdem es auf Facebook gesehen hatte, dass die Gewerkschaft außerhalb der Arbeitszeit mit Zedtee-Beschäftigten zusammengetroffen war, um sie über ihre Rechte als Arbeitnehmer zu unterrichten und zu erklären, wie sie an der Abstimmung über eine Gewerkschaftsvertretung teilnehmen können.
Ein Beschäftigter von Zedtee Plywood, der aus Angst vor Repressalien seitens der Geschäftsführung nicht namentlich genannt werden wollte, sagt, dass es tägliche “Briefings” gegeben habe, bei denen ihnen nachdrücklich davon abgeraten worden sei, zu der Abstimmung zu gehen, geschweige denn, ihre Stimme abzugeben. Die Briefings hätten der Betriebsleiter Chan Souh Teng, der Produktionsleiter Hwan und der technische Leiter Lau Sie Kuk abgehalten. Außerdem seien die Namen der Abstimmungsberechtigten auf der betrieblichen Anschlagtafel ausgehängt worden und er habe dort ihm bekannte Namen von Beschäftigten gesehen, die gar nicht mehr in dem Betrieb arbeiteten.

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