1 – Unregelmäßige Rechtsverletzungen
Der Globale Rechtsindex des IGB

Island

Die Mitgliedsorganisationen des IGB in Island sind die Althydusamband Islands (ASI), der Bandalag Starfsmanna Rikis og Baeja (BSRB) und der Icelandic Confederation of University Graduates (BHM).

Island ratifizierte 1950 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und 1952 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).

Praxis

Browse by:

Walfänger dürfen nicht der Gewerkschaft ihrer Wahl beitreten 21-06-2018

Beschäftigten des Walfangunternehmens Hvalur hf wurde von ihrem Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie einer Gewerkschaft, die kürzlich einen Prozess wegen ausstehender Löhne gegen ihn gewonnen hatte, nicht beitreten dürften. Ein Anwalt der Gewerkschaft hält dies für rechtswidrig.
Vilhjálmur Birgisson, der Vorsitzende der Gewerkschaft Verkalýðsfélag Akraness, berichtet, dass den Beschäftigten bei einem Treffen mit Vertretern der Geschäftsleitung von Hvalur hf gesagt wurde, dass künftig kein Mitarbeiter von Hvalur hf der Verkalýðsfélag Akraness mehr beitreten dürfe. Stattdessen sollten sie der Gewerkschaft für Westisland beitreten.
Vilhjálmur geht davon aus, dass dies als “Strafe” für seine Gewerkschaft gedacht ist. Die staatliche Rundfunkanstalt RÚV hat am 14. Juni berichtet, dass der Oberste Gerichtshof das Walfangunternehmen angewiesen habe, rund eine Million ISK an einen früheren Mitarbeiter wegen Vertragsbruchs zu zahlen. Vor Gericht gebracht hatte den Fall die Verkalýðsfélag Akraness.
Ein Anwalt der Gewerkschaft hat Beschwerde gegen Hvalur hf erhoben, da dieses Beitrittsverbot angesichts der in Island geltenden Gewerkschaftsgesetze “vollkommen rechtswidrig” sei.

© ITUC-CSI-IGB 2013 | www.ituc-csi.org | Contact Design by Pixeleyes.be - maps: jVectorMap