Irland

Die Mitgliedsorganisation des IGB in Irland ist der Irish Congress of Trade Unions.
Irland ratifizierte 1955 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung ist gesetzlich verboten.
Sonstige Beschränkungen
- Sonstige Beschränkungen
- Gemäß dem Competition (Amendment) Act No. 12 of 2017, Schedule 4, können drei Kategorien von Selbstständigen (Synchronsprecher, Studiomusiker und freiberufliche Journalisten) Tarifverhandlungen führen, aber das Gesetz schützt noch immer nicht die Tarifverhandlungsrechte einer Vielzahl anderer Selbstständiger, die noch immer nicht vom Wettbewerbsgesetz ausgenommen sind.
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Beschränkungen des Grundsatzes ungehinderter und freiwilliger Verhandlungen
- Verbot oder Einschränkung von Tarifverhandlungen auf bestimmter Ebene (örtlich, regional, national; Betrieb, Industrie, Branche oder allgemein)
Beschränkungen des Geltungsbereichs und der Rechtswirksamkeit abgeschlossener Tarifverträge
- Gebilligte Tarifverträge gelten nicht als gesetzlich bindend oder durchsetzbar
Bestimmungen, die Tarifverhandlungen und deren Wirksamkeit untergraben
- Begünstigung individueller Verhandlungen gegenüber kollektiven Verhandlungen
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht wird gesetzlich anerkannt.
Verbot oder Einschränkungen bestimmter Arten von Streiks
- Beschränkungen hinsichtlich des Streikziels (z.B. Arbeitskonflikte, wirtschaftliche und soziale Fragen, politische, Sympathie- und Solidaritätsstreiks)
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren
- Willkürliche Festlegung oder übermäßig lange Liste „öffentlicher Versorgungsbetriebe“, in denen im Falle eines Streiks die Aufrechterhaltung eines Mindestdienstes gefordert werden kann