Malasia - Keine Gerechtigkeit für im Zuge eines gewerkschaftsfeindlichen Manövers entlassene Flugbedienstete

Im Oktober 2017 hat der Minister für Humanressourcen, Richard Riot, beschlossen, die Klage von rund 3.600 Beschäftigten der Fluggesellschaft Malaysian Airlines (MAS) wegen ungerechtfertigter Entlassung und auf Wiedereinstellung nicht an das Arbeitsgericht zu verweisen und ihnen somit die Möglichkeit einer zügigen Entscheidung zu verweigern.
Die Beschäftigten gehörten zu denjenigen, die im Zuge von Massenentlassungen bei der staatlichen Fluggesellschaft Malaysian Airlines im Juni 2015 ihren Arbeitsplatz verloren hatten. Die malaysische Regierung hatte die Vermögenswerte der Gesellschaft Malaysian Airlines Systems Berhad (MAS Bhd) auf eine neu gegründete Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die Malaysian Airlines Berhad (MAB), übertragen, alle Beschäftigten der alten Gesellschaft entlassen und dann nur ausgewählte Mitarbeiter/innen in der neuen Gesellschaft wieder eingestellt. Anschließend hat die Regierung ein neues Gesetz erlassen, dem zufolge die neue Gesellschaft ausdrücklich nicht für die Maßnahmen und Verpflichtungen der alten Gesellschaft haftbar gemacht werden kann. Einige Beobachter haben dies als möglicherweise größtes gewerkschaftsfeindliches Manöver in jüngster Zeit bezeichnet, da sechs der bei der Fluggesellschaft vertretenen Gewerkschaften Betriebsgewerkschaften waren und alle von ihnen durch dieses Manöver ausgelöscht wurden.

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