Pakistán - Kundgebung von Krankenpflegepersonal nicht genehmigt

Die Kommunalbehörden und die Polizei haben eine für den 7. Juni 2017 in Quetta geplante Protestkundgebung von Krankenpflegepersonal unter Berufung auf Abschnitt 144 des Strafgesetzbuches nicht genehmigt. Abschnitt 144 wird von den Behörden häufig geltend gemacht, um Proteste und Kundgebungen zu unterbinden.
Die bei öffentlichen Krankenhäusern beschäftigten Krankenpfleger/innen hatten drei Tage lang gestreikt, um die Regierung dazu zu veranlassen, auf ihre Forderungen einzugehen. Zu dem Streik aufgerufen hatten der Aktionsausschuss „Nurses Action Committee“ (NAC) und die Krankenpflegervereinigung „Balochistan Nurses Association“ (BNA), die zunehmend frustriert waren, weil das Gesundheitsministerium seine Zusagen bezüglich ihrer Forderungen, vor allem hinsichtlich einer berufsspezifischen Zulage, nicht eingehalten hatte.

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