Corea, República de - Ministerium verhindert wiederholt Anerkennung von Migrantengewerkschaft

Das Arbeitsministerium hat wiederholt versucht, die Bemühungen der Migrantengewerkschaft (MTU) um ihre offizielle Anerkennung und den Schutz der Rechte von Wanderarbeitskräften zu vereiteln. Die Gewerkschaft hat ihre offizielle Anerkennung erstmals im Jahr 2005 beantragt, und 2007 hat der Hohe Gerichtshof zu ihren Gunsten entschieden. Das Arbeitsministerium hat sich jedoch konsequent geweigert, die MTU zuzulassen, da ihre Mitglieder angeblich illegale Einwanderer seien, und ist stattdessen gezielt gegen die Organisation vorgegangen und hat deren führende Vertreter verhaftet und deportiert.

Am 26. April 2015 hat die MTU eine Kundgebung im Zentrum von Seoul organisiert, um ihre Forderungen im Namen der Wanderarbeitskräfte in dem Land hervorzuheben, einschließlich des Rechtes auf die Gründung von Gewerkschaften, auf Tarifverhandlungen und kollektive Aktionen, mehr Freiheit bezüglich eines Arbeitsplatzwechsels sowie höherer Löhne. Aus einem im Jahr 2014 von Amnesty International veröffentlichen Bericht geht hervor, dass die Wanderarbeitskräfte in Korea häufig unter Androhung von Strafen gezwungen werden, unter Bedingungen zu arbeiten, mit denen sie nicht einverstanden sind, einschließlich Einschüchterungen und Gewalt, schlechter Unterbringung, übermäßig langer Arbeitszeiten sowie der Verweigerung wöchentlicher Ruhezeiten und bezahlter Überstunden. Das Arbeitsministerium hatte nichts unternommen, um diese Probleme zu lösen.

Die Behauptungen des Ministeriums, dass die MTU illegale Beschäftigte vertrete, entsprechen nicht unbedingt den Tatsachen. Die große Mehrheit der 700.000 Arbeitsmigranten, etwa 553.000, halten sich legal und mit einem Arbeitsvisum in dem Land auf, obwohl sie im Rahmen dieses Systems Missbräuchen ausgesetzt sind.

Am 25. Juni 2015 hat der Oberste Gerichtshof Koreas in einem bahnbrechenden Urteil entschieden, dass Wanderarbeitskräfte ohne Papiere das Recht auf einen Gewerkschaftsbeitritt haben und unter das Gewerkschafts- und Arbeitsbeziehungsgesetz fallen sollten. Bei der Urteilsfindung hat sich der Gerichtshof an einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen anderer Länder orientiert und festgestellt, dass das Zugeständnis des Vereinigungsrechtes für Migranten ohne Papiere auf internationaler Ebene die Norm ist.

Das Arbeitsministerium hat dies am 7. Juli erneut gerichtlich angefochten und darauf bestanden, dass die MTU Änderungen an ihren Statuten vornimmt, bevor ihre Gründung offiziell bescheinigt werden könne. Konkret wurde eine Änderung in Bezug auf ihr Recht gefordert, sich gegen hartes Durchgreifen und Deportationen zur Wehr zu setzen, für die Legalisierung von Wanderarbeitskräften zu kämpfen und gegen das Arbeitserlaubnis-System (das die Wanderarbeitskräfte an einen einzelnen Arbeitgeber bindet und die Dauer ihres Aufenthalts begrenzt), da dies „politische Ziele“ seien.

Das Ministerium hat sich schließlich am 20. August bereit erklärt, die Legalität der MTU anzuerkennen, nachdem die Gewerkschaft ihre „Ziele und Absichten“ geändert hatte. Anstatt der Abschaffung des Arbeitserlaubnis-Systems und der Durchsetzung einer Amnestie für illegale Wanderarbeitskräfte hat sie sich jetzt die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Stellung der Wanderarbeitskräfte in Korea zum Ziel gesetzt.

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