4 – Systematische Rechtsverletzungen
Der Globale Rechtsindex des IGB

Oman

Die Mitgliedsorganisation des IGB ist die General Federation of Oman Trade Unions (GFOTU).

Oman hat weder das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) noch das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949) ratifiziert.

Praxis

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Wahrnehmung der Arbeitnehmerrechte in Oman nach wie vor ernsthaft behindert10-01-2020

Der Gewerkschaftsbund Omans, die General Federation of Oman Trade Unions (GFOTU), berichtet über weitverbreitete Arbeitnehmerrechtsverletzungen und ernsthafte Hindernisse für die Wahrnehmung der Vereinigungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und des Rechtes auf Tarifverhandlungen. Zudem seien viele Gewerkschaftsmitglieder gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung bei der Arbeit ausgesetzt, wie etwa Entlassungen, Versetzungen und Mobbing. Die Gewerkschaft verurteilt außerdem übermäßige Eingriffe von Arbeitgeberseite in Gewerkschaftswahlen: Oft werden der Vorsitzende oder Mitglieder des Vorbereitungsausschusses versetzt, verbal oder körperlich bedroht, oder es werden Disziplinarstrafen verhängt, einschließlich Verwarnungen und Lohnabzügen

Außerdem behindern die Arbeitgeber den Tarifprozess dadurch, dass sie sich weigern, an geplanten Verhandlungen teilzunehmen oder diese über die Maßen verzögern, die Forderungen der Gewerkschaften ignorieren und Vertreter entsenden, die nicht verhandlungs- oder entscheidungsbefugt sind, nur um die Verhandlungen ins Stocken zu bringen.

Die GFOTU weist zudem darauf hin, dass Streiks zwar gesetzlich zugelassen sind, bestimmten Gruppen von Beschäftigten das Streiken aber untersagt ist, wie etwa an Flughäfen, bei Elektrizitätsgesellschaften, Ölgesellschaften und -raffinerien sowie in den Häfen. Auch ist für die Organisation von Streiks die Vermittlung Vermittlung Ein Prozess zwischen Schlichtung und Schiedsverfahren, bei dem der Vermittler neutral ist und den an einem Arbeitskonfliktbeteiligten Parteien bei einer Einigung hilft, indem er mögliche, unverbindliche Lösungen vorschlägt; wird auch als Mediation bezeichnet.

vgl. Schiedsverfahren, Schlichtung
eines Ausschusses erforderlich, in dem das Arbeitsministerium, die Industrie- und Handelsammer von Oman sowie die GFOTU vertreten sind. Wenn der Ausschuss innerhalb von drei Wochen keine Einigung erzielen kann, befasst sich ein Gericht mit der Angelegenheit. Während eines laufenden Vermittlungs- oder Gerichtsverfahrens sind Streiks nicht zulässig.

Arbeitgeber greifen in Gewerkschaftsangelegenheiten ein01-01-2018

Der Gewerkschaftsbund Omans, die General Federation of Oman Trade Unions (GFOTU), hat über Arbeitgeberpraktiken berichtet, die kollektive Arbeitnehmerrechte in dem Land untergraben, wie etwa durch die Manipulation von Gewerkschaftswahlen, indem arbeitgeberfreundliche Kandidaten unterstützt oder gewählten Arbeitnehmervertretern finanzielle Vorteile angeboten wurden, um ihre Entscheidungen und Aktivitäten zu beeinflussen. Es kommt zudem häufig vor, dass Arbeitgeber sich weigern, mit Arbeitnehmervertretern zu verhandeln und alternative Arbeitnehmerräte einrichten, um Tarifverhandlungen zu umgehen.
Darüber hinaus hat die GFOTU etliche Beschwerden von Arbeitnehmervertretern über gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung Gewerkschaftsfeindliche diskriminierung Jede Praxis, die eine/n Beschäftigte/n oder eine Gruppe von Beschäftigten aufgrund einer früheren, gegenwärtigen oder zukünftigen Gewerkschaftsmitgliedschaft, legitimer Gewerkschaftsaktivitäten oder der Inanspruchnahme von Gewerkschaftsdiensten benachteiligt; beinhaltet Entlassungen, Versetzungen, Degradierungen, Belästigungen und Ähnliches

vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
erhalten, weil sie beispielweise willkürlich versetzt worden waren. Beschäftigten, die sich an Streiks beteiligen, drohen ähnliche Vergeltungsmaßnahmen, wie etwa fehlende Aufstiegsmöglichkeiten oder Versetzungen.

Gewerkschaftsvertreter entlassen09-02-2015

Am 26. Februar 2014 begannen die Beschäftigten des Unternehmens Octal Petrochemicals einen Streik Streik Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.

vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
, um die Wiedereinstellung ihres Gewerkschaftsvertreters, Faisal Al Masahali, zu fordern, der ungerechtfertigterweise entlassen worden war, nachdem er um unbezahlten Urlaub aufgrund einer Notsituation gebeten hatte, weil er seinen Bruder bei einer ärztlichen Behandlung im Ausland begleiten wollte. Die Beschäftigten forderten angesichts steigender Lebenshaltungskosten zudem höhere Löhne. Die General Federation of Oman Trade Unions ist mit dem Arbeitsminister und der Octal-Geschäftsleitung zusammengetroffen, um die Arbeitnehmerforderungen zu erörtern, aber das Unternehmen hat die von allen Partien gebilligte Vereinbarung blockiert. Die Regierung hat Streiks in wesentlichen Diensten, worunter auch Ölgesellschaften, Raffinerien, Häfen und Flughäfen fallen, verboten.

Erdölproduzent entlässt Streikende 30-06-2013

Omans wichtigster Erdölproduzent Petroleum Development Oman hat 400 Beschäftigte entlassen, die für Rentenversicherungsbeiträge und eine Krankenversicherung gestreikt hatten. Sie wurden im Anschluss an Verhandlungen unter Schirmherrschaft des Schura-Rates wieder eingestellt.

Methanol Holding verstößt gegen Tarifvertrag25-06-2013

Die Beschäftigten der Oman Methanol Holding Company (OMC) in Sohar und von Dalma Energy in Maskat legten die Arbeit nieder, um gegen die unterbliebene Auszahlung der vom Arbeitsministerium festgelegten jährlichen Lohn- und Gehaltserhöhungen zu protestieren. Der Ministerialentscheid Nr. 32/2012 vom Januar 2012 schreibt vor, dass die Unternehmen in der Privatwirtschaft jährliche Lohn- und Gehaltserhöhungen von 3 Prozent zu gewähren haben. Darüber hinaus wurde die Inkraftsetzung des mit der Gewerkschaft ausgehandelten Tarifvertrages verweigert.

Arbeitsaufsicht zu stark zentralisiert15-03-2011

Mehr als 100 Arbeitsaufsichtsbeamte legten im März die Arbeit nieder, um vor allem einen größeren Entscheidungsspielraum vor Ort zu fordern. Die Beamten wiesen darauf hin, dass die Effizienz ihres Dienstes durch eine zu starke administrative Zentralisierung beeinträchtigt werde.

Immer noch kein Gewerkschaftsdachverband30-11-2009

Der Gründungskongress der General Federation of the Sultanate of Oman, des einzigen Gewerkschaftsdachverbandes des Landes, wurde bereits mehrmals verschoben. Er sollte letztendlich im Februar 2010 stattfinden. Ende 2008 hatte das Arbeitsministerium bei einer Erhebung 58 Unternehmensgewerkschaften ermittelt.

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