Indonesia - Recht der Beschäftigten, zu protestieren, wird auf den Druck von Investoren hin eingeschränkt

Am 18. Februar 2016 hat der Minister für politische, juristische und sicherheitsrelevante Angelegenheiten, Luhut Binsar Pandjaitan, Beschränkungen des Rechtes der Beschäftigten in der Stadt Batam auf die Abhaltung von Kundgebungen angekündigt, und der Polizeichef warnte, dass auch Schusswaffen eingesetzt würden, wenn man dies für notwendig erachte. Es werde eine neue Verordnung erlassen, der zufolge Kundgebungen nur zwischen sechs Uhr morgens und sechs Uhr abends stattfinden könnten und auch das nur an drei Orten: am Amtssitz des Gouverneurs, vor dem Gebäude des Stadtrates von Batam und am Amtssitz des Bürgermeisters von Batam. „Demonstrationen bei Fabriken werden nicht mehr zulässig sein“, erklärte Luhut bei seinem Besuch in Batam am 18. Februar.

Dies war eine Reaktion auf die Befürchtung, dass Arbeitnehmerproteste zum Schutz ihrer Rechte die Investoren in der Freien Exportzone verschrecken könnten. Anstatt auf die Beschwerden der Beschäftigten einzugehen und für die Achtung ihrer Rechte zu sorgen, will die Regierung ihre Proteste nun einschränken. Bei einem Besuch in Batam im Juni 2015 hatte Präsident Joko Widodo den indonesischen Geheimdienst BIN angewiesen, die angebliche Beteiligung ausländischer Kräfte an Arbeitnehmer-Kundgebungen zu untersuchen, die laut Berichten dazu geführt haben sollen, dass Investoren die Industriezone Batam verlassen hätten.

Im Februar 2016 wurde zudem bekannt gegeben, dass sich die Polizei verstärkt darum bemühen werde, Beschäftigte von Demonstrationen abzuhalten, die die Produktion beeinträchtigen.

Der indonesische Polizeichef, General Badrodin Haiti, der den Minister bei seinem Besuch begleitete, erklärte, dass die Polizei bei ihrer Reaktion auf öffentliche Demonstrationen über sechs verschiedene Stufen verfüge. Im Falle der höchsten Alarmstufe sei die Polizei berechtigt, bei als gefährlich eingeschätzten Kundgebungen Schusswaffen einzusetzen. „Kundgebungen dürfen zudem nicht vor einem Betriebseingang stattfinden, da dadurch der Verkehr behindert werden kann. Wir werden in einem solchen Fall einschreiten“, warnte Badrodin.

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