Tansania

Die Mitgliedsorganisationen des IGB in Tansania sind der Trade Unions’ Congress of Tanzania (TUCTA) und der Zanzibar Trade Union Congress (ZATUC).
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
Die Vereinigungsfreiheit wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen. Die Vereinigungsfreiheit wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Das Gesetz untersagt gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung, enthält aber keinen angemessenen Schutz.
Gesetzliche Hindernisse für die Gründung von Organisationen
- Offizielle Zulasung kann willkürlich, unbegründet oder aus nicht eindeutigen Gründen verweigert werden
- In Sansibar verfügt der Gewerkschaftsregistrator über umfangreiche Befugnisse, um die Registrierung zu beschränken, beispielsweise wenn ihm die gewerkschaftlichen Bestimmungen nicht passen.
- Exzessive Mindestmitgliederzahl für die Gründung einer Gewerkschaft erforderlich
- Im privaten Sektor müssen Gewerkschaften mindestens 20 Mitglieder haben, um sich registrieren lassen zu können, während im öffentlichen Dienst 30 Mitglieder erforderlich sind. In Sansibar sind mindestens 50 Mitglieder erforderlich, um eine Gewerkschaft gründen zu können.
- Verhängung von Strafen für die Gründung von oder den Beitritt zu einer nicht offiziell anerkannten Organisation
- Die Registrierung muss binnen sechs Monaten nach der Gründung einer Gewerkschaft erfolgen. Gewerkschaften, die sich nicht registrieren lassen, müssen mit einer (nicht näher erläutereten) Bestrafung rechnen.
- Beschränkungen des Rechtes der Gewerkschaften auf die Gründung von Ortsverbänden, Vereinigungen oder Dachverbänden oder auf den Beitritt zu nationalen oder internationalen Organisationen
- Für die Gründung eines Dachverbandes sind fünf Organisationen erforderlich. Die Mitgliedschaft von Gewerkschaften bei anderen Organisationen kann annuliert werden, wenn zuvor nicht die Genehmigung der Regierung eingeholt wurde oder wenn sich die betreffende Organisation in den Augen der Regierung noch mit anderen Problemen als der Regelung der Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeziehungen befasst.
Beschränkungen des Rechtes der Gewerkschaften auf die Organisation ihrer Verwaltung
- Beschränkungen des Rechtes auf die Wahl ihrer Vertreter/innen und auf ungehinderte Selbstverwaltung
- Die Regierung legt auch die Amtsdauer von Gewerkschaftern fest. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen der Regierung können Geld- und/oder Gefängnisstrafen verhängt werden. In jeder Organisation darf nur ein Mitglied der Gewerkschaftsführung sein Amt hauptamtlich wahrnehmen. Die übrigen müssen Vollzeitbeschäftigte in dem Unternehmen bzw. Sektor sein, in dem sie gewählt wurden. In Sansibar muss, wer ein Gewerkschaftsamt übernehmen will, über ausreichende Lese- und Rechtschreibkenntnisse verfügen.
- Behördliche Befugnis, Gewerkschaften im Alleingang aufzulösen, vorübergehend zu verbieten oder deren Zulassung aufzuheben
- Der Registrator kann die Zulassung einer Gewerkschaft aussetzen, wenn die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Ordnung gefährdet ist. In Sansibar kann das Oberste Gericht in Gewerkschaftsangelegenheiten eingreifen, indem es den Registrator als Liquidator einer Gewerkschaft einsetzt.
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt, jedoch nicht angemessen begünstigt und gefördert.
Gesetzliche Hindernisse für die Anerkennung von Tarifparteien
- Keine bzw. willkürliche, unklare oder unsinnige Kriterien für die Bestimmung repräsentativer Organisationen
- In Sansibar sind die Regeln zur Bestimmung der Mehrheitsgewerkschaften und der Tarifverhandlungsrechteo von Minderheitsgewerkschaften unklar (Abschnitt 57(2) des Arbeitsbeziehungsgesetzes von 2005).
Beschränkungen des Grundsatzes ungehinderter und freiwilliger Verhandlungen
- Obligatorisches verbindliches Schiedsverfahren im Falle von Konflikten während laufender Verhandlungen in nicht wesentlichen Diensten
- Die Arbeitsumstände und -bedingungen staatlich Bediensteter werden durch ein obligatorisches Schiedsverfahren geregelt.
Einschränkungen oder Verbot von Tarifverhandlungen in bestimmten Sektoren
- Sonstige Beamte und öffentlich Bedienstete
- Das Gesetz für den öffentlichen Dienst (Verhandlungsverfahren) aus dem Jahr 2002 besagt, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst nicht tarifverhandlungsberechtigt sind. Außerdem legt die Regierung die Gehälter der Regierungsangestellten und der Beschäftigten staatlicher Organisationen fest. Das Gefängnispersonal hat nicht das Recht auf Tarifverhandlungen.
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht ist in der Verfassung verankert.
Das Streikrecht wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen.
Gesetzliche Hindernisse für rechtmäßige Streiks
- Obligatorische Schieds- oder langwierige Schlichtungs- und Vermittlungsverfahren vor einem Streik
- Bevor ein legaler Streik stattfinden kann, muss eine 30-tägige Vermittlungsfrist eingehalten werden.
Verbot oder Einschränkungen bestimmter Arten von Streiks
- Beschränkungen hinsichtlich des Streikziels (z.B. Arbeitskonflikte, wirtschaftliche und soziale Fragen, politische, Sympathie- und Solidaritätsstreiks)
- Streiks sind im Falle von Interessenkonflikten erlaubt, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden; Rechtskonflikte werden an ein Arbeitsgericht verwiesen. Bevor ein legaler Streik stattfinden kann, muss eine 30-tägige Vermittlungsfrist eingehalten werden und eine Streikurabstimmung stattfinden. Mittelbare Streiks sind dann zulässig, wenn der ursprüngliche Streik legal ist, eine Beziehung zwischen dem direkt und dem indirekt betroffenen Arbeitgeber besteht und die mittelbare Aktion in einem angemessenen Verhältnis steht. Im Falle eines mittelbaren Streiks ist eine Ankündigungsfrist von 14 Tagen einzuhalten.
- Beschränkungen hinsichtlich der Art des Streiks (z.B. Streikposten, wilde Streiks, Dienst nach Vorschrift, Sitzstreik, Bummelstreik)
- Streikposten sind verboten.
Bestimmungen, die die Streikmöglichkeiten oder die Wirksamkeit eines Streiks untergraben
- Fehlen spezifischer Schutzmaßnahmen für rechtmäßig streikende Beschäftigte (z.B. Kündigungsschutz)
- Wer an rechtmäßigen Streiks teilnimmt, ist vor Repressalien nicht gesetzlich geschützt.
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren
- Übertriebene Beschränkungen für „Staatsbedienstete“
- Das Gesetz für den öffentlichen Dienst (Verhandlungsverfahren) aus dem Jahr 2002 untersagt Streiks von Personen wie den Leitern öffentlicher Bildungseinrichtungen.
- Willkürliche Festlegung oder übermäßig lange Liste „wesentlicher Dienste“, in denen Streiks untersagt oder stark eingeschränkt sind
- Streiks sind verboten, wenn die Regierung der Ansicht ist, dass das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung dadurch gefährdet würden, und die Zahl der Sektoren, für die diese Bestimmung gilt, wurde soeben per Gesetz ausgeweitet, so dass nahezu 50% aller Dienste darunter fallen, einschließlich der Feuerwehr, der Zivilluftfahrt, der Telekommunikationsbranche, der Gesundheitsdienste und damit verbundener Labordienste sowie der Elektrizitätswirtschaft. In anderen Sektoren können Streiks nach einem komplizierten Untersuchungsverfahren entweder vorübergehend oder auf Dauer verboten werden.
Praxis
Angaben der Gewerkschaft TAMICO (Tanzania Mines, Energy and Construction Workers Union) zufolge nehmen die Bauunternehmen gezielt Umstrukturierungen vor, um zu verhindern, dass es eine Mehrheitsgewerkschaft gibt, die das alleinige Vertretungsrecht als Tarifpartei erhält. Versetzungen und Stellenstreichungen zielen häufig darauf ab, sich der Gewerkschaftsmitglieder zu entledigen und der Gewerkschaft ihre Basis zu nehmen.
Die Gewerkschaft TAMICO (Tanzania Mines, Energy and Construction Workers Union) berichtet über anhaltende Probleme mit den Arbeitgebern im Baugewerbe, die sich weigern, die von den Löhnen abgezogenen Gewerkschaftsbeiträge trotz entsprechender Vereinbarungen an die Gewerkschaft zu überweisen. Die TAMICO hat sich inzwischen an die Schlichtungs- und Schiedskommission sowie an den Obersten Gerichtshof gewandt.
Am 2. und am 29. November 2017 haben leitende Angestellte der Straßenbaubehörde TANROADS (Tanzania National Roads Agency) in Njombe Tunza Sadick, der Bezirkssekretärin der Gewerkschaft TAMICO (Tanzania Mines, Energy and Construction Workers Union), gedroht, sie wegen ihrer Gewerkschaftsaktivitäten verhaften zu lassen, obwohl sie lediglich versucht hatte, sich Zutritt zum Straßenbauprojekt Moronga Makete zu verschaffen. Sie hat Beschwerde beim Regionalbeauftragen für Arbeitsfragen in Njombe erhoben.
Am 22. Oktober 2017 wurde Haji Athumani Miraji, Mitglied der Gewerkschaft TAMICO (Tanzania Mines, Energy and Construction Workers Union) und Mitarbeiter am Straßenbauprojekt Lusitu Mawengi, angeblich auf Anweisung der Unternehmensführung von einem Wachmann erschossen. Miraji wurde in das nächstgelegene Krankenhaus gebracht, erlag aber am 25. Oktober 2017 seinen Verletzungen.
Am 21. August 2017 haben die Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel aus Protest gegen den Beschluss des Bezirksrates von Kinondoni, die von Busbetreibern zu entrichtende Abgabe wegen angeblich schwacher Leistungen von 500 Sh (0,25 USD) auf 1.000 Sh (0,5 USD) zu erhöhen, vier Stunden lang gestreikt. Der Gewerkschaft UWADAR in Daressalam zufolge wurde dieser Beschluss ohne Zustimmung der Beschäftigten gefasst, während die Behörden den Busbetreibern Vorwürfe im Zusammenhang mit Faktoren machten, auf die sie keinen Einfluss hatten, wie etwa Verspätungen aufgrund des schlechten Straßenzustands oder angeblicher Forderungen nach zusätzlichen Gebühren seitens der Wärter an den Bushaltestellen. Der Streik wurde beendet, nachdem die Betreiber mit dem Bezirksvorsteher von Ubungo zusammengetroffen waren, der die Behörden anwies, die Abgabenerhöhung rückgängig zu machen.
Am 26. Mai hat die für Arbeitsfragen zuständige Kammer des Obersten Gerichtshofes einen Streik der Beschäftigten der Eisenbahnbehörde (Tanzania-Zambia Railway Authority, TAZARA) für illegal erklärt. Sie hatten den Streik am 12. Mai begonnen, um die Zahlung von drei ausstehenden Monatslöhnen zu fordern. Bei einem Treffen der Eisenbahnergewerkschaft TRAWU und der TAZARA am 17. Mai war die Wiederaufnahme der Arbeit am 19. Mai vereinbart worden, sofern die ausstehenden Löhne ausgezahlt würden, was jedoch nicht in allen Fällen fristgerecht geschah, und auch andere Forderungen wurden nicht erfüllt. Die Regierung wies die Beschäftigten dennoch an, die Arbeit wieder aufzunehmen. Andernfalls würden sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Leitung der TAZARA wurde beauftragt, die Streiktage festzuhalten und entsprechende Lohnabzüge vorzunehmen.
Das Problem wiederholte sich einige Monate später. Am 15. Januar 2015 begannen TAZARA-Beschäftigte erneut einen Streik, wurden aber drei Tage später vom Obersten Gerichtshof an ihren Arbeitsplatz zurückbeordert. Der Streik diente der Forderung nach der Auszahlung von fünf Monatslöhnen in Höhe von schätzungsweise 1,4 Millionen US-Dollar. Die Streikenden nahmen die Arbeit wieder auf, nachdem man ihnen die Zahlung ihrer Löhne zugesagt hatte. Es wurden dann auch tatsächlich Lohnrückstände beglichen, aber das Ganze ging nur langsam vonstatten.
Als die Beschäftigten der Eisenbahnbehörde Tanzania-Zambia Railway Authority (TAZARA) für die Zahlung ausstehender Löhne für die Monate Mai, Juni, Juli und August streikten, entließ das Management 826 Beschäftigte im Tanzania Cost and Profit Centre, 120 in Dar es Salaam, 53 in Mbeya, 63 bei Kongolo Quarry und fünf in der Bausparte. Am 29. August 2013 hob die TAZARA-Direktion den Beschluss des Managements, die 1.067 Beschäftigten zu entlassen, auf. Die Zahlung der ausstehenden Löhne und Gehälter wird jedoch nach wie vor abgelehnt, weshalb die TAZARA Railway Workers Union (TRAWU) beschloss, den Streik fortzusetzen.
Im Dezember 2012 hat die Leitung der Internationalen Universität von Kampala 40 Angestellte auf dem Campus in Dar es Salaam entlassen, die zuvor der Research, Academic and Allied Workers’ Union (RAAWU) beigetreten waren. Seit November 2012 hatten Mitarbeiter/innen der Universität gestreikt, um die Zahlung ihrer zuletzt im Oktober 2012 ausgezahlten Gehälter zu fordern. Nachdem eine RAAWU-Vertretung an der Universität etabliert worden war, erhielten 40 Gewerkschaftsmitglieder, größtenteils Lehrkräfte, die der RAAWU eine Woche zuvor beigetreten waren, ihre Kündigung. Die RAAWU geht gerichtlich gegen die Entlassungen vor.
Im Juli 2012 verhaftete die Polizei an einem Streik beteiligte Mitglieder der Lehrergewerkschaft TTU (Tanzania Teachers’ Union). Anderen Lehrkräften, Verwaltungsbeschäftigten und Gewerkschaftsführern drohten die Behörden mit Verhaftung und Strafverfolgung. Die Regierung lehnte Verhandlungen mit der TTU über die Freilassung der Beschäftigten ab. Am 2. August 2012 hat das Oberste Gericht den Streik vom Juli für gesetzwidrig erklärt. Am 9. Januar 2013 hat die TTU Einspruch beim Berufungsgericht erhoben.
Am 22. Juni 2012 hatte Ulimboka unter Missachtung einer gerichtlichen Anordnung zur Rückkehr an ihren Arbeitsplatz zu einem landesweiten Ärztestreik aufgerufen, um bessere Gehälter und Arbeitsbedingungen zu fordern.
Am 26. Juni 2012 wurde Steven Ulimboka, der Vorsitzende der tansanischen Medizinervereinigung, von fünf bewaffneten Männern entführt und in einen Wald am Rande von Dar es Salaam gebracht, wo er verprügelt und gefoltert wurde. Die Entführung fand während eines Arbeitskonfliktes zwischen Ärzten an öffentlichen Krankenhäusern und der Regierung statt.
Aufgrund der langwierigen und umständlichen Verfahren für die Ausrufung eines legalen Streiks tendieren die Beschäftigten zu illegalen wilden Streiks und Arbeitsniederlegungen. Im privaten Sektor verweigern die Arbeitgeber ihren Beschäftigten oft das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren und an Tarifverhandlungen teilzunehmen. In den Goldminen haben die Beschäftigten über weitverbreitete Verletzungen ihrer Gewerkschaftsrechte berichtet, obwohl die Internationale Föderation von Chemie-, Energie-, Bergbau- und Fabrikarbeitergewerkschaften (ICEM) ein Rahmenabkommen mit Anglo Gold Ashanti unterzeichnet hat, um die Achtung der Arbeitnehmerrechte zu verbessern. Die Bau- und Holzarbeiter-Internationale (BHI) hat zur Förderung und zum Schutz der Arbeitnehmerrechte ihrerseits ein Rahmenabkommen mit Royal BAM unterzeichnet.
Aufgrund der langwierigen, umständlichen Verfahren für die Ausrufung eines legalen Streiks tendieren die Beschäftigten zu illegalen wilden Streiks und Arbeitsniederlegungen. Im privaten Sektor verweigern Arbeitgeber den Arbeitern oft das Recht, sich zu organisieren und an Tarifverhandlungen teilzunehmen. Präsident Kikwete erklärte den Streik der Gewerkschaft Trade Union Congress of Tanzania (TUCTA) im Mai für illegal. Der Streik wurde nach dem Abbruch der Verhandlungen unter anderem über eine Erhöhung des Mindestlohns ausgerufen. Der Präsident hatte damit gedroht, dass alle Beamten, die an dem Streik teilnähmen, entlassen werden würden; es wurden aber keine Entlassungen gemeldet.
Das tansanische Arbeitsgericht bestätigte eine Klage von etwa 700 ehemaligen Bergarbeitern der Bulyanhulu Goldmine in Tansania wegen unrechtmäßiger Kündigung am 7. Juli. Die Bergarbeiter waren entlassen worden, weil sie im Jahr 2007 nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen an einem Streik teilgenommen hatten. Die Mine setzte für mehrere Wochen die Produktion aus und entließ dann alle 1300 streikenden Arbeiter unter dem Vorwurf der illegalen Arbeitsniederlegung. Einige der Arbeiter wurden später wieder eingestellt, die restlichen wurden in dem Gerichtsprozess vertreten. Die Gewerkschaft TANZANIA Mines, Energy, Construction and Allied Workers’ Union (TAMICO) beschuldigte den Arbeitgeber Barrick Tanzania Ltd. unlauterer Arbeitspraktiken.