Ucrania - Tarifverhandlungsrecht durch Gesetzentwurf ernsthaft untergraben

Ein Gesetzentwurf des Ministeriums für Sozialpolitik, der sich auf Tarifverträge bezieht, schränkt deren Reichweite erheblich ein. Der Gewerkschaftsbund KVPU bekam eine Kopie des Entwurfes vom gemeinsamen repräsentativen Gremium zur Billigung zugeschickt. Bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfes war der KVPU nicht konsultiert worden.

Falls das neue Gesetz verabschiedet wird, würden nationale und regionale Tarifverträge abgeschafft und die Beschäftigten möglicherweise weniger geschützt sein. In dem neuen Entwurf heißt es ferner, dass Tarifverträge nicht obligatorisch sind, so dass der Arbeitgeber die Möglichkeit hätte, geringere Verpflichtungen einzugehen und weniger Garantien zu geben. Zudem hätte der Arbeitgeber das Recht, die Inkraftsetzung eines Tarifvertrages auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Der Entwurf sieht keine Maßnahmen vor, um jemanden im Falle von Verstößen gegen einen Tarifvertrag zur Verantwortung zu ziehen.

Der Entwurf verwässert zudem geltende Gesetze, indem beispielsweise Teil 7 von Artikel 65 des ukrainischen Arbeitsgesetzes von „muss einen Tarifvertrag abschließen“ in „kann abschließen“ geändert wird.

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