Timor Leste (Osttimor)
Der IGB hat in Osttimor keine Mitgliedsorganisation.
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
Die Vereinigungsfreiheit ist arbeitsrechtlich geregelt.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Das Gesetz untersagt gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung, enthält aber keinen angemessenen Schutz.
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht ist in der Verfassung verankert.
Praxis
Der Gewerkschaftsbund von Timor-Leste (KSTL) bedauert das Versäumnis der Regierung, die Rechte der Arbeitnehmer/innen zu schützen, die somit einer ungerechten Behandlung durch die Arbeitgeber ausgesetzt sind. Die Polizei hat während des Jahres 2011 bei zwei Gelegenheiten in Gewerkschaftsaktionen eingegriffen, ohne dass die Regierung etwas gegen deren Brutalität oder die Ausbeutung durch Arbeitgeber unternommen hätte.
Über 80 % der werktätigen Bevölkerung von Osttimor arbeitet im informellen Sektor. Angesichts der Schwierigkeiten für die Arbeitnehmer, eine bezahlte Anstellung zu finden, trauen sich nur wenige, die Stimme gegen die Arbeitgeber zu erheben. Dies wird dadurch unterstützt, dass die Bevölkerung nur begrenzte Kenntnisse von Gewerkschaftsrechten hat.
Ein sehr hoher Anteil der Erwerbsbevölkerung von Osttimor sind entweder selbständig oder bäuerliche Selbstversorger. Angesichts der Schwierigkeiten, Arbeit in der formellen Wirtschaft zu finden, scheuen die meisten Arbeiternehmer das Risiko, wieder dadurch in die Armut zurückgeworfen zu werden, dass sie die Vorrechte eines Arbeitgebers gegenüber den Rechten der Gewerkschaft infrage stellen oder sich über Löhne und Arbeitsbedingungen beschweren. Dies gilt umso mehr, als die Gewerkschaftsrechte kaum anerkannt werden.