Irán, República Islámica del - Unabhängige Gewerkschaftsbewegung nach wie vor regelmäßig Unterdrückung, Hinrichtungen und außergerichtlichen Tötungen ausgesetzt

Die freie und unabhängige Gewerkschaftsbewegung des Iran kämpft trotz Unterdrückung, Inhaftierungen, Hinrichtungen und außergerichtlichen Tötungen weiter für grundlegende Arbeitnehmerrechte.

Der Rechtsrahmen des Landes schränkt unabhängige Gewerkschaftsaktivitäten sowohl innerhalb als auch außerhalb der Betriebe erheblich ein. Obwohl die Vereinigungsfreiheit theoretisch anerkannt wird, ist die Gründung und Arbeit unabhängiger Gewerkschaften auf dem Betriebsgelände der Arbeitgeber unzulässig. Nur die von der Regierung geförderte Gewerkschaft, das „Arbeitnehmerhaus der Islamischen Republik Iran“, ist zulässig, und Beschäftigte, von denen vermutet wird, dass sie unabhängigen Gewerkschaften angehören, werden regelmäßig entlassen und festgenommen. Jegliche kollektive Aktion wird gewaltsam unterbunden, und Streiks werden von den Sicherheitskräften, der Einsatzpolizei und der Miliz verhindert. Die Regierung unterstützt die regimefreundlichen Islamischen Arbeitsräte, dreigliedrige Organisationen, denen Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Regierung angehören. Über diese Räte wird das Arbeitsbeziehungssystem zentral verwaltet. Da sie praktisch als Instrumente des Staates am Arbeitsplatz fungieren, sind sie innerhalb der iranischen Gewerkschaftsbewegung höchst unpopulär, und die unabhängigen Gewerkschaften gehen entschieden gegen sie vor.

Darüber hinaus hat die Unterzeichnung des Atom-Deals mit dem Iran im Juli 2015 neue Herausforderungen für die iranischen Beschäftigten mit sich gebracht. Um ausländisches Kapital anzuziehen, wurde der Arbeitsmarkt weiter liberalisiert, einschließlich einer Schwächung arbeitsrechtlicher Schutzvorkehrungen und Garantien.

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