Eswatini

Die Mitgliedsorganisation des IGB in Eswatini ist der Trade Union Congress of Swaziland (TUCOSWA).
Eswatini ratifizierte 1978 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und 1978 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
Die Vereinigungsfreiheit wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen. Die Vereinigungsfreiheit wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Die Beschäftigten sind vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung nicht ausdrücklich gesetzlich geschützt.
Gesetzliche Hindernisse für die Gründung von Organisationen
- Vorherige Genehmigung oder Billigung der Behörden für die Gründung einer Gewerkschaft erforderlich
- Der für Gewerkschaften zuständige Beamte (Commissioner of Labour) entscheidet über die Zulassung von Gewerkschaften und kann beliebige Informationen zur Untermauerung ihres Antrages verlangen. (Artikel 27, Arbeitsbeziehungsgesetz)
Beschränkungen des Rechtes der Gewerkschaften auf die Organisation ihrer Verwaltung
- Beschränkungen des Rechtes auf die ungehinderte Festlegung ihrer Satzungen und Bestimmungen
- Für Gewerkschaftssatzungen gelten umfangreiche gesetzliche Bestimmungen, wie etwa, dass einmal pro Jahr eine allen Mitgliedern offenstehende Vollversammlung stattfinden muss und die Beschlüsse bei dieser Versammlung zu fassen sind (Artikel 29, Arbeitsbeziehungsgesetz). Nur wer seine Beiträge in voller Höhe entrichtet hat, kann Gewerkschaftsmitglied sein und an Abstimmungen teilnehmen (Artikel 20 und 30, Arbeitsbeziehungsgesetz).
Gruppen von Beschäftigten, die Gewerkschaften laut Gesetz weder gründen noch beitreten oder ein Gewerkschaftsamt bekleiden dürfen bzw. nur mit Einschränkungen
- Beschäftigte in Freien Exportzonen (FEZ)
- Den Beschäftigten in Freien Exportzonen ist die Gründung von Gewerkschaften untersagt.
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht ist in der Verfassung verankert.
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Gesetzliche Hindernisse für die Anerkennung von Tarifparteien
- Übertriebene Bestimmungen bezüglich der Struktur, Zusammensetzung und Mitgliedschaft von Gewerkschaften
- Art. 42 (3) Arbeitsbeziehungsgesetz: Wenn die Gewerkschaftsmitglieder, die ihren Beitrag entrichtet haben, weniger als 50 Prozent aller Beschäftigten der Tarifeinheit ausmachen, liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er die Gewerkschaft als Tarifpartei anerkennt oder nicht.
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen.
Gesetzliche Hindernisse für rechtmäßige Streiks
- Übertriebene Vorschriften hinsichtlich des erforderlichen Quorums oder der bei einer Streikurabstimmung erforderlichen Mehreheit
- Nachdem ein Konflikt für nicht beigelegt erklärt wurde, kann die Gewerkschaft gegenüber dem zuständigen Beamten (Commissioner of Labour) einen Streik ankündigen (mindestens sieben Tage im Voraus). Der Beamte führt daraufhin eine Urabstimmung durch, bei der sich die Mehrheit aller Beschäftigten für den Streik aussprechen muss. Nach einer erfolgreichen Streikurabstimmung muss die Gewerkschaft weitere 48 Stunden warten, bevor der Streik beginnen kann. (Artikel 86, Arbeitsbeziehungsgesetz)
Verbot oder Einschränkungen bestimmter Arten von Streiks
- Beschränkungen hinsichtlich des Streikziels (z.B. Arbeitskonflikte, wirtschaftliche und soziale Fragen, politische, Sympathie- und Solidaritätsstreiks)
- Streiks sind nur im Falle nicht beigelegter Konflikte zulässig, was impliziert, dass Sympathiestreiks verboten sind. (Artikel 86, Arbeitsbeziehungsgesetz)
- Beschränkungen hinsichtlich der Art des Streiks (z.B. Streikposten, wilde Streiks, Dienst nach Vorschrift, Sitzstreik, Bummelstreik)
- Protestaktionen können nur stattfinden, wenn der zuständige Beamte (Commissioner of Labour) 21 Tage im Voraus darüber unterrichtet wurde, unter Abgabe der Gründe und der Art der Aktion. Rein politische Protestaktionen sind Gewerkschaften untersagt. Der Commissioner of Labour führt eine geheime Urabstimmung durch, um festzustellen, ob die Mehrheit der Beschäftigten für die Protestaktion ist. Nach einer erfolgreichen Urabstimmung muss eine weitere, mindestens 48-stündige Frist eingehalten werden, bevor die Protestaktion stattfinden kann. (Artikel 41, Arbeitsbeziehungsgesetz)
Übermäßige Eingriffe der Behörden oder der Arbeitgeber während eines Streiks
- Befugnis der Behörden oder Arbeitgeber, einen Streik einseitig zu verbieten, zu begrenzen, auszusetzen oder zu beenden
- Artikel 89, Arbeitsbeziehungsgesetz: Der Arbeitsminister kann sich an ein Gericht wenden, um einen Streik für illegal erklären zu lassen, wenn mit einer Gefährdung der'nationalen Interessen' gerechnet wird.
- Befugnis der Behörden oder Arbeitgeber, einen Streik zu verhindern oder zu beenden, indem der Konflikt einem Schiedsverfahren unterzogen wird
- Artikel 96, Arbeitsbeziehungsgesetz: Im Falle nicht beigelegter Konflikte in wesentlichen Diensten kann auf Antrag lediglich einer der Parteien ein obligatorisches Schiedsverfahren eingeleitet werden.
Bestimmungen, die die Streikmöglichkeiten oder die Wirksamkeit eines Streiks untergraben
- Mögliche Ersetzung von Beschäftigten während eines rechtmäßigen Streiks
- Das Berufungsgericht für Industrie hat in einer Entscheidung den Grundsatz bestätigt, dass ein Arbeitgeber während eines rechtmäßigen Streiks Ersatzarbeitskräfte einsetzen darf (Fall Nr. 12 von 2017). Die Regierung wurde vom IAO-Sachverständigenausschuss aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Gesetzgebung, insbesondere das Arbeitsbeziehungsgesetz, geändert wird, um streikenden Beschäftigten diesbezüglich Schutz zu bieten.
- Übermäßige Haftung für durch Streiks verursachte Schäden
- Gewerkschafter/innen, die sich an der Protestaktion beteiligen, können sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich haftbar gemacht werden. (Artikel 41 (13), Arbeitsbeziehungsgesetz)
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren
- Willkürliche Festlegung oder übermäßig lange Liste „wesentlicher Dienste“, in denen Streiks untersagt oder stark eingeschränkt sind
- Artikel 93, Arbeitsbeziehungsgesetz: In wesentlichen Diensten, wozu auch hygienische Dienste, Telekommunikations- und Telegrafendienste gehören, sind Streiks verboten.
Praxis
Ein Protestmarsch von 8.000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Manzini am 2. Oktober endete in Gewalt, als zehn Arbeitnehmer und drei Polizisten verletzt wurden, nachdem die Polizei mit scharfer Munition auf Gruppen von Demonstranten geschossen hatte. Bei den Demonstranten handelte es sich in erster Linie um Beamte, die Mitglieder der SNAT, der National Association of Public Service and Allied Workers Union (NAPSAW) und der Swaziland National Government Accounting Personnel (SNAGAP) sind. Die seit Ende September andauernden Proteste zielten darauf ab, die öffentliche Aufmerksamkeit auf das Aktionsprogramm der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zu lenken, in dem es um Maßnahmen zur Anpassung der Lebenshaltungskosten durch die Erzwingung einer vollständigen Schließung der Innenstadt von Manzini ging. Zu den Kampfhandlungen kam es, als die Demonstranten die regionale Bildungsstelle, Manzini Regional Education Office, erreichten, und mindestens 30 Beschäftigte wurden verletzt.
Einer der verletzten Demonstranten war der Generalsekretär die Manzini-Geschäftsstelle der NAPSAWU, Manzini, Dumisani Nkuna, auf den mit scharfer Munition geschossen worden war. Er wurde von einem Schuss in den Rücken in unmittelbarer Nähe des Rückenmarks getroffen. Nkuna wurde umgehend in das Raleigh-Fitkin-Memorial-Krankenhaus gebracht. Ein weiterer Demonstrant wurde durch zwei Schusswunden an der Hand verletzt. Andere Unfallopfer wurden von Sanitätern vor Ort behandelt. Eines davon war eine Frau, die aus nächster Nähe mit Pfefferspray angesprüht worden war.
Die Gewalt, die von der Gewerkschaftsbewegung sowohl innerhalb Eswatinis als auch international verurteilt wurde, fügt sich in ein breiteres Muster der Beschneidung der demokratischen Freiheiten im Land ein. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat die Regierung aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz von öffentlichen Veranstaltungen und Demonstrationen zu ergreifen.
In dem Bestreben, den Streik zu unterdrücken, wandte sich die Regierung an das National Industrial Relations Court, das Gericht für Arbeitsbeziehungen, um den Streik für rechtswidrig erklären zu lassen, da er eine „Bedrohung für das Gemeinwohl darstelle“. Am 3. Oktober erließ Richter Abande Dlamini eine einstweilige Verfügung zur Einstellung des Streiks.
Am 25. September feuerte die Polizei in Eswatini Tränengas, Gummigeschosse und Wasser aus Wasserwerfern auf Tausende von Beamte ab, die gegen niedrige Löhne und steigende Lebenshaltungskosten in dem Land demonstrierten. Die Demonstranten hielten König Mswati III. vor, dass er nicht für die Zahlung angemessener Gehälter sorge und sie versammelten sich in der Hauptstadt Mbabane, um mit oppositionellen pro-demokratischen Gruppen über Maßnahmen zu diskutieren. Mehr als 3.500 Menschen demonstrierten am 23. September in Mbabane, der Hauptstadt von Eswatini, und der Nachbarstadt Manzini, und circa weitere 3.500 Personen demonstrierten am Mittwoch, dem 25. September. Die Demonstranten marschierten, um Petitionen beim Eswatini Royal Police Services Headquarter, beim Ministerium für den öffentlichen Dienst und beim Ministerium für Bildung und Ausbildung einzureichen.
Ein AFP-Reporter vor Ort sagte, dass die Polizei eingriff und begann, die Demonstranten mit Tränengas und Wasserwerfern anzugreifen, als die Menge von ihrer genehmigten Marschroute abwich. Es gab auch Berichte über Polizeibeamte, die Gummigeschosse in die Menge der Demonstranten abfeuerte, wobei 15 Menschen verletzt wurden.
Landesweit war für den 28. Januar 2019 ein Beamtenstreik geplant. Dabei ging es um das Versäumnis der Regierung, die seit 2017 fälligen Gehaltserhöhungen auszuzahlen. Die Verbände des öffentlichen Diensts, die am 28. Januar streiken sollten, waren Swaziland National Association of Teachers (SNAT), National Public Service and Allied Workers Union (TUCOSWA), Swaziland Democratic Nurses Union (SWANDU) und Swaziland National Association of Government Accounting Personnel (SNAGAP).
Nachdem der Streik angekündigt worden war, unternahm die Regierung Versuche dazu, die Beschäftigten einzuschüchtern und den Streik zu unterdrücken. Am 11. Januar wurden zwei, der SNAT angehörende Lehrkräfte auf dem Weg zu einer Gewerkschaftssitzung verhaftet. Der Premierminister, Ambrose Dlamini, drohte den Beschäftigten im Falle eines Streiks mit Entlassung und einer Geldstrafe von 10.000 SZL. Es gab auch Berichte über Einschüchterungen von Arbeitnehmern durch Sicherheitskräfte.
Am Tag, an dem der Streik stattfinden sollte, hörte der Vorsitzende des Arbeitsgerichts, Richter Sifiso Nsibande, einen Antrag des Arbeitsministers auf eine einstweilige Verfügung zur Verhinderung der Durchführung des Streiks. Der Richter entschied, dass der Streik gemäß Artikel 90 Absatz 1 des Gesetzes über die Arbeitsbeziehungen, der Streiks untersagt, wenn bei Gericht ein Verfahren im Zusammenhang mit dieser Maßnahme läuft, nicht stattfinden sollte. Die beteiligten Gewerkschaften erklärten, dass sie gegen das Urteil Berufung einlegen werden. Ein kleinerer Protestmarsch der SNAT-Mitglieder fand am 1. Februar 2019 statt.
Eine Sitzung, an der Mitglieder verschiedener Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes am 28. Januar 2019 teilnahmen, um das Gerichtsurteil zur Annullierung der an diesem Tag geplanten Streikmaßnahme zu erörtern, wurde von der ersten Sekretärin des Ministeriums für Bildung und Ausbildung, Dr. Sibongile Mtshali, für rechtswidrig erklärt. Dr. Mtshali hatte eine Botschaft an alle Schulleiterinnen und Schulleiter verbreitet, in der sie erklärte, dass es für alle Lehrerinnen und Lehrer rechtlich unzulässig sei, ohne vorherige Genehmigung ihres Büros an der Sitzung teilzunehmen.
Protestierende Textil- und Bekleidungsarbeiter/innen bekamen die exzessive Gewalt der Königlichen Polizei zu spüren, die bei mehreren Protesten Ende August und September Dutzende Beschäftigte festnahm und verletzte. Die Arbeiter/innen forderten bessere Löhne und Arbeitsbedingungen.
Am 30. August 2018 hat die Gewerkschaft Amalgated Trade Union of Swaziland (ATUSWA) berichtet, dass mehr als 200 paramilitärische Polizeikräfte und Aufseher von Justizvollzugsanstalten mit Schutzschilden und Schlagstöcken außerhalb einer Textilfabrik in Nhlangano stationiert worden seien und Berichten zufolge auf Arbeiter/innen geschossen hätten, die gegen die schlechte Bezahlung protestierten. Bei den Zusammenstößen haben Polizisten einen Journalisten verprügelt und ihn aufgefordert, die Fotos zu löschen, die er von ihnen gemacht hatte, als sie die streikenden Textilarbeiter/innen angegriffen und beschossen hatten.
Am 19. September 2018 kam es in fünf Textil- und Bekleidungsfabriken zu Protesten, nachdem sich die Verhandlungen in der Schlichtungs-, Vermittlungs- und Schiedskommission über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Löhne festgefahren hatten. Mehr als 10.000 Textil- und Bekleidungsarbeiter/innen haben sich an den Protesten beteiligt, wobei ATUSWA-Mitglieder von der Polizei festgenommen und verprügelt wurden. Gesetzeskonforme Proteste fanden in Mbabane, Manzini und anderen Orten statt.
Angaben der ATUSWA zufolge wurden die Organisatoren Sbonelo Tsabedze und Nhlanhla Tsabedze in Nhlangano verhaftet, als sie dabei waren, Arbeiter/innen zu mobilisieren, um vor den Toren der Fabrik Zheng Yong auf die Erfüllung ihrer Forderungen zu drängen.
Der ATUSWA-Führungsspitze zufolge habe die Polizei ohne jegliche Provokation Tränengas eingesetzt, um die Arbeiter/innen zu vertreiben und Gewerkschaftsmitglieder verfolgt und verprügelt. „Wir haben zahlreiche Berichte erhalten, denen zufolge unsere Mitglieder verletzt wurden und um ihr Leben rannten, als sie von der Polizei gejagt wurden.”
Die Königliche Polizei von Eswatini hat Krankenpflegekräfte während eines legitimen und friedlichen Protestes angegriffen und ist in das staatliche Krankenhaus Hlatikhulu eingedrungen.
Bewaffnete Polizisten sind in dem Krankenhaus auf Patrouille gegangen und haben es am 4. Oktober 2018 gestürmt, nachdem Krankenpflegekräfte begonnen hatten, zu singen und Parolen zu skandieren, um gegen die ihrer Meinung nach unfaire Behandlung seitens der Krankenhausleitung zu protestieren.
Zu dem Streik kam es nach einer Reihe von Protesten und Kundgebungen, bei denen die Polizei gewaltsam eingeschritten war. Am 29. August 2018 marschierten Hunderte Gewerkschaftsmitglieder, angeführt von der Gewerkschaft SWADNU (Swaziland Democratic Nurses Union), zum Ministerium für den öffentlichen Dienst und zum Gesundheitsministerium, um eine Petition zu übergeben, als die Polizei den friedlichen Marsch gezielt auflöste und die Protestierenden mit Tasern angriff.
Am 26. August 2018 wurde Maxwell Myeni, Sekretär des Gewerkschaftsbundes TUCOSWA, Betriebsrat in Lavumisa und Mitglied der Lehrervereinigung SNAT (Swaziland National Association of Teachers), bei sich zu Hause von der für schwere Straftaten zuständigen Polizeieinheit festgenommen und auf das Polizeirevier Sigodweni gebracht, 145 km von dem Ort seiner Festnahme entfernt. Er wurde am Montag, den 27. August, gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt, nachdem er einem Richter vorgeführt worden war. Anklage gegen ihn wurde in rechtswidriger Weise im Rahmen des Gesetzes über die öffentliche Ordnung erhoben. Anfang der Woche hatte die Polizei damit begonnen, auf SNAT-Mitglieder zu schießen, die sich friedlich in ihrem Hauptbüro versammelt hatten, um darüber zu diskutieren, wie angesichts der zweijährigen Weigerung der Regierung, ihre Gehälter zu überprüfen, weiter verfahren werden solle.
Am 29. Juni 2018 wurde eine friedliche Demonstration, die der Gewerkschaftsbund Trade Union Congress of Swaziland (TUCOSWA) organisiert hatte, um am Amtssitz des Vizepremierministers eine Petition zu übergeben, von den Streitkräften brutal unterdrückt.
Der Stadtrat von Mbabane hatte den Demonstranten den Zugang zu den Hauptstraßen verwehrt, und die Polizei hat sie mit Wasserwerfern, Tränengas und Schlagstöcken daran gehindert, zum Amtssitz des Vizepremierministers zu gelangen. Vier TUCOSWA-Mitglieder wurden schwer verletzt und in ein Krankenhaus eingeliefert, während Majembeni Thobela, ein Wachmann, der an diesem Tag mitmarschiert war, verprügelt und bewusstlos und blutüberströmt von einer Kopfverletzung zurückgelassen wurde. Die Polizei hat ihn noch nicht einmal in ein Krankenhaus gebracht, und Erste Hilfe wurde später von anderen Marschierenden geleistet. Viele Demonstranten rannten weg, um sich in Sicherheit zu bringen, wurden aber von Polizisten verfolgt, die mit Schlagstöcken auf alle einprügelten, die ihnen über den Weg liefen. Einige wurden in die Enge getrieben und brutal von der Polizei angegriffen. Gcebile Ngcamphalala hat Berichten zufolge eine Fraktur erlitten, als Polizisten mit einer Peitsche auf sie losgingen, während sie versuchte, über einen Zaun zu springen.
Ein TUCOSWA-Mitglied wurde von der Polizei zur Vernehmung mitgenommen, aber später wieder freigelassen. Eine Woche nach diesen Ereignissen lagen zwei Menschen nach wie vor in kritischem Zustand im Krankenhaus.
Die Demonstranten wollten eine Reihe legitimer Gewerkschaftsforderungen vorbringen, darunter die Einführung eines Mindestlohns, Arbeitsgesetzänderungen, das Verbot des Einsatzes von Ersatzarbeitskräften während eines Streiks, das Verbot von Arbeitsvermittlern sowie das Ende der Misshandlung von Zuckerrohrschneidern. Der IGB hat diese Gewalt scharf verurteilt.
Am 16. August 2017 hat die Gewerkschaft SHIAWU (Swaziland Health Institutions and Allied Workers Union) ihre an der Southern Africa Nazarene University (SANU) beschäftigten Mitglieder zum Streik aufgerufen, nachdem sich die Lohnverhandlungen mit ihrem Arbeitgeber, der die Forderung der Gewerkschaft nach einer 15-prozentigen Lohnerhöhung für 2015/2016 ablehnte, festgefahren hatten. Obwohl die SHIAWU zuvor versucht hatte, die Verhandlungen mithilfe der Schlichtungs- Vermittlungs- und Schiedskommission fortzuführen, wich die SANU nicht von ihrer Position ab. Während des dreitägigen Streiks hat die SANU ihre protestierenden Personalmitglieder ausgesperrt, eine private Sicherheitsfirma mit der Durchsetzung der Aussperrung beauftragt und Zeitarbeitskräfte eingestellt, um die Streikenden zu ersetzen. Am 22. August hat die SHIAWU Beschwerde bei Gericht gegen die Maßnahmen des Arbeitgebers eingereicht.
Die Geschäftsführung von Fashion International weigert sich nach wie vor, die Gewerkschaft in dem Betrieb, eine Mitgliedsorganisation der Amalgamated Trade Unions of Swaziland (ATUSWA), anzuerkennen, obwohl im März mehr als 84 Prozent (1.600 von 1.900) der Beschäftigten des Betriebes der Gewerkschaft beigetreten waren. Zudem hatte sich bei einer von der Vermittlungs-, Schlichtungs- und Schiedskommission durchgeführten Urabstimmung mit einer Ausnahme die gesamte Belegschaft für die Gewerkschaft ausgesprochen. Das Unternehmen hat wiederholt mit Betriebsschließung gedroht, falls die Beschäftigen weiter auf der Anerkennung der Gewerkschaft bestünden.
Angesichts der desolaten Arbeitnehmerrechtslage in dem Betrieb wird eine Gewerkschaft jedoch dringend benötigt, um die Interessen der Belegschaft zu vertreten. Die Beschäftigten von Fashion International sind gezwungen, auch dann zur Arbeit erscheinen, wenn sie krank sind, da das Unternehmen eine Lohnfortzahlung bei Krankheit von mehr als zwei Tagen verweigert und Arztbesuche während der Arbeitszeit auf maximal vier Stunden begrenzt. Darüber hinaus verpflichtet es seine Beschäftigten unter Androhung von Disziplinarmaßnahmen, einschließlich Entlassungen, zu einem zusätzlichen Arbeitstag am Samstag.
Der vom IGB veröffentlichte Bericht King Mswati’s Gold: Workers’ rights and land confiscation in Swaziland’s sugar sector stellt zahlreiche Beispiele für die Behinderung der Wahrnehmung der Arbeitnehmerrechte in dem Sektor sowie für die eklatante gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung heraus. Ein solches Beispiel ist der Fall von Enock Dlamini, der 25 Jahre lang für die Ubombo Sugar Company gearbeitet hat und wiederholt fadenscheinige Vergehen von dem Unternehmen zur Last gelegt bekam, sobald er sich in seiner Funktion als Betriebsrat für die Rechte zurückkehrender Saisonarbeiter/innen einsetzte. Am Ende der Saison 2015/2016 hat das Zuckerunternehmen seinen Vertrag beendet und die Schließung seiner gesamten Abteilung bekannt gegeben.
Die Einsatzpolizei hat Gummigeschosse auf Beschäftigte der Plantation Forestry Company abgefeuert, die gegen eine unzureichende Lohnerhöhung von umgerechnet 0,35 USD pro Stunde protestierten. Der Konflikt auf der Plantage dauerte fast zwei Monate lang an, und das Unternehmen schaltete mehrfach die Einsatzpolizei ein, wie beispielsweise am 25. August 2016, als sie mit scharfer Munition über die Köpfe streikender Beschäftigter hinwegschoss.
Etwa 100 Beschäftigte der Limkokwing University of Creative Technology haben sich an einem Streik beteiligt, den die Gewerkschaft Swaziland Union of Non-Academic Staff for Higher Institutions (SUNASHI) am 9. September organisiert hatte, um gegen die systematische Vergabe befristeter Arbeitsverträge zu protestieren, nachdem die Universitätsleitung und die Angestellten in diesem Punkt keine Einigung erzielt hatten. Die Universität war im September 2016 eröffnet worden, nachdem König Mswati III den Vorsitz in der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) übernommen hatte. Es wurde angekündigt, dass die Universität im ersten Jahr 300 Studierenden aus allen 15 SADC-Mitgliedsländern ein Stipendium anbieten werde. Die Mitarbeiter/innen bekamen jedoch nur Ein- bzw. maximal Zweijahresverträge.
Die Universitätsleitung hat nach der Streikankündigung keine Verhandlungen mit den Beschäftigten aufgenommen, sondern stattdessen eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der vor Lohnabzügen für Streiktage gewarnt und angekündigt wurde, dass Streikende den Campus nicht betreten dürften.
Während eines einmonatigen Streiks auf einer Plantage der Plantation Forest Company in der Nähe von Pigg’s Peak aus Protest gegen die schlechten Arbeitsbedingungen und extrem niedrige Löhne wurden schätzungsweise 15 Frauen, die für das Unternehmen arbeiteten, brutal von der Polizei und vom privaten Sicherheitsdienst Siyavutsa angegriffen, als sie sich auf dem Rückweg zu ihren rund 5 km entfernten Unterkünften befanden. Sie wurden mit Holzknüppeln und Gewehren verprügelt und von Hunden verfolgt. Fünf der Frauen, darunter Wendy Simelane, die stellvertretende Sekretärin der Plantagenarbeitergewerkschaft, wurden aufgegriffen, in einen Transporter verfrachtet und auf die Wache in Mhlatane und anschließend auf das Polizeirevier von Pigg’s Peak gebracht. An beiden Orten wurden sie von Polizisten und Siyavutsa-Wachleuten brutal verprügelt, mittels über den Kopf gezogener Plastiktüten fast erstickt und Waterboarding ausgesetzt. Wendy Simelane erlitt einen doppelten Beinbruch und wurde bis zum Erbrechen stranguliert. Anschließend wurden die Arbeiterinnen gezwungen, falsche Geständnisse zu unterschreiben, wonach sie auf dem Plantagengelände ein Feuer entzündet hätten. Die für die Landwirtschaft und Plantagen zuständige Gewerkschaft Swaziland Agriculture and Plantations Workers Union (SAPWU) hat an die Regierung appelliert, diese tätlichen Übergriffe der Polizei einzeln zu untersuchen, aber die Polizei hat angekündigt, dass sie diese Fälle selbst untersuchen werde. Die Ermittlungen würden sich sowohl auf die Polizisten als auch auf die Arbeiterinnen beziehen.
Der swasiländische Polizeichef Isac Magagula soll in seiner offiziellen Eröffnungsrede zu Beginn eines Kurses an der Polizeihochschule in Matsapha Gewerkschaften als „Übel und tabu im Polizeidienst“ bezeichnet haben. In den darauffolgenden Tagen wird er mit den Worten zitiert, dass die Gewerkschaftsbewegung im Polizeidienst „abnorm“ sei. Dies sollte eine Warnung an die Mitglieder der Polizeivereinigung Royal Swaziland Police Staff Association sein, ihre Organisation nicht als Gewerkschaft zu betrachten.
Mcolisi Ngcamphalala, Mitglied der Lehrervereinigung Swaziland National Association of Teachers (SNAT), und Mbongwa Dlamini, der Vorsitzende des SNAT-Regionalverbandes in Manzini, wurden am 4. Februar nach einem Marsch öffentlich Bediensteter verhaftet, die am Vortag eine Petition beim Ministerpräsidenten abgeben wollten. Etwa 300 öffentlich Bedienstete nahmen an dem Marsch teil, um die seit langem überfällige Veröffentlichung des Berichtes über die Überprüfung der Gehälter im öffentlichen Dienst zu fordern, der seit Oktober 2015 vorlag.
Die Staatsbediensteten hatten jeden Mittwoch Streikposten aufgestellt, um gegen die Heimlichtuerei bezüglich der Überprüfung der Gehälter zu protestieren, da ihnen groß angelegte Protestkundgebungen untersagt sind. Letztendlich beschlossen sie, die Petition beim Amtssitz des Ministerpräsidenten abzugeben.
Beamte der Abteilung für schwere Verbrechen, die auch als Anti-Terrorgruppe bekannt ist, führten am 4. Februar 2016 eine Razzia bei Mcolisi Ngcamphalala und Mbongwa Dlamini zu Hause durch. Die beiden wurden beschuldigt, gegen das Gesetz über die öffentliche Ordnung verstoßen zu haben, weil sie die Zufahrtsstraße zu den Kabinettsbüros versperrt hätten. Sie wurden zunächst inhaftiert und dann bis zum Beginn ihres Prozesses gegen eine Kaution von umgerechnet jeweils 60 US$ freigelassen.
Mitglieder der Staatsbedienstetenorganisationen Swaziland National Association of Teachers (SNAT), Swaziland Democratic Nurses Union (SWADNU), National Association of Public Servants and Allied Workers (NAPSAW) und Swaziland National Association of Government Accounting Personnel (SNAGAP) machten mit einem Marsch zur offiziellen Parlamentseröffnung am 12. Februar einen erneuten Versuch, ihre Petition zu übergeben, wurden aber von der Polizei aufgehalten.
Die Regierung hat am 24. November einen Dringlichkeitsantrag beim Obersten Gerichtshof gestellt, um die Vereinigungen des öffentlichen Dienstes (Public Sector Associations, PSA), d.h.die Swaziland National Association of Teachers (SNAT), die Swaziland National Association of Civil Servants (SNACS), die Swaziland Nurses Association (SNA) und die Swaziland National Association of Government Accounting Personnel (SNAGAP), am Betreten eines Ministeriums zu hindern. Die PSA hatten geplant, das Ministerium für den öffentlichen Dienst aufzusuchen, um die Veröffentlichung eines Berichtes über die Überprüfung der Gehälter zu fordern. Das Ministerium hat den Dringlichkeitsantrag gestellt, da es den geplanten Besuch als eine Protestaktion betrachtete.
Als die Vertreter der vier Organisationen, die alle als Beklagte bei dem Prozess genannt wurden, zur Anhörung beim Obersten Gerichtshof erschienen, wurden sie von der Polizei am Betreten des Gerichtssaals gehindert, und der Richter erließ eine einstweilige Verfügung zugunsten der Regierung, mit der die Unterlassung der Protestaktion angeordnet wurde.
Die Vereinigungen waren frustriert über widerholte Verzögerungen gewesen und hatten sich daher für ihre Aktion entschieden. Anfang September war ein Berater engagiert worden, um eine Gehaltsüberprüfung für öffentlich Bedienstete vorzunehmen, nachdem das Verhandlungsteam der Regierung im gemeinsamen Verhandlungsforum mit den PSA eine entsprechende Zusage gemacht hatte. Obwohl der Bericht vorlag und dessen Veröffentlichung bis zum 25. Oktober zugesagt worden war, behauptete die Regierung, dass die Gewerkschaften ihn nicht einsehen könnten, da er noch nicht dem Kabinett vorgelegt worden sei. Die Gewerkschaften fühlten sich und den Verhandlungsprozess dadurch missachtet.
Den Gewerkschaften im öffentlichen Dienst ist es streng genommen nicht gestattet, Verhandlungsräten oder Vermittlungs- und Schlichtungsgremien anzugehören, weshalb sie gezwungen sind, sich als „Vereinigungen“ zu bezeichnen. Öffentlich Bedienstete dürfen keine hauptamtliche Gewerkschaftsarbeit verrichten und werden häufig daran gehindert, ins Ausland zu reisen, um an internationalen Gewerkschaftsaktivitäten teilzunehmen.
Mario Masuku, Präsident von PUDEMO, und Maxwell Dlamini, Generalsekretär des Swaziland Youth Congress, wurden nach einer Rede während der von TUCOSWA organisierten Maifeier 2014 festgenommen und gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus (2008) angeklagt. In ihren Reden sprachen Herr Masuku und Herr Dlamini Fragen in Bezug auf die sozioökonomische Governance des Landes an und skandierten die Slogans „Viva PUDEMO“ und „Dieses System wollen wir nicht, dieses System wollen wir nicht.“ Jetzt könnten ihnen bis zu 15 Jahre Zwangsarbeit im Gefängnis bevorstehen, wenn sie für schuldig befunden werden. Es ist mehr als ein Jahr seit ihrer Festnahme vergangen, aber ein Urteil wurde immer noch nicht gefällt. Ihr Antrag auf Kaution wurde zweimal abgelehnt, obwohl Herr Masuku 65 Jahre alt ist, an Diabetes leidet und während seiner Zeit in Haft eine Lungenentzündung erlitten hat. Herr Dlamini, Student an der Universität von Swasiland, ist durch die anhaltende Haft seines Rechts auf Bildung beraubt worden.
Der Gewerkschaftsorganisation Amalgamated Trade Unions of Swaziland (ATUSWA) wurde nach mehr als zweijährigen wiederholten Verzögerungen und Behinderungen die Zulassung weiterhin verweigert.
Am 13. Mai 2015 hat der zuständige Beamte (Labour Commissioner) einem erneuten Treffen zugestimmt, um die Frage der Zulassung mit der ATUSWA zu erörtern, nachdem diese der Aufforderung gefolgt war und die sechs Gründungsmitglieder geändert und die Gründungsmitglieder von zuvor zugelassenen Gewerkschaften gestrichen hatte. Der Commissioner hatte mündlich erklärt, dass alle Bedingungen erfüllt worden seien und die Gewerkschaft nach der Zustimmung der Arbeitsministerin zugelassen werden könne. Als die Gewerkschaft nichts mehr vom Commissioner hörte, wandte sie sich an das Arbeitsgericht, das den Parteien zu einer außergerichtlichen Einigung riet. Als sich die ATUSWA daraufhin wieder mit dem Commissioner in Verbindung setzte, gab es jedoch ein neues Hindernis. Die Gründungsmitglieder der Gewerkschaft wurden aufgefordert ein Schreiben ihres Arbeitgebers vorzulegen, mit dem er ihre Anstellung bestätigt. Keine andere Gewerkschaft hatte ein solches Bestätigungsschreiben vorlegen müssen, und eine derartige Bedingung dürfte von der Gründung einer Gewerkschaft abschrecken, da die Beschäftigten auf die Bereitschaft ihres Arbeitgebers angewiesen wären, ein solches Schreiben zu verfassen.
Die ATUSWA vermutet eine Intervention der Arbeits- und Sozialministerin, Winnie Magagula, obwohl das Ministerium laut Arbeitsbeziehungsgesetz nicht in die Zulassung von Gewerkschaften einzugreifen hat. Allerdings hatte der Labour Commissioner stets behauptet, dass er die Gewerkschaft ohne Zustimmung der Ministerin nicht zulassen könne, die der ATUSWA Berichten zufolge misstrauisch gegenüberstehen und vermuten soll, dass sie eine politische Agenda verfolgt, weshalb sie nicht zugelassen werden sollte.
Ohne offizielle Zulassung kann die Gewerkschaft keine Tarifverhandlungen führen oder Protestaktionen organisieren, und die Polizei verweigert ihr die Genehmigung für Märsche und Demonstrationen.
Der Trade Union Congress of Swaziland (TUCOSWA) wurde schließlich am 12. Mai 2015 zugelassen, mehr als drei Jahre nach seiner Gründung. Zu verdanken war dies dem zunehmenden internationalen Druck, vor allem seitens der IAO, im Zusammenhang mit der erschreckenden Rechtslage in dem Land. Die Polizei hat jedoch weiterhin in die Aktivitäten des Dachverbandes eingegriffen und an dessen Sitzungen teilgenommen, und zwar bereits einen Tag nach seiner Zulassung, als sie bei einer Sitzung im Zentrum der Lehrervereinigung erschien. Zwei Tage später, am 15. Mai, tauchte die Polizei dann auch bei einer Sitzung im TUCOSWA-Büro auf.
Während des Besuchs einer Delegation unter Leitung des IGB in dem Land im Mai konnte das Arbeits- und Sozialministerium nicht versichern, dass die Polizei trotz der offiziellen Zulassung des TUCOSWA künftig nicht mehr in Gewerkschaftssitzungen eingreifen werde. Zudem hatte sich das Parlament immer noch nicht mit repressiven gesetzlichen Bestimmungen befasst, auf die die Polizei zurückgreift, um legitime Gewerkschaftsaktivitäten zu unterbinden.
Die Polizei ist mit Schüssen und Tränengas gegen mehr als 2.000 Beschäftigte vorgegangen, die gegen die Arbeitsbedingungen in der Bekleidungsfabrik Zheng Yong in Nhlangano protestierten. Nach einem Missverständnis im Zusammenhang mit fehlendem Geld wurde ein Beschäftigter vom Wachpersonal brutal angegriffen, woraufhin es zu einer Konfrontation zwischen den Protestierenden und dem Sicherheitspersonal kam.
Die Geschäftsführung schaltete die Polizei ein, die die Situation nicht beruhigte, sondern zu einer Eskalation der Spannungen beitrug, Schüsse abfeuerte und Tränengas einsetzte, eine Taktik, auf die die Polizei in solchen Fällen häufig zurückgreift.
Ende April 2015 hat der swasiländische Diktator König Mswati Gewerkschafter/innen mit Polizeigewalt gedroht, wenn sie an einer in der wichtigen Handelsstadt Manzini geplanten Kundgebung am 1. Mai teilnähmen.
Die Polizei kündigte an, dass nur „anerkannte Gewerkschaften“ das Recht hätten, den Tag der Arbeit zu begehen und dass sie bei jeder Kundgebung für „Recht und Ordnung“ sorgen werde. Der Gewerkschaftsbund TUCOSWA war nach mehr als drei Jahren seit seiner ersten Antragstellung immer noch nicht offiziell zugelassen worden, und es wurde davon ausgegangen, dass sich dieses Verbot vor allem auf ihn bezog. Der TUCOSWA wollte die geplante Kundgebung auf einem Sportplatz in Manzini dennoch abhalten, woraufhin schwer bewaffnete Polizisten zum Einsatz kamen, die für eine geringe Beteiligung an der Veranstaltung sorgten.
Muzi Mhlanga, der Generalsekretär der Lehrervereinigung Swaziland National Association of Teachers (SNAT), wurde bei der Polizeiaktion zur Verhinderung einer Vorstandssitzung des Gewerkschaftsbundes TUCOSWA am 14. März 2015 im SNAT-Zentrum in Manzini angegriffen, als er Fotos von dem Polizeieinsatz machen wollte. Augenzeugen bestätigten, dass Mhlanga verprügelt wurde, und er musste sich später ärztlich behandeln lassen. Die Polizei bedrohte auch andere Vorstandsmitglieder, als sie sie zwang, das Zentrum zu verlassen und versuchte, die E-Mails, die sie schrieben, zu lesen und deren Abschicken zu verhindern. TUCOSWA-Generalsekretär Vincent Ncongwane berichtete ferner, dass die Polizei die Telefone der führenden Gewerkschaftsvertreter verlangt habe, weil sie damit „ohne Genehmigung“ Fotos machten, und erklärt habe, dass sie angewiesen worden sei, jegliche TUCOSWA-Sitzung zu unterbinden.
Ebenfalls im März gab der stellvertretende Polizeichef, Khulani Mamba, bekannt, dass der TUCOSWA keine Genehmigung dafür habe, eine südafrikanische Gewerkschaftsdelegation zu einer Sitzung in Swasiland einzuladen. Er berief sich dabei auf das Antiterrorgesetz und erklärte, dass der TUCOSWA eine Genehmigung benötige, bevor er eine Sitzung abhalten könne.
Etwa 250 Arbeiter legten am 24. November die Arbeit nieder, nachdem die Minenleitung Verhandlungen mit der Amalgamated Trade Unions of Swaziland (ATUSWA) über einen Mietzuschuss in Höhe von 72 US-Dollar abgelehnt hatte.
Die Streikenden hatten alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten, und obwohl der Streik friedlich verlief, wurden sie von der mit Schutzschilden, Schutzhelmen, Schusswaffen und Tränengas ausgerüsteten Polizei eingekreist. Die Minenleitung verweigerte den Beschäftigten während des Streiks Zugang zu Wasser, Toiletten und medizinischen Einrichtungen.
Chancellor House, der Investment-Firma des ANC, gehören 75 Prozent der Maloma-Mine, die übrigen 25 Prozent befinden sich im Besitz von Tibiyo Taka Ngwane, einem Fonds, der von König Mswati III. kontrolliert wird, einem der letzten absoluten Monarchen der Welt. Die swasiländische Regierung hat vor kurzem ein sofortiges Verbot aller Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbände bekannt gegeben und sich damit über die internationalen Arbeitsnormen hinweggesetzt.
Im Februar 2015, nahezu drei Jahre, nachdem der Gewerkschaftsbund Trade Union Congress of Swaziland (TUCOSWA) seinen ersten Zulassungsantrag gestellt hatte, war dieser immer noch nicht genehmigt worden, weil es immer wieder zu Verzögerungen gekommen war, da das Gesetz die Zulassung von Dachverbänden angeblich nicht zulasse und geändert werden müsse. Unterdessen sah sich der Gewerkschaftsbund weiter Schikanen und Einschüchterungen ausgesetzt.
Am 26. Februar hatte er eine Massenversammlung seiner Mitglieder geplant, um Themen wie Gewerkschaftszulassung, den Verlust der Handelspräferenzen des Landes im Rahmen des „African Growth and Opportunity Act“ (AGOA), Tarifverhandlungsrechte und das Fehlen einer Mehrparteiendemokratie zu erörtern. Der erste Termin konnte nicht wahrgenommen werden, weil die Polizei gegenüber dem Vermieter des Veranstaltungszentrums in Manzini, wo die Sitzung stattfinden sollte, erklärt hatte, dass er gegen das Gesetz verstoße, wenn er dem TUCOSWA die Halle vermiete.
Zwei Tage später wurde die Versammlung in das Zentrum der Lehrervereinigung SNAT, ebenfalls in Manzini, verlegt, woraufhin die Polizei im ganzen Land Straßensperren errichtete und Polizisten sowohl in Uniform als auch in Zivil vor dem Zentrum stationierte, um die Zusammenkunft zu verhindern. Dennoch schafften es mehr als 100 Beschäftigte bis zu dem Zentrum, wo die Polizei sie jedoch am Betreten des Gebäudes hinderte.
Dieses Szenario wiederholte sich zwei Wochen später, als der TUCOSWA am 14. März seine Vorstandssitzung im SNAT-Zentrum abhalten wollte. Eine Stunde vor Sitzungsbeginn trafen Polizisten in Zivil ein und forderten die Anwesenden zum Verlassen des Gebäudes auf, da die Sitzung nicht stattfinden werde. Anschließend postierten sie sich am Gebäudeeingang, um weitere Teilnehmer/innen am Betreten des Zentrums zu hindern. Berichten zufolge sollen mehr als 300 Polizisten an der Aktion beteiligt gewesen sein.
Im August 2014 hat der Premierminister Swasilands, Sibusiso Barnabas Dlamini, Sipho Gumedze von der Menschenrechtsorganisation Lawyers for Human Rights und TUCOSWA-Generalsekretär Vincent Ncongwane wegen ihrer Teilnahme am USA-Afrika-Gipfel in Washington DC öffentlich gedroht. Premierminister Dlamini hat in einer Rede vor dem Parlament folgende Erklärung abgegeben: „Sie verlassen Ihre Wahlkreise und sagen Ihnen noch nicht einmal, wohin sie fahren, und wenn sie dann wieder zurück sind und Sie feststellen, dass sie aus Ihrem Wahlkreis kommen, müssen Sie sie erdrosseln.“
Menschenrechtsanwalt Thulani Maseko und Bheki Makhubu, Redakteur der Zeitschrift Nation Magazine, wurden am 17. März 2014 bzw. am 18. März 2014 verhaftet, weil sie Artikel über die Umstände der Festnahme des Regierungsbeamten Bhantshana Gwebu und die Integrität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der swasiländischen Justiz verfasst hatten. Die Rechtmäßigkeit der Verhaftung, Inhaftierung und Anklagepunkte wurde vor dem Obersten Gerichtshof erfolgreich angefochten, so dass sie zwei Tage lang aus der Haft entlassen, dann jedoch erneut festgenommen und inhaftiert wurden, da der Staat Einspruch gegen das Urteil erhoben hat. Obwohl sich Thulani Maseko und Bheki Makhubu wegen „Missachtung des Gerichtes“ verantworten mussten, verurteilte der Richter sie am 25. Juli 2014 zu zwei Jahren anstatt zu den üblichen 30 Tagen Haft. Richter Mpendulo Simelane argumentierte, dass „die Schwere ihres Verbrechens, ihre moralische Schuldigkeit und das Fehlen von Reue oder Bedauern eine lange Haftstrafe rechtfertigen.“
Die Polizei benutzt das Antiterrorgesetz, um Eingriffe in Gewerkschaftsaktivitäten zu legitimieren. Im Mai 2014 wurde das Gesetz beispielsweise herangezogen, um Aktivisten zu verhaften und anzuklagen, die auf der Feier des TUCOSWA am 1. Mai gesprochen hatten, darunter die Studentenführer Maxwell Dlamini und Mario Masuku. Beide Aktivisten befinden sich nach wie vor in Haft, nachdem ihre Freilassung gegen Kaution abgelehnt worden war. Im Februar 2014 wurden Änderungsanträge im Parlament vorgelegt, bisher jedoch noch nicht geprüft. Das Antiterrorgesetz enthält eine extrem breit gefasste Definition von Terror als eine Straftat, die „die nationale Sicherheit oder die öffentliche Sicherheit gefährdet…und darauf abzielt bzw. durch ihre Beschaffenheit oder Umstände so aufzufassen ist, dass sie darauf abzielt, die Öffentlichkeit oder einen Teil der Öffentlichkeit einzuschüchtern oder die Regierung dazu zu zwingen, … etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen.“ Die Begriffe „nationale Sicherheit“ und „öffentliche Sicherheit“ werden nicht weiter definiert, was eine breite und potenziell subjektive Auslegung ermöglicht. Hinzu kommt, dass keine konkrete Absicht notwendig ist, um als terroristische Straftat betrachtet zu werden, und laut Gesetz liegt es allein im Ermessen des Ministers, ob er Organisationen als „terroristisch“ einstuft, ohne dass diese Entscheidung einer gerichtlichen Kontrolle unterliegt.
Die Polizei hat in einen friedlichen Marsch eingegriffen, den der TUCOSWA organisiert hatte, um gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen gegen die Proklamation des Königs von 1973 und deren Auswirkungen auf die Vereinigungsfreiheit und die bürgerlichen Freiheiten zu protestieren. Durch die Proklamation des Königs vom 12. April 1973 wurde König Sobhuza II. zum absoluten Herrscher erklärt. Gleichzeitig wurden politische Parteien und ähnliche Organisationen kriminalisiert.
„Ich, Sobhuza II., König von Swasiland, erkläre hiermit, dass ich gemeinsam mit meinen Kabinettsministern und mit Unterstützung der gesamten Nation die höchste Macht im Königreich Swasiland übernommen habe und dass sämtliche legislativen, exekutiven und judikativen Befugnisse auf mich übertragen wurden und bis auf Weiteres in Zusammenarbeit mit einem aus meinen Kabinettsministern bestehenden Rat wahrgenommen werden. Ich erkläre ferner, dass meine Streitkräfte gemeinsam mit der königlichen Polizei Swasilands an allen strategischen Stellen stationiert wurden und die Verantwortung für den gesamten staatlichen und öffentlichen Dienst übernommen haben, um die Aufrechterhaltung des Friedens sowie von Recht und Ordnung zu gewährleisten. […] Politische Parteien und ähnliche Organisationen, die Unruhe und böses Blut in der Nation erzeugen, sind verboten.“
Der TUCOSWA hatte die Genehmigung für einen Marsch beantragt, die der Stadtrat von Manzini jedoch am 4. April 2014 mit dem Argument verweigerte, dass der 12. April ein heikler Tag sei, an dem der Frieden und die Stabilität in dem Land in Gefahr seien. Der Marsch sollte am 12. April 2014 vom Jubilee Park zur St. Theresa Hall in Manzini führen. TUCOSWA-Generalsekretär Vincent V. Ncongwane und Sipho Kunene, der stellvertretende TUCOSWA-Präsident, wurden am 12. April 2014 an einer Straßensperre bei Mhlaleni in Manzini verhaftet und auf dem Polizeipräsidium in Manzini ohne Rechtsbeistand festgehalten. Vincent Ncongwane wurde anschließend in das Polizeirevier von Mafutseni verlegt, 20 Kilometer von Manzini entfernt. Die Polizei nahm bei den zahlreichen Sicherheitskontrollen an den Zufahrtsstraßen nach Manzini noch weitere Gruppen von Beschäftigten fest, die zunächst inhaftiert und später an entlegenen Orten abgesetzt wurden. Einige von ihnen mussten in der Nacht weite Strecken zurücklegen, um an eine öffentliche Straße zu gelangen, darunter der Präsident der National Public Services and Allied Workers Union, Quinton Dlamini, und der Generalsekretär der Private and Public Sector Transport Workers Union, Bheki Dludlu.
Basil Thwala, Rechtsanwaltsgehilfe bei der Swaziland Transport and Allied Workers Union (STAWU), wurde nach einer von der STAWU im Juli 2012 organisierten großen Transportarbeiter-Demonstration an einem Streikposten am Busbahnhof von Manzini verhaftet. Basil wurde beschuldigt und für schuldig befunden, gegen das Straßenverkehrsgesetz und das Gesetz über die öffentliche Ordnung verstoßen zu haben, weil er bei dem Protest am Busbahnhof in vorderster Reihe gestanden habe. Er wurde nach seiner Verhaftung auf das Polizeirevier gebracht, wo er weder etwas zu essen noch eine Decke zum Schlafen bekam und mehrere Nächte auf dem kalten Boden schlafen musste. Basil wurde zwar zunächst gegen Kaution freigelassen, aber dies wurde später rückgängig gemacht, weil er angeblich gegen seine Kautionsauflagen verstoßen habe, als er an einen Ort gereist sei, der außerhalb des zulässiges Gebietes lag. Es erschienen keine Zeugen vor Gericht, die diese Anschuldigung bestätigten. Seine Freilassung gegen Kaution wurde vom Obersten Gerichtshof Swasilands widerrufen, als er selbst nicht im Gerichtssaal war. Basil wurde letztendlich zu zwei Jahren Haft verurteilt. Zwei Monate nach seiner Verurteilung legte er Berufung ein, aber es gab nie ein Anzeichen dafür, dass dieser Antrag geprüft wurde. Die Gerichte hatten weniger als einen Monat gebraucht, um ihn zu verurteilen, aber sein Berufungsantrag wurde nie behandelt. Basil wurde schließlich aus der Haft entlassen, nachdem er seine volle Strafe verbüßt hatte.
Die Gewerkschaften in der Textil- und Bekleidungsindustrie, im Bergbau, in der verarbeitenden Industrie, der Metallarbeiter und Ingenieure sowie im Einzelhandel und Gastgewerbe beschlossen, sich im September 2013 zusammenzuschließen und die Amalgamated Trade Union of Swaziland (ATUSWA) zu gründen. Vor ihrem Kongress am 6. September 2013 hatte die Gewerkschaft ihren Zulassungsantrag und ihre Satzung beim zuständigen Regierungsbeamten (Comissioner of Labour) eingereicht. Der Rechtsberater des Ministeriums traf daraufhin mit der Gewerkschaftsführung zusammen und verlangte verschiedene Satzungsänderungen, aber auch nachdem die ATUSWA diese vorgenommen hatte, wurde sie nicht zugelassen. Am 2. Januar 2014 wurde der Gewerkschaft gesagt, dass sie nur zugelassen werden könne, wenn ihre Satzung geändert werde. Die Gewerkschaft ging auf sämtliche angesprochenen Punkte ein und stellte die Grundlage klar, auf der ihr Antrag basierte. Bei einem Treffen mit dem Commissioner of Labour am 4. April 2014 wurden neue Fragen angesprochen, einschließlich des Namens der Organisation. Das Wort „Amalgamated“ solle gestrichen werden, obwohl bereits eine andere Gewerkschaft, die Swaziland Amalgamated Trade Union, zugelassen worden war, ohne dass es bezüglich ihres Namens Probleme gegeben hatte. Dies ist eine der Verzögerungstaktiken, die angewandt wurden, um die Zulassung der ATUSWA mehr als neun Monate lang ohne triftigen Grund zu verhindern.
Die Regierung hatte im Mai 2013 eine Allgemeine Bekanntmachung veröffentlicht, in der es hieß, dass die Sozialpartner bis zur Änderung des Arbeitsbeziehungsgesetzes (2000) zur Ermöglichung der Zulassung des TUCOSWA zusammenarbeiten würden, um harmonische Arbeitsbeziehungen zu fördern und die erforderlichen Rahmenbedingungen für Investitionen und die sozioökonomische Entwicklung des Landes zu garantieren, durch menschenwürdige Arbeit und die Anerkennung grundlegender Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Zu diesem Zweck wurden die dreigliedrigen Strukturen des Landes wiederbelebt. Außerhalb der dreigliedrigen Zusammenkünfte wurden die Aktivitäten und Programme des TUCOSWA jedoch kontinuierlich behindert. Der TUCOSWA forderte die Regierung daher am 23. Januar 2014 während einer Sitzung des Beratungsausschusses für Arbeitsfragen auf, klar Position zu seiner Rechtsstellung und seinen Rechten zu beziehen. Als die Regierung bis März 2014 nicht darauf reagiert hatte, zog sich der TUCOSWA bis zu seiner Zulassung aus den dreigliedrigen Strukturen zurück.
Der Trade Union Congress of Swaziland (TUCOSWA) wurde immer noch nicht wieder zugelassen und hat die Verfassungsmäßigkeit der Zulassungsverweigerung durch die Regierung am 11. Februar 2014 vor dem Obersten Gerichtshof Swasilands angefochten. Eine Anhörung in dieser Frage sollte am 19. März 2014 stattfinden, aber die Regierung ließ den Anwalt der Gewerkschaft zwei Tage vor der Anhörung verhaften, so dass die Gewerkschaft gezwungen war, eine Vertagung zu beantragen.
Im Dezember 2013 hat die Swaziland Transport and Allied Workers Union (STAWU) im Rahmen eines Lohnkonfliktes mit der swasiländischen Zivilluftfahrtbehörde eine legale und geschützte Arbeitskampfmaßnahme am Internationalen Flughafen Matsapha organisiert. Nach der Aktion wurden fünf führende Vertreter der Gewerkschaft, darunter ihr Generalsekretär Simanga Shongwe, unter Berufung auf das Straßenverkehrsgesetz aus dem Jahr 2007 über eine geplante Strafverfolgung wegen einer Gewerkschaftsversammlung auf dem Parkplatz des Flughafens unterrichtet. Diese Anklagepunkte wurden bis heute nicht fallen gelassen, obwohl das Straßenverkehrsgesetz für Vergehen auf öffentlichen Straßen gilt und der Parkplatz des Flughafens sicher nicht in diese Kategorie fällt. Offenbar als Reaktion auf den Streik am Flughafen hat die Zivilluftfahrtbehörde im Januar 2014 beim Ausschuss der Regierung für wesentliche Dienste beantragt, eine Vielzahl von Flughafen-Dienstleistungen als wesentlich einzustufen. Die Beschäftigten in diesen Bereichen würden somit unter Sonderbestimmungen fallen, durch die ihr Streikrecht noch weiter eingeschränkt würde.
Im Dezember 2013 hat die Polizei den Gewerkschaften und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen nicht gestattet, einen Gedenkgottesdienst anlässlich des Todes von Nelson Mandela zu veranstalten und auf das Demokratiedefizit in Swasiland aufmerksam zu machen. Etwa 30 Polizisten standen vor dem Eingang zu der Kirche, in der der Gedenkgottesdienst stattfinden sollte und ließen niemanden eintreten.
Vincent Ncongwane, der Generalsekretär des Trade Union Congress of Swaziland, wurde verhaftet und unter Hausarrest gestellt, weil er versucht hatte, am 5. September 2013 einen angeblich illegalen Protest zu organisieren. Der TUCOSWA hatte sich jedoch an das Gesetz gehalten und am 15. August 2013 sowohl gegenüber der Polizei als auch gegenüber der für Gewerkschaften zuständigen Beamtin (Labour Commissioner) einen Protestmarsch während der globalen Aktionswoche angekündigt. Die Commissioner of Labour behauptete, die Ankündigung nicht erhalten zu haben und argumentierte, dass der TUCOSWA keine Proteste organisieren dürfe, weil er nicht als Gewerkschaftsdachverband zugelassen sei.
Jay Naidoo, Alec Muchadehama und Paul Verryn, die als internationale Experten zu einer globalen Anhörung über die Zustände in Swasiland eingeladen worden waren, sowie Paliani Chinguwo vom Gewerkschaftlichen Koordinierungsrat für das südliche Afrika (SATUCC), wurden bei ihrer Ankunft in Manzini am 5. September 2013 auf dem Polizeirevier verhört.
Am 4. und 5. September wurden Vertreter/innen von IGB, COSATU, FES/DGB und IndustriALL rund um die Uhr von der Polizei verfolgt. Wenige Stunden vor dem geplanten Beginn einer globalen Anhörung über die Zustände in Swasiland drangen Polizei und Militär in den Veranstaltungsort ein und versperrten den Sitzungsraum. Ranghohe Polizeibeamte erklärten, dass sie mündlich angewiesen worden seien, die Anhörung zu verhindern, wofür sie jedoch keine gerichtliche Anordnung vorweisen konnten.
Seit drei Jahren haben keine Lohnräte mehr getagt, um über die Löhne im gewerblichen Sektor, im Einzel- und Großhandel zu verhandeln. Darüber hinaus ist die Inkraftsetzung problematisch, da Beschwerdemechanismen wie die Schlichtungs-, Vermittlungs- und Schiedskommission aufgrund des Rückstaus der Fälle beim Arbeitsgericht nicht in der Lage gewesen sind, Beschlüsse durchzusetzen.
Das Arbeitsbeziehungsgesetz (Abschnitt 45) fördert zudem die Einrichtung paritätischer Verhandlungsräte, die über die Arbeitsbedingungen auf sektoraler Ebene verhandeln sollen. Bisher wurde im Jahr 2005 lediglich ein solcher Rat für die Textilindustrie eingerichtet, von der Swaziland Textile Exporters Association (STEA) und der Swaziland Manufacturing and Allied Workers Union (SMAWU). Bevor jedoch eine Vereinbarung erzielt wurde, reagierte die STEA auf die Forderungen der SMAWU nach Verhandlungen über Lohnerhöhungen mit Auflösung.
Premierminister Sibusiso Barnabas Dlamini hat in einer Rede vor den Chefs halbstaatlicher Unternehmen gewarnt, dass die Betriebsleitungen nur mit Gewerkschaften verhandeln sollten, die „vom swasiländischen Rechtssystem anerkannt werden und innerhalb dieses Systems arbeiten", mit anderen Worten, keine Verhandlungen mit dem TUCOSWA.
Die Polizei hat am 1. Mai 2013 um 8 Uhr morgens eine Razzia im Hauptbüro des TUCOSWA durchgeführt und den TUCOSWA-Präsidenten, Barnes Dlamini, sowie den 1. stellvertretenden Generalsekretär, Mduduzi Gina, verhaftet. Zuvor waren bereits Vincent Ncongwane, der Generalsekretär des TUCOSWA, Muzi Mhlanga, der 2. stellvertretende Generalsekretär, und Jabulile Shiba, der Schatzmeister der Organisation, verhaftet worden, die an diesem Morgen unter Hausarrest gestellt wurden. Die vom TUCOSWA auf einem Sportplatz in Manzini organisierten Feierlichkeiten anlässlich des 1. Mai mussten abgesagt werden, da die Polizei den Beschäftigten das Skandieren von TUCOSWA-Slogans und das Tragen von TUCOSWA-Spruchbändern untersagte.
Am 12. April 2013 wurde Wander Mkhonza erneut am Grenzübergang Lavumisa verhaftet. Es wurde ihm vorgeworfen, im Besitz aufwieglerischer Publikationen einer politischen Organisation zu sein.
Am 9. März 2013 wurde ein Gebetstreffen am Jahrestag der Gründung des TUCOSWA gewaltsam von der mit Schlagstöcken ausgerüsteten Polizei beendet. Die Regierung hatte, ohne im Besitz einer gerichtlichen Anordnung zu sein, beschlossen, dass die vom TUCOSWA organsierten Gebete illegal seien, da die Arbeitnehmerorganisation nicht offiziell zugelassen sei.
Der für Gewerkschaften zuständige Regierungsbeamte (Commissioner of Labour) und der Generalstaatsanwalt beschlossen die Aufhebung der Zulassung des Gewerkschaftsbundes Trade Union Congress of Swaziland (TUCOSWA), nachdem er eine Kampagne für freie und faire Wahlen angekündigt hatte. Das Arbeitsgericht entschied am 27. Februar 2013, dass das Arbeitsbeziehungsgesetz nicht auf die Zulassung von Dachverbänden eingehe und ersuchte die Regierung, gemeinsam mit dem TUCOSWA einen Modus Operandi für die Zulassung festzulegen. Darüber hinaus haben sämtliche TUCOSWA-Mitgliedsorganisationen bei der Regierung die Anerkennung des TUCOSWA als ihren legitimen Vertreter beantragt. Die Regierung lehnt es ab, den TUCOSWA zu treffen und ihn als rechtmäßigen Dachverband anzuerkennen.
Am 13. September 2012 zog die Regierung die Anschuldigungen gegen sechs der sieben suspendierten Lehrkräfte zurück, die sich an einem unbefristeten Streik beteiligt hatten. Ihnen war Vandalismus im Zusammenhang mit einem von der Swaziland National Association of Teachers organisierten Streikposten vorgeworfen worden.
Das Arbeitsbeziehungsgesetz (Artikel 40) macht führende Gewerkschaftsvertreter/innen für legitime Gewerkschaftsaktivitäten sowohl zivil- als auch strafrechtlich haftbar.
Um die internationale Gemeinschaft zu täuschen, wurde die Swaziland Economic Empowerment Workers Union als Vertreterin der swasiländischen Arbeitnehmer/innen bei der IAO anerkannt. Die Art und Weise, in der die Gewerkschaft gegründet wurde und ob sie Mitglieder hat, ist nach wie vor unklar. Klar ist jedoch, dass sie dazu dient, legitime Gewerkschaften zu untergraben.
In einem Interview mit einem Londoner Studentenmagazin im Februar 2010 beschrieb B.V. Dlamini, stellvertretender Sekretär des Gewerkschaftsbundes Swaziland Federation of Trade Unions (SFTU), die Situation der Gewerkschaftsrechte in seinem Heimatland wie folgt: „Wenn Arbeitnehmer in Streik treten, schickt die Regierung ihnen die Polizei auf den Hals, um sie grün und blau zu schlagen. Es gibt sogar Fälle, in denen Polizisten auf Arbeitnehmer schießen, nur weil sie für bessere Arbeitsbedingungen streiken“. Die Regierung erklärte, sie würde Streiks „nicht tolerieren, weil dadurch Investoren verschreckt werden“. Dlamini erklärte darüber hinaus, Swasiland sei zwar oft einer der ersten Staaten, die internationale Abkommen ratifizieren – darunter auch IAO-Übereinkommen – aber üblicherweise auch der erste, der sie missachtet.
Während einer Feierlichkeit zur Amtsübergabe an seinen Nachfolger am 1. April erneuerte der bisherige Befehlshaber der Polizei, Edgar Hillary, seine strikte Ablehnung von Gewerkschaften bei der Polizei. Er erklärte, dass „im Polizeidienst oder jeglicher anderer disziplinierter Einheit für eine Gewerkschaft kein Platz ist. Gewerkschaften in solchen Diensten führen nur zur Aufspaltung, Unsicherheit und Anarchie.“ Die IAO überlässt die Frage von Gewerkschaften bei Polizei und Streitkräften immer noch dem Ermessen ihrer Mitgliedsstaaten.
Nach wie vor weigern die Behörden sich, die Polizeivereinigung (SPA, Swaziland Police Association) und die Gewerkschaft des Gefängnispersonals (SWACU, Swasiland Correctional Service Union) anzuerkennen. Zudem sind Gewerkschaftsaktivitäten nicht ausreichend vor Einmischungen der Arbeitgeber geschützt, obwohl es einen gesetzlichen Schutz der Gewerkschaften vor Einflussnahme von Seiten der Regierung gibt. Es wurde berichtet, dass Einmischungen durch Arbeitgeber in Betriebsräte zum Scheitern der Bemühungen mancher Gewerkschaften beigetragen hat, Tarifabschlüsse auszuhandeln. Des Weiteren gibt es Berichte, denen zufolge einige Arbeitgeber den Betriebsräten die Entscheidungen, die sie zu treffen haben, vorschreiben.
Durch das Fehlen einer ernstzunehmenden politischen Opposition stehen in Swasiland die Gewerkschaften beim Kampf um mehr Demokratie an vorderster Front. Dies hat zur Folge, dass sie ständig das Ziel von Schikanen und Repressionen sind. Gewerkschaftsführer wurden verhaftet, Demonstranten geschlagen und politische Parteien verboten. In seiner Rede anlässlich der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni berichtete Jan Sithole, Generalsekretär Gewerkschaftsbunds SFTU, dass er das Opfer von Polizeischikanen und Verhaftungen sei, und dass er und seine Familie Morddrohungen erhalten hätten. Der Konferenzausschuss für die Durchführung der Übereinkommen und Empfehlungen der IAO widmete Swasiland in seinem Bericht am Ende des Sitzungsprotokolls einen ganzen Abschnitt, was nur in den schlimmsten Fällen von Rechtsverletzungen vorkommt.
Der Textilsektor ist mittlerweile berüchtigt für seine gegen die Arbeiterbewegung und die Gewerkschaften gerichteten Praktiken, vor allem im Fall ausländischer Unternehmen und hier hauptsächlich aus Taiwan, die überwiegend weibliche Arbeitnehmer beschäftigen. Gegen jegliche Proteste wegen schlechter Arbeitsbedingungen wird hart vorgegangen. Im März 2008 schritt die Polizei gegen Tausende von Textilarbeitern ein, die mit einem legalen Streik für höhere Löhne kämpften. Die Beschäftigten, vorwiegend Frauen, wurden mit Tränengas traktiert, mit Gummiknüppeln geschlagen und – vermutlich mit scharfer Munition – sogar beschossen.