Camboya - Immer noch keine Arbeitsgerichte (2011)

Es gibt immer noch keine Arbeitsgerichte, obwohl sie im kambodschanischen Arbeitsschutzgesetzbuch (1997) vorgesehen sind. Jede Klage muss daher vor ein Zivil- oder Strafgericht gebracht werden, aber die Verfahren dauern häufig sehr lange (in einigen Fällen bis zu acht Jahren).
Der Schiedsausschuss, ein dreigliedriges, gemäß dem Arbeitsgesetz geschaffenes Organ, hat die Arbeitsgerichte ersetzt. Er hat wegen seiner ausgewogenen und unparteiischen Untersuchungen und Entscheidungen breite Zustimmung gefunden. Allerdings sind die Entscheidungen des Ausschusses nicht endgültig, und Arbeitgeber, denen eine gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung angelastet wurde, legten häufig gegen die Entscheidungen bei den Provinzgerichten Berufung ein. Und die Arbeitgeber entscheiden sich oftmals, den Empfehlungen des Schiedsausschusses (oder auch den Gerichtsentscheidungen) nicht zu folgen.
Am 28. September wurde jedoch ein wichtiges Abkommen zwischen sechs großen Gewerkschaftsverbänden und der Vereinigung der Bekleidungsproduzenten in Kambodscha (Garment Manufacturers Association in Cambodia, GMAC) unterzeichnet. Es sieht insbesondere vor, dass bei fehlendem Tarifvertrag in einem Unternehmen die Parteien im Falle eines Konflikts über Rechtsfragen auf die verbindlichen Empfehlungen des Schiedsausschusses zurückgreifen; sollte ein Tarifvertrag vorhanden sein, soll der Konflikt über die Anwendung des Tarifvertrages ebenfalls durch eine verbindliche Schlichtung beigelegt werden. Das vorliegende Abkommen tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft.
Im November hat der IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit die Regierung aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Durchsetzungsvermögen der richterlichen Gewalt zu stärken, und Alarmsysteme gegen Korruption einzuführen, die für die Garantie der Unabhängigkeit und Effizienz des Rechtssystems unerlässlich sind.

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