Kuwait - Misshandlung von Wanderarbeitskräften (2011)

Es halten sich etwa 650.000 – 700.000 ausländische Arbeitskräfte in Kuwait auf, von denen die meisten aus Südostasien stammen. Es wird weiterhin regelmäßig über Missbräuche und Misshandlungen berichtet, ebenso wie über das Versäumnis der kuwaitischen Behörden, Probleme angemessen zu untersuchen, zu verfolgen und Abhilfe zu schaffen. Sowohl ausländisches als auch kuwaitisches Hauspersonal sowie Fahrer sind vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgeschlossen und angesichts fehlender Rechtsmittel besonders schutzlos gegenüber Missbräuchen.

2009 gingen bei den Botschaften in Kuwait mehr als 10.000 Beschwerden von Hausangestellten über ungezahlte Löhne, lange Arbeitszeiten sowie körperlichen, sexuellen und seelischen Missbrauch ein. Viele Hausangestellte, die versuchen, ausbeuterischen Arbeitgebern zu entkommen, müssen mit einer Strafanzeige wegen «Flucht» rechnen und werden in den meisten Fällen des Landes verwiesen, auch wenn sie missbraucht wurden und eine Entschädigung verlangen. Kuwait, das über die meisten Hausangestellten im Verhältnis zur Einwohnerzahl im Nahen Osten verfügt, gab am 26. September 2010 bekannt, dass das Bürgensystem im Februar 2011 abgeschafft und das vom Arbeitgeber abhängige System durch eine staatlich verwaltete Vermittlungsbehörde ersetzt werde. Bezüglich zusätzlicher gesetzlicher Schutzmaßnahmen für Wanderarbeitskräfte wurden keine Details genannt. Das neue Arbeitsgesetz untersagt jedoch den Unternehmen in der Privatwirtschaft und in der Ölbranche, die Pässe ihrer Beschäftigten einzubehalten und sieht im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung Geldstrafen vor.

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