Líbano - Wanderarbeitskräfte misshandelt und ausgeschlossen (2011)

Die schätzungsweise 200.000 ausländischen Haushaltshilfen im Libanon stammen vorwiegend aus Sri Lanka, Äthiopien und den Philippinen. Die Philippinen, Äthiopien und Madagaskar haben ihren Staatsangehörigen angesichts der zahlreichen Missbräuche inzwischen die Reise in den Libanon untersagt. Es wird geschätzt, dass sich im Durchschnitt eine Haushaltshilfe pro Woche im Libanon das Leben nimmt. Hauspersonal fällt im Wesentlichen nicht unter die maßgeblichen Arbeitsgesetze und hat unter Ausbeutung und zahlreichen Missbräuchen seitens der Arbeitgeber und Vermittlungsagenturen zu leiden, einschließlich Nichtzahlung der Löhne, Einsperrung am Arbeitsplatz, Verweigerung freier Tage sowie verbaler und körperlicher Übergriffe. Berichten zufolge darf schätzungsweise lediglich 1 Prozent der ausländischen Hausangestellten den eigenen Reisepass behalten. Das Bürgensystem bindet das Aufenthaltsrecht der Beschäftigten an einen spezifischen Arbeitgeber, so dass es sehr schwierig für Hauspersonal ist, seinen Arbeitgeber zu wechseln, selbst im Falle von Missbräuchen. Sobald das Arbeitsverhältnis beendet ist, verlieren die Beschäftigten ihr Aufenthaltsrecht, was es äußerst schwierig macht, Beschwerden vorzubringen, da die Beschäftigten aufgrund ihres illegalen Status eine Inhaftierung fürchten.

Die Regierung hat 2009 neue Bestimmungen erlassen (den Vereinheitlichten Standardvertrag), um jeden Arbeitgeber zur Einhaltung bestimmter Regeln zu verpflichten, u.a. zur Zahlung der Löhne in voller Höhe am jeweiligen Monatsende, zum Zugeständnis wöchentlicher freier Tage und zur Festlegung der maximalen Zahl der Arbeitsstunden. Die Regierung hat jedoch keine angemessenen Maßnahmen ergriffen, um Arbeitgeber zu bestrafen, die Missbräuche an ausländischem Hauspersonal begehen, und in der Praxis verlangen zahlreiche Arbeitgeber daher weiterhin zu lange Arbeitszeiten von ihren Hausangestellten, zahlen ihnen zu wenig Lohn und verletzten ihre Rechte. Am 1. Mai 2010 kam es in Beirut zu einer Demonstration von Wanderarbeitskräften, die gegen umfangreiche Missbräuche und die Verweigerung der Arbeitnehmerrechte protestierten.

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