Kuba
Der IGB hat in Kuba keine Mitgliedsorganisation.
Kuba ratifizierte 1952 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und 1952 das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen. Die Vereinigungsfreiheit wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Keine informationen vorhanden. .
Beschränkungen des Rechtes der Beschäftigten auf die Gründung von und den Beitritt zu Organisationen ihrer eigenen Wahl
- Gesetzlich vorgeschriebenes Gewerkschaftsmonopol und/oder ein System, das die Organisierung Organisierung Der auf die Gründung von oder den Beitritt zu einer Gewerkschaft hinauslaufende Prozess bzw. Bemühungen darum, dass andere Beschäftigte eine Gewerkschaft gründen oder einer Gewerkschaft beitreten. auf einer bestimmten Ebene (Betrieb, Branche/Sektor, regional, gebietsbezogen, national) verbietet oder einschränkt
- Die Regierung verbietet ausdrücklich freie Gewerkschaften, behauptet jedoch, dass die Beschäftigten nicht gesetzlich verpflichtet seien, dem kubanischen Gewerkschaftsbund CTC (Central de Trabajadores de Cuba) beizutreten. Die IAO unterstreicht seit mehreren Jahren die Notwendigkeit, den Verweis auf den CTC aus dem Arbeitsgesetz von 1985 zu streichen, da das Gesetz durch die Erwähnung eines spezifischen Gewerkschaftsbundes kein De-facto-Monopol institutionalisieren dürfe.
- Ungerechtfertigte oder übermäßige Privilegien für bestimmte Organisationen (über prioritäre Vertretung etwa bei Tarifverhandlungen oder Regierungskonsultationen oder bei der Nominierung von Delegierten für internationale Gremien hinaus)
- Der Gewerkschaftsbund Central de Trabajadores de Cuba (CTC) verfügt über ein gesetzliches Monopol bezüglich der Vertretung der Beschäftigten gegenüber Regierungsinstanzen. Die IAO drängt die Regierung bereits seit mehreren Jahren zu einer Gesetzesänderung, um den Verweis auf den CTC als "repräsentativste Organisation" zu ersetzen.
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht ist nicht speziell gesetzlich geschützt, aber auch nicht ausdrücklich verboten.
Gesetzliche Hindernisse für die Anerkennung von Tarifparteien
- Vorherige Genehmigung oder Billigung der Behörden für Tarifverhandlungen erforderlich
- Laut Gesetz ist für die Eintragung von Tarifverträgen in vielen Tätigkeitsbereichen die Genehmigung der Nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde erforderlich.
Beschränkungen des Grundsatzes ungehinderter und freiwilliger Verhandlungen
- Obligatorisches verbindliches Schiedsverfahren
Schiedsverfahren
Ein Mittel zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten durch die Einschaltung einer neutralen dritten Partei, die entweder eine Einzelperson oder ein Schiedsgremium sein kann. Bei einem unverbindlichen Schiedsverfahren steht es den Konfliktparteien frei, die daraus resultierende Empfehlung abzulehnen, während sie sich im Falle eines verbindlichen Verfahrens an den Schiedsspruch halten müssen. Als obligatorisches Schiedsverfahren wird ein Prozess bezeichnet, bei dem sich die Parteien nicht freiwillig dafür entscheiden, sondern bei dem es gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Behörden beschlossen wird.
vgl. Schlichtung, Vermittlung
im Falle von Konflikten während laufender Verhandlungen in nicht wesentlichen Diensten - Im Falle von Differenzen zwischen den Tarifparteien schreibt das Gesetz ein obligatorisches Schiedsverfahren vor, und es ermöglicht Eingriffe bzw. Interventionen der Behörden und des Gewerkschaftsbundes Central de Trabajadores de Cuba.
Bestimmungen, die Tarifverhandlungen und deren Wirksamkeit untergraben
- Fehlen eines geeigneten Verfahrens zur Unterstützung und Förderung des Tarifprozesses
- Nach Ansicht der IAO führe das gesetzlich verankerte Monopol des kubanischen Gewerkschaftsbundes CTC (s. Bemerkung bezüglich der Inkraftsetzung des Übereinkommens 87) in Verbindung mit den allzu detaillierten Bestimmungen hinsichtlich des Abschlusses von Traifverträgen dazu, dass freie und freiwillige Traifverhandlungen im Einklang mit Artikel 4 von IAO-Übereinkommens 98 nicht genügend gefördert würden.
Streikrecht
Streikrecht
Streiks sind verboten.
Praxis
Die Regierung tritt das Recht auf Tarifverhandlungen, auf gewerkschaftliche Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
sowie auf eine unabhängige Interessenvertretung der kubanischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Füßen. Sie hat die Massenentlassung von Hunderttausenden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beschlossen und eine Verschärfung der repressiven und disziplinarischen Maßnahmen in den Betrieben angekündigt. Die Regierung favorisiert ein Modell, das die Essenz des Systems möglichst bewahren soll: Kollektivismus, staatlicher Besitz der Produktionsmittel, Zentralisierung der Entscheidungen, Planwirtschaft und Verbot der individuellen Akkumulation von Reichtum. Gleichzeitig verlangt sie jedoch von den Betrieben und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern höhere Produktivität, verweigert aber wirtschaftliche, politische und kulturelle Freiheit und setzt stattdessen auf mehr Kontrolle und Repression.
Das Plenum des Nationalen Rates des kubanischen Gewerkschaftsbundes CTC hat verkündet, dass „der Welt bewiesen werden muss, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, als Rückgrat der kubanischen Gesellschaft, solange voranschreiten werden, bis die derzeitige wirtschaftliche Konjunktur überwunden ist, in der sicheren Überzeugung, dass sie den einzig möglichen, richtigen und gerechten Weg beschreiten“. Der Generalsekretär des CTC, Salvador Valdés, betonte auch, wie wichtig es sei, dass beim Plan für 2011 Lehren aus dem Jahr 2010 gezogen werden. „Die großen wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen unser Land steht, rufen die Gewerkschaftsbewegung dazu auf, ihre Methoden und ihren Stil zu verändern, um den Verstößen und Übertretungen, die im Zuge der geplanten Änderungen nach und nach auftreten können, auf gesunde Weise entgegenzuwirken“.
Die Ergebnisse, die in diesem Prozess teilweise erzielt wurden, zeigen, dass trotz einer Vorbereitung auf diese Veränderungen weiterhin Probleme bestehen, die es zu lösen gilt. Auch wenn dies ein im Wesentlichen administrativer Prozess ist, kann die Gewerkschaft nicht neutral bleiben. Es muss vielmehr ihr ureigenstes Interesse sein, dafür zu sorgen, dass den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit ihren Problemen Beachtung geschenkt wird und sie nicht schutzlos bleiben.
Bis November 2010 sind 1.224 politisch motivierte Festnahmen dokumentiert. Dies hemmt die Gründung unabhängiger Gewerkschaften, da die Ausübung des Rechts auf gewerkschaftliche Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
von den kubanischen Behörden mit einer politischen Aktivität gleichgesetzt wird.
Es wurden keine Änderungen am kubanischen Arbeitsrecht vorgenommen. Die Gewerkschaftsbewegung wird vom kubanischen Staat kontrolliert. Die Gewerkschaftsführer des kubanischen Gewerkschaftsbundes CTC werden nicht von den Arbeitnehmer(inne)n gewählt sondern vom kubanischen Staat und der Kommunistischen Partei Kubas (PCC) ernannt.
Am 10. Juni prangerte der ehemalige kubanische politische Häftling José Ramón Castillo vor der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen verschiedene Verletzungen der Gewerkschaftsrechte in Kuba an. Er war von Amnesty International zum Gewissensgefangenen erklärt worden und sagte vor der Kommission als Opfer der Unterdrückung auf Kuba aus. Er erklärte, dass das Recht auf Selbstbestimmung der kubanischen Arbeitnehmer auf der Insel nicht respektiert werde. Die Arbeitnehmer haben nicht das Recht, unabhängige Gewerkschaften zu bilden, und fünf Kubaner befinden sich derzeit in Haft, weil sie versucht hatten, unabhängige Gewerkschaften zu gründen. Dies wurde umfassend von den zuständigen internationalen Behörden dokumentiert.