Dschibuti - 2012
Hauptstadt: Dschibuti

29 Zwangsarbeit (1930) 87 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 98 Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen (1949) 100 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 105 Abschaffung der Zwangsarbeit (1957) 111 Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (1958) 138 Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973) 182 Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999)
gemeldete Verletzungen - 2012
Hintergrund
29 Zwangsarbeit (1930) 87 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 98 Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen (1949) 100 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 105 Abschaffung der Zwangsarbeit (1957) 111 Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (1958) 138 Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973) 182 Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999)
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gemeldete Verletzungen- 2012
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Die Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
wird streng geregelt durch ein Arbeitsgesetz von 2006, das bestenfalls als gewerkschaftsunfreundlich beschrieben werden kann. Bei der Anmeldung einer Gewerkschaft berücksichtigt der Arbeitsminister nicht nur die relevanten Gewerkschaftsdokumente, sondern auch Berichte des Arbeitsinspektors. Damit wird den öffentlichen Behörden in der Praxis Entscheidungsfreiheit zugestanden. Das Gesetz über Vereinigungen schreibt zudem für die Anmeldung einer Gewerkschaft deren vorherige Zulassung vor. Bei jedweder Änderung in den Statuten oder in der Führung einer Gewerkschaft müssen dieselben Prozeduren wie bei der Anmeldung der Gewerkschaft durchlaufen werden.
Falls seitens eines der Ministerien die Auflösung einer Gewerkschaft beantragt wird, kann der Oberstaatsanwalt überdies ein Zivilgericht anrufen, um besagte Auflösung zu erreichen. Die Übernahme eines Gewerkschaftsamts bedeutet fast automatisch die Aussetzung des Arbeitsvertrags, und jede von „jedwedem Gericht“ verurteilte Person ist nicht berechtigt, eine Führungsposition zu übernehmen. Der Präsident verfügt über weitreichende Befugnisse in Bezug auf die Rückbeorderung Rückbeorderung Die Erteilung einer Anweisung zur Rückkehr an den Arbeitsplatz. von Beamten in wesentlichen Dienststellen.
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Grundsätze
Vereinigungsfreiheit :
- >Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
- >Die Vereinigungsfreiheit ist arbeitsrechtlich geregelt.
- >Die Vereinigungsfreiheit wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen. Die Vereinigungsfreiheit wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung:
- >Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung ist gesetzlich verboten.
Beschränkungen
Gesetzliche Hindernisse für die Gründung von Organisationen:
- >Vorherige Genehmigung oder Billigung der Behörden für die Gründung einer Gewerkschaft erforderlich
- Das Arbeitsgesetz besagt, dass für die Zulassung einer Gewerkschaft beim Arbeitsminsterium die Gewerkschaftsgründer nicht nur die erforderlichen Unterlagen einreichen müssen, sondern dass auch ein detaillierter Untersuchungsbericht der Arbeitsaufsicht erforderlich ist, wodurch die Behörden über einen erheblichen Ermessensspielraum verfügen. Das Gesetz über Vereinigungen schreibt zudem vor, dass für die Gründung von Gewerkschaften eine vorherige Genehmigung erforderlich ist.
Beschränkungen des Rechtes der Beschäftigten auf die Gründung von und den Beitritt zu Organisationen ihrer eigenen Wahl:
- >Beschränkungen des Rechtes der Beschäftigten auf den Beitritt zu der Gewerkschaft ihrer Wahl
- Das Gesetz sieht bei Übernahme eines Gewerkschaftsamtes praktisch automatisch die Aussetzung des Arbeitsvertrages vor. Dadurch wird das Recht der Beschäftigten auf die Gründung von und den Beitritt zu einer Organisation ihrer Wahl sowie auf die Übernahme eines Gewerkschaftsamtes untergraben.
Beschränkungen des Rechtes der Gewerkschaften auf die Organisation ihrer Verwaltung:
- >Beschränkungen des Rechtes auf die ungehinderte Festlegung ihrer Satzungen und Bestimmungen
- Im Falle einer Änderung der Statuten oder der Zusammensetzung der Gewerkschaftsführung ist dasselbe Genehmigungsverfahren einzuhalten wie für die Gründung einer Gewerkschaft.
- >Beschränkungen des Rechtes auf die Wahl ihrer Vertreter/innen und auf ungehinderte Selbstverwaltung
- Laut Gesetz dürfen "von welchem Gericht auch immer" verurteilte Personen kein Gewerkschaftsamt übernehmen. Die IAO hält diese Bestimmungen für überzogen.
Gruppen von Beschäftigten, die Gewerkschaften laut Gesetz weder gründen noch beitreten oder ein Gewerkschaftsamt bekleiden dürfen bzw. nur mit Einschränkungen:
- >Beschäftigte in Freien Exportzonen (FEZ)
- In den Freien Exportzonen gilt das Arbeitsgesetz nicht.
- >Sonstige Berufsgruppen
- Minderjährige über 16 Jahre können mit Zustimmung ihrer Eltern oder ihres Vormundes einer Gewerkschaft beitreten.
Tarifverhandlungsrecht
Grundsätze
Tarifverhandlungsrecht:
- >Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Streikrecht
Grundsätze
Streikrecht:
- >Das Streikrecht ist in der Verfassung verankert.
- >Das Streikrecht ist arbeitsrechtlich geregelt.
Beschränkungen
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren:
- >Willkürliche Festlegung oder übermäßig lange Liste "wesentlicher Dienste", in denen Streiks untersagt oder stark eingeschränkt sind
- Der Staatspräsident verfügt über umfassende gesetzliche Befugnisse, um Beamte, die für das Leben der Nation und die Aufrechterhaltung wesentlicher Dienste unerlässliche Funktionen erfüllen, dienstzuverpflichten.
29 Zwangsarbeit (1930) 87 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 98 Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen (1949) 100 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 105 Abschaffung der Zwangsarbeit (1957) 111 Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (1958) 138 Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973) 182 Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999)
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gemeldete Verletzungen - 2012
Praxis
vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte ihre tiefe Besorgnis hinsichtlich der offenkundig fehlenden Bereitschaft der Regierung zum Ausdruck, mehreren Fällen von Verletzungen der Gewerkschaftsrechte nachzugehen. Gewerkschaftsaktivisten und -mitglieder werden seitens der Machthaber kontinuierlich schikaniert. Die Regierung bezichtigt die Gewerkschaftsaktivisten der Staatsfeindlichkeit und lässt sie deswegen festnehmen, inhaftieren, versetzen oder entlassen. Streiks werden brutal niedergeschlagen. Die einzelnen Organisationen sind nicht registriert oder aber dermaßen geschwächt, dass sie teilweise nicht mehr funktionsfähig sind.
29 Zwangsarbeit (1930) 87 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 98 Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen (1949) 100 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 105 Abschaffung der Zwangsarbeit (1957) 111 Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (1958) 138 Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973) 182 Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999)
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gemeldete Verletzungen - 2012
Rechtsverletzungen
Bei einer friedlichen Demonstration vor dem Parlament am 2. Januar ging die Polizei brutal auf Hafenarbeiter los, welche die Zahlung von Rückständen bei Lohnzuschüssen einforderten. Dabei wurden 62 Arbeitnehmer festgenommen und inhaftiert. Einige von ihnen wurden in der Haft zusammengeschlagen. Der Besuch von Familienmitgliedern oder Rechtsanwälten war ihnen untersagt, ebenso wie jegliche ärztliche Versorgung. Am 15. Januar wurden sie wieder freigelassen.
Seit vielen Jahren kann die Hafenarbeitergewerkschaft nicht mehr korrekt arbeiten. Dem Verband für die Achtung der Menschenrechte in Dschibuti (ARDHD) und dem Gewerkschaftsbund UDT zufolge scheiterten die Versuche, Gewerkschaftswahlen zu organisieren, allesamt an den Repressionen des Arbeitgebers und der dschibutischen Behörden. Einige Hafenarbeiter fungierten als „Alibi-Gewerkschafter“. Vielen anderen wurde die Hafenarbeiterkarte und damit die Arbeitsgrundlage entzogen, weil sie im Verdacht standen, Rädelsführer zu sein, oder einfach weil sie ihre Rechte eingefordert hatten.
29 Zwangsarbeit (1930) 87 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 98 Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen (1949) 100 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 105 Abschaffung der Zwangsarbeit (1957) 111 Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (1958) 138 Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973) 182 Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999)
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