Jamaika
Der IGB hat in Jamaika keine Mitgliedsorganisation.
Jamaika ratifizierte 1962 das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948) und das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949).
Rechtslage
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Vereinigungsfreiheit
Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich geregelt.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung ist gesetzlich verboten.
Gesetzliche Hindernisse für die Gründung von Organisationen
- Vorherige Genehmigung oder Billigung der Behörden für die Gründung einer Gewerkschaft erforderlich
- Eine Gewerkschaft muss innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Gründung ihre offizielle Eintragung beantragen. (Abschnitt 6, Gewerkschaftsgesetz)
- Verhängung von Strafen für die Gründung von oder den Beitritt zu einer nicht offiziell anerkannten Organisation
- Wenn die Eintragung einer Gewerkschaft nicht beantragt, abgelehnt oder gelöscht wurde, macht sich jedes Mitglied der Gewerkschaft, das ihr weiterhin angehört, und jede Person, die an einer Sitzung oder Aktivität der Gewerkschaft teilnimmt und weiß, dass sie nicht eingetragen ist, strafbar und muss mit einer Verurteilung ohne Gerichtsverfahren zu einer Geldbuße von bis zu 500 Dollar rechnen. (Abschnitt 6(4), Gewerkschaftsgesetz)
Beschränkungen des Rechtes der Gewerkschaften auf die Organisation ihrer Verwaltung
- Beschränkungen des Rechtes auf die Wahl ihrer Vertreter/innen und auf ungehinderte Selbstverwaltung
- Der Schatzmeister einer Gewerkschaft ist verpflichtet, dem Registrator jährlich den Jahresabschluss, Prüfbescheinigungen, Mitgliederlisten sowie Änderungen der Satzung und/oder der Amtsträger/innen der Gewerkschaft vorzulegen. Darüber hinaus kann der Registrator den Schatzmeister oder andere Amtsträger/innen einer Gewerkschaft jederzeit auffordern, detaillierte Berichte für eine spezifische Zeitspanne einzureichen. (Abschnitt 16(2), Gewerkschaftsgesetz)
- Beschränkungen des Rechtes auf die ungehinderte Organisation von Aktivitäten und die Formulierung von Programmen
- Der/Die Minister/in verfügt über umfangreiche Befugnisse, um im Falle eines Konfliktes ein Schiedsverfahren einzuleiten. (Abschnitte 9, 10 und 11A, Gesetz über Arbeitsbeziehungen und Arbeitskonflikte)
Gruppen von Beschäftigten, die Gewerkschaften laut Gesetz weder gründen noch beitreten oder ein Gewerkschaftsamt bekleiden dürfen bzw. nur mit Einschränkungen
- Sonstige Beamte oder öffentlich Bedienstete
- Beamte fallen nicht unter die Definition ?Arbeitnehmer’ (d.h. 'alle im Handel oder in einem Gewerbe beschäftigte Personen') in Abschnitt 2 des Gewerkschaftsgesetzes.
Tarifverhandlungsrecht
Tarifverhandlungsrecht
Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Gesetzliche Hindernisse für die Anerkennung von Tarifparteien
- Übermäßige Bestimmungen bezüglich der Repräsentativität oder Mindestmitgliederzahl von Gewerkschaften mit Blick auf Tarifverhandlungen
- Um als Tarifpartei anerkannt zu werden, muss eine Gewerkschaft von der Mehrheit der stimmberechtigten Beschäftigten in der künftigen Verhandlungseinheit unterstützt werden (Abschnitte 4A und 5(5), Gesetz über Arbeitsbeziehungen und Arbeitskonflikte). Gewerkschaften können nur dann ein gemeinsames Verhandlungsrecht beanspruchen, wenn jede Gewerkschaft alleine mindestens 30 Prozent der Stimmen erhält (Abschnitt 5(6), Gesetz über Arbeitsbeziehungen und Arbeitskonflikte). Dies ist nicht nur eine hohe Hürde, sondern könnte auch zu einer Situation führen, in der zwei Minderheitengewerkschaften die repräsentativste Gewerkschaft ausschließen, wenn Letztere weniger als 50 Prozent der Stimmen erhält.
Beschränkungen des Grundsatzes ungehinderter und freiwilliger Verhandlungen
- Starre oder übertriebene verfahrenstechnische Auflagen (z.B. eng gefasster zeitlicher Rahmen für den Abschluss eines Tarifvertrages)
- Eine als Tarifpartei anerkannte Gewerkschaft muss den Arbeitgeber innerhalb von 15 Tagen nach ihrer Anerkennung schriftlich darüber unterrichten, dass sie einen Tarifvertrag mit ihm abschließen möchte. Ab dem Datum, an dem der Arbeitgeber diese Mitteilung erhalten hat, müssen dann binnen 30 Tagen Tarifverhandlungen geführt werden. (Abschnitt 5A, Gesetz über Arbeitsbeziehungen und Arbeitskonflikte)
- Obligatorisches verbindliches Schiedsverfahren
Schiedsverfahren
Ein Mittel zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten durch die Einschaltung einer neutralen dritten Partei, die entweder eine Einzelperson oder ein Schiedsgremium sein kann. Bei einem unverbindlichen Schiedsverfahren steht es den Konfliktparteien frei, die daraus resultierende Empfehlung abzulehnen, während sie sich im Falle eines verbindlichen Verfahrens an den Schiedsspruch halten müssen. Als obligatorisches Schiedsverfahren wird ein Prozess bezeichnet, bei dem sich die Parteien nicht freiwillig dafür entscheiden, sondern bei dem es gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Behörden beschlossen wird.
vgl. Schlichtung, Vermittlung
im Falle von Konflikten während laufender Verhandlungen in nicht wesentlichen Diensten - Der/Die Minister/in verfügt über umfangreiche Befugnisse, um im Falle eines Konfliktes ein Schiedsverfahren einzuleiten, wenn: (a) der Konflikt einen wesentlichen Dienst betrifft; oder (b) ein Arbeitskampf dem nationalen Interesse vermutlich schweren Schaden zufügen würde; oder (c) der/die Minister/in überzeugt ist, dass ein Arbeitskonflikt schnell beigelegt werden sollte; oder (d) der/die Minister/in und der Oberste Gerichtshof überzeugt sind, dass ein Arbeitskampf dem nationalen Interesse schaden würde. (Abschnitte 9, 10, 11A und 32, Gesetz über Arbeitsbeziehungen und Arbeitskonflikte)
Einschränkungen oder Verbot von Tarifverhandlungen in bestimmten Sektoren
- Sonstige Beamte und öffentlich Bedienstete
- Das Recht auf Tarifverhandlungen und die Verpflichtung der Gewerkschaften und der Arbeitgeber zu Verhandlungen in gutem Glauben gelten nicht für die Regierung oder für Staatsbedienstete. (Abschnitt 25(3), Gesetz über Arbeitsbeziehungen und Arbeitskonflikte)
Streikrecht
Streikrecht
Das Streikrecht wird gesetzlich anerkannt, unterliegt aber strengen Bestimmungen.
Verbot oder Einschränkungen bestimmter Arten von Streiks
- Beschränkungen hinsichtlich des Streikziels (z.B. Arbeitskonflikte, wirtschaftliche und soziale Fragen, politische, Sympathie- und Solidaritätsstreiks)
- Ein Streik darf nur im Zusammenhang mit einem Arbeitskonflikt stattfinden, der definiert wird als Konflikt zwischen einem oder mehreren Arbeitgebern oder Arbeitgeberorganisationen und einem oder mehreren Arbeitnehmern oder Arbeitnehmerorganisationen, bei dem es um Folgendes geht: die Arbeitsumstände und -bedingungen (einschließlich der äußeren Rahmenbedingungen); die Einstellung, Nicht-Einstellung, Beendigung oder Aussetzung des Beschäftigungsverhältnisses; die Arbeitsverteilung; jegliche Fragen mit Auswirkungen auf die Privilegien, Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers, einer Arbeitgeberorganisation, eines Arbeitnehmers oder einer Gewerkschaft; sowie jegliche Fragen im Zusammenhang mit dem Recht, im Namen eines Arbeitnehmers Tarifverhandlungen zu führen (Abschnitt 2, Gesetz über Arbeitsbeziehungen und Arbeitskonflikte). Streikposten als Sympathie- oder Solidaritätsaktionen sind verboten (d.h. die Beteiligung an einem Streikposten ist ungesetzlich, wenn die betreffende Person kein Arbeitgeber, Mitglied, Arbeitnehmer oder früherer Arbeitnehmer der an dem Arbeitskonflikt beteiligten Firma ist, gegen die sich der Streikposten richtet oder wenn sie nicht eine von acht Amtsträgern einer eingetragenen Gewerkschaft ist) (Abschnitt 33, Gewerkschaftsgesetz).
- Beschränkungen hinsichtlich der Art des Streiks (z.B. Streikposten
Streikposten
Personen, die vor den Toren der betroffenen Betriebe auf einen Arbeitskonfliktoder einen Streik aufmerksam machen und versuchen, andere Beschäftigte dazu zu veranlassen, den Betrieb nicht zu betreten bzw. die Verbraucher davon abzuhalten, den Arbeitgeber zu unterstützen. Die Aufstellung von Streikposten vor einem nicht direkt an dem Konflikt beteiligten, neutralen Betrieb zielt darauf ab, indirekt Druck auf den Arbeitgeber, der die eigentliche Zielscheide der Aktion ist, auszuüben.
, wilde Streiks, Dienst nach Vorschrift
Dienst nach Vorschrift
Eine Form des Arbeitskampfes, bei der sich die Beschäftigten streng an sämtliche für ihre Arbeit geltenden Gesetze, Regeln und Prinzipien halten, was einem Bummelstreik gleichkommt.
, Sitzstreik
Sitzstreik
Eine Form des Arbeitskampfes, bei der sich die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz hinsetzen, jedoch keine Arbeit verrichten.
vgl. Streik , Bummelstreik Bummelstreik Eine Form des Arbeitskampfes, wobei die Beschäftigten das Arbeitstempo absichtlich vermindern, um das Arbeitsergebnis zu verringern.
vgl. Dienst nach Vorschrift ) - Das Aufstellen von Streikposten ist rechtswidrig, wenn durch die zahlenmäßige Beteiligung oder die Verfahrensweise andere Menschen eingeschüchtert werden, die Ein- und Ausfahrt behindert oder Landfriedensbruch begangen wird. (Abschnitt 33, Gewerkschaftsgesetz)
Übermäßige Eingriffe der Behörden oder der Arbeitgeber während eines Streiks
- Befugnis der Behörden oder Arbeitgeber, einen Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik einseitig zu verbieten, zu begrenzen, auszusetzen oder zu beenden - Der/Die Minister/in kann einen Streik für ungesetzlich erklären, wenn er/sie der Ansicht ist, dass eine Arbeitskampfmaßnahme zu einer derart umfangreichen Unterbrechung der Versorgung mit Waren oder Dienstleistungen geführt hat oder führen würde, dass dem nationalen Interesse dadurch vermutlich schwerer Schaden zugefügt würde (Abschnitt 10, Gesetz über Arbeitsbeziehungen und Arbeitskonflikte). Der/Die Minister/in ist zudem befugt, beim Obersten Gerichtshof eine Unterlassungsklage zu erheben, um die Parteien am Beginn oder an der Fortsetzung eines Arbeitskampfes zu hindern, wenn er/sie der Meinung ist, dass der Volkswirtschaft dadurch schwerer Schaden zugefügt würde, die nationale Sicherheit gefährdet wäre, eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Ordnung oder das Leben einer beträchtlichen Zahl von Menschen bestünde oder sie der ernsthaften Gefahr einer Erkrankung oder Verletzung ausgesetzt würden (Abschnitt 32, Gesetz über Arbeitsbeziehungen und Arbeitskonflikte).
- Befugnis der Behörden oder Arbeitgeber, einen Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik zu verhindern oder zu beenden, indem der Konflikt einem Schiedsverfahren Schiedsverfahren Ein Mittel zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten durch die Einschaltung einer neutralen dritten Partei, die entweder eine Einzelperson oder ein Schiedsgremium sein kann. Bei einem unverbindlichen Schiedsverfahren steht es den Konfliktparteien frei, die daraus resultierende Empfehlung abzulehnen, während sie sich im Falle eines verbindlichen Verfahrens an den Schiedsspruch halten müssen. Als obligatorisches Schiedsverfahren wird ein Prozess bezeichnet, bei dem sich die Parteien nicht freiwillig dafür entscheiden, sondern bei dem es gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Behörden beschlossen wird.
vgl. Schlichtung, Vermittlung
unterzogen wird - Der/Die Minister/in verfügt über umfangreiche Befugnisse, um im Falle eines Konfliktes ein Schiedsverfahren einzuleiten, wenn: (a) der Konflikt einen wesentlichen Dienst betrifft; oder (b) ein Arbeitskampf dem nationalen Interesse vermutlich schweren Schaden zufügen würde; oder (c) der/die Minister/in überzeugt ist, dass ein Arbeitskonflikt schnell beigelegt werden sollte. (Abschnitte 9, 10 und 11A, Gesetz über Arbeitsbeziehungen und Arbeitskonflikte)
Bestimmungen, die die Streikmöglichkeiten oder die Wirksamkeit eines Streiks untergraben
- Übermäßige zivil- oder strafrechtliche Sanktionen für Beschäftigte oder Gewrkschaften, die sich an nicht genehmigten Streiks beteiligen
- Alle Beschäftigten, die im Zuge eines rechtswidrigen Arbeitskampfes die Arbeit niederlegen, der Arbeit fernbleiben oder sich weigern, die Arbeit wieder aufzunehmen bzw. die durch ihr Verhalten darauf abzielen, die Produktion von Waren oder Dienstleistungen zu verhindern oder zu vermindern, machen sich strafbar und sind mit einer Geldbuße von bis zu 500 Dollar (oder im Falle einer anhaltenden strafbaren Aktion von bis zu 5.000 Dollar) zu belegen (Abschnitt 13, Gesetz über Arbeitsbeziehungen und Arbeitskonflikte). Eine rechtswidrige Beteiligung an einem Streikposten wird mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Dollar oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten, unter Umständen in einem Arbeitslager, geahndet (Abschnitte 32 und 33, Gewerkschaftsgesetz).
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren
- Sonstige Einschränkungen (z.B. in FEZ Freie Exportzone Ein besonderes Industriegebiet eines Landes, in dem importierte Materialien vor ihrer erneuten Ausfuhr verarbeitet werden; soll vor allem ausländische Investoren anziehen, denen besondere Anreize wie die Ausnahme von bestimmten Handelsbarrieren, Steuern, Regeln und/oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen geboten werden. )
- In bestimmten Wirtschaftszweigen sind die Arbeitnehmer und die Gewerkschaften verpflichtet, den/die Minister/in mindestens 72 Stunden im Voraus über eine geplante Arbeitskampfmaßnahme zu unterrichten. Die betroffenen Wirtschaftszweige sind: Flugdienstleistungen zur Beförderung von Passagieren usw., Bananenindustrie, Devisengeschäfte usw., Bankdienstleistungen, Bauxit- und Aluminium-Industrie, Seedienste, öffentliche Personenverkehrsdienste, Zuckerindustrie und ihre Nebenprodukte, Telefondienste und Fremdenverkehr. (Abschnitt 5B und 5. Auflistung, Gesetz über Arbeitsbeziehungen und Arbeitskonflikte)
Praxis
Die Gewerkschaften Bustamante Industrial Trade Union (BITU) und National Workers’ Union haben Ende Januar berichtet, dass die China Harbour Engineering Company (CHEC) ihre Mitglieder ins Visier nehme. Das Unternehmen hatte die Gewerkschaften gewarnt, dass Beschäftigte, die auf ihrem Recht auf eine Gewerkschaftsmitgliedschaft bestünden, entlassen würden, und in einigen Fällen war es bereits zu Arbeitsplatzverlusten gekommen.
Nestlé Jamaica hat sich geweigert, die Stunden zu bezahlen, die Gewerkschaftsvertreter nicht bei der Arbeit, sondern bei einer Sitzung im Arbeitsministerium waren. Um gegen diesen Beschluss zu protestieren, legten 130 Beschäftigte von Nestlé Jamaica in St. Catherine die Arbeit nieder.
Die Arbeit als Haushaltshilfe in Jamaika ist prekär aufgrund der niedrigen Löhne, die noch nicht einmal dem Mindestlohn entsprechen. Es gibt kaum Zugang zur Sozialversicherung und auch sonstige Bedingungen und Garantien für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden nicht beachtet. Dies verhindert die Ausübung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften nach eigener Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften, ungehindert zu arbeiten und ihre Aktivitäten ohne unzulässige Eingriffe zu verrichten.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
und Kollektivverhandlungen.
In den FEZ Freie Exportzone Ein besonderes Industriegebiet eines Landes, in dem importierte Materialien vor ihrer erneuten Ausfuhr verarbeitet werden; soll vor allem ausländische Investoren anziehen, denen besondere Anreize wie die Ausnahme von bestimmten Handelsbarrieren, Steuern, Regeln und/oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen geboten werden. -Betrieben ist es gängige Praxis, Beschäftigten zu drohen und arbeitgeberfreundliche „Arbeitnehmerräte“ einzurichten, die die Weiterleitung von Beschwerden behindern, allerdings nicht befugt sind, an Kollektivverhandlungen über Arbeitsbedingungen oder Mindestlöhne teilzunehmen. Aus diesem Grund gibt es in diesen Zonen bisher auch noch keine Gewerkschaften.
Schätzungsweise gehören 20% der Arbeitnehmer/innen einer Gewerkschaft an. In einigen Unternehmen, wo Gewerkschaften existierten, haben die Führungskräfte sich dafür eingesetzt, dass ihnen die Anerkennung Anerkennung Die Bestimmung einer Gewerkschaft durch die zuständige staatliche Stelle zur Tarifpartei für die Beschäftigten in einer gegebenen Tarifeinheit oder die Akzeptanz der kollektiven Vertretung der Beschäftigten durch eine Gewerkschaft seitens des Arbeitgebers. entzogen wird. Im Privatsektor neigen die Arbeitgeber dazu, Beschäftigte, die Mitglieder von Gewerkschaften sind, zu entlassen, um sie später neu einzustellen: mit befristeten Verträgen und geringeren Löhnen.
Zwar ist das Streikrecht gesetzlich nicht anerkannt, dennoch wurden während des Jahres einige Streiks durchgeführt. Die Beschäftigten, die sich an einem Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
beteiligen, laufen dennoch Gefahr, entlassen zu werden. Der Arbeitsminister hat sich, sofern er gesetzlich dazu befugt ist, direkt in einige Arbeitskonflikte eingeschaltet, und hat versucht, die Streiks zu beenden.
Schätzungsweise gehören 20% der Arbeitnehmer einer Gewerkschaft an. In einigen Unternehmen, wo Gewerkschaften existieren, hat die Geschäftsleitung sich dafür eingesetzt, dass ihnen die Anerkennung Anerkennung Die Bestimmung einer Gewerkschaft durch die zuständige staatliche Stelle zur Tarifpartei für die Beschäftigten in einer gegebenen Tarifeinheit oder die Akzeptanz der kollektiven Vertretung der Beschäftigten durch eine Gewerkschaft seitens des Arbeitgebers. entzogen wird. Im Privatsektor neigen die Arbeitgeber dazu, Beschäftigte, die Mitglieder von Gewerkschaften sind, zu entlassen, um sie später neu einzustellen: mit befristeten Verträgen und geringeren Löhnen.
Menschenhandel entsteht aufgrund verschiedener Gegebenheiten im Land: Einerseits stammen aus Jamaika zahlreiche Opfer von Menschenhandel, andererseits ist Jamaika ein Transitland oder Ziel für Menschen, die mit dieser Situation konfrontiert sind. Die jamaikanische Regierung hat zwar bereits einige Schritte unternommen, um gegen die Verantwortlichen von Menschenhandel gerichtlich vorzugehen, doch setzt der Staat die Mindestnormen für die Bekämpfung dieses Problems noch immer nicht in ausreichendem Maße um.