Litauen - 2012
Hauptstadt: Vilnius

29 Zwangsarbeit (1930) 87 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 98 Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen (1949) 100 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 105 Abschaffung der Zwangsarbeit (1957) 111 Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (1958) 138 Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973) 182 Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999)
gemeldete Verletzungen - 2012
Hintergrund
29 Zwangsarbeit (1930) 87 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 98 Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen (1949) 100 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 105 Abschaffung der Zwangsarbeit (1957) 111 Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (1958) 138 Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973) 182 Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999)
Hauptstadt: Vilnius

gemeldete Verletzungen- 2012
Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
Trotz jüngster Änderungen des Arbeitsgesetzes sind die Gewerkschaftsrechte nach wie vor eingeschränkt. Das Gesetz erkennt zwar das Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften an, aber mindestens 20 Mitglieder oder ein Zehntel der gesamten Belegschaft sind für die Gründung einer Gewerkschaft erforderlich. Beschäftigte dürfen im Falle einer Entlassung kein Gewerkschaftsmitglied bleiben.
Das Recht auf Tarifverhandlungen ist sowohl im privaten Sektor als auch im öffentlichen Dienst gesetzlich verankert, außer im Falle von Regierungsangestellten.
Das Streikrecht ist relativ eingeschränkt: Streiks sind nur möglich, wenn alle Streitbeilegungsverfahren ausgeschöpft sind und können nur im Zusammenhang mit Arbeitskonflikten ausgerufen werden. Solidaritäts- und Sympathiestreiks fallen daher nicht unter das Streikrecht. Darüber hinaus haben die Arbeitgeber in einigen Branchen das Recht, Streikende zu ersetzen, wenn sonst kein Mindestdienst
Mindestdienst
Die Arbeiten, die in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung während eines Streiks erforderlich sind, gewöhnlich um zu verhindern, dass das Leben oder die grundlegenden Bedürfnisse der Bevölkerung aufs Spiel gesetzt werden oder dass irreversible Schäden entstehen.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
gewährleistet wäre, u.a. im öffentlichen Personennahverkehr und bei der Müllabfuhr. Die Behörden können über den während eines Streiks zu gewährleistenden Mindestdienst
Mindestdienst
Die Arbeiten, die in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung während eines Streiks erforderlich sind, gewöhnlich um zu verhindern, dass das Leben oder die grundlegenden Bedürfnisse der Bevölkerung aufs Spiel gesetzt werden oder dass irreversible Schäden entstehen.
vgl. IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
entscheiden, wenn sich die Parteien nicht einigen können.
Vereinigungsfreiheit / Vereinigungsrecht
Grundsätze
Vereinigungsfreiheit :
- >Die Vereinigungsfreiheit ist in der Verfassung verankert.
- >Die Vereinigungsfreiheit ist arbeitsrechtlich geregelt.
- >Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich geregelt.
Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung:
- >Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung ist gesetzlich verboten.
Beschränkungen
Gesetzliche Hindernisse für die Gründung von Organisationen:
- >Exzessive Mindestmitgliederzahl für die Gründung einer Gewerkschaft erforderlich
- Eine Betriebsgewerkschaft muss entweder mindestens 30 Mitglieder haben oder wenigstens ein Fünftel der Gesamtbelegschaft vertreten (weniger als drei Mitglieder sind jedoch nicht möglich).
Gruppen von Beschäftigten, die Gewerkschaften laut Gesetz weder gründen noch beitreten oder ein Gewerkschaftsamt bekleiden dürfen bzw. nur mit Einschränkungen:
- >Streitkräfte
- >Sonstige Berufsgruppen
- Entlassene Beschäftigte müssen ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft aufgeben.
Tarifverhandlungsrecht
Grundsätze
Tarifverhandlungsrecht:
- >Das Tarifverhandlungsrecht wird gesetzlich anerkannt.
Beschränkungen
Einschränkungen oder Verbot von Tarifverhandlungen in bestimmten Sektoren:
- >Sonstige Beamte und öffentlich Bedienstete
- Regierungsangestellte, deren Aufgabe es ist, dem Gesetz Geltung zu verschaffen oder die im Sicherheitsbereich tätig sind
Streikrecht
Grundsätze
Streikrecht:
- >Das Streikrecht ist in der Verfassung verankert.
- >Das Streikrecht wird gesetzlich anerkannt.
Beschränkungen
Gesetzliche Hindernisse für rechtmäßige Streiks:
- >Übertriebene Vorschriften hinsichtlich des erforderlichen Quorums oder der bei einer Streikurabstimmung erforderlichen Mehreheit
- Zu einem Streik kann dann aufgerufen werden, wenn sich im Falle eines Streiks, der das gesamte Unternehmen betrifft, mindestens die Hälfte der Beschäftigten in einer geheimen Urabstimmung dafür ausgesprochen hat oder, falls der Streik lediglich einen Teil des Unternehmens betrifft, wenn die Hälfte der dort Beschäftigten dafür gestimmt hat. Für "symbolische" Streiks, die nicht länger als zwei Stunden dauern, ist keine Urabstimmung erforderlich.
- >Obligatorische Schieds- oder langwierige Schlichtungs- und Vermittlungsverfahren vor einem Streik
- Zu einem Streik kann nur aufgerufen werden, wenn ein kollektiver Konflikt nicht durch Verhandlungen, eine Schlichtung, Vermittlung oder, wenn sich die Parteien darauf verständigen, einen Schiedsspruch Dritter beigelegt werden kann oder wenn die erzielte Vereinbarung nicht umgesetzt wird. Während des Streiks können keine zusätzlichen Forderungen zu denen, um die es bereits bei dem Schlichtungs- oder Vermittlungsverfahren ging, gestellt werden.
Verbot oder Einschränkungen bestimmter Arten von Streiks:
- >Beschränkungen hinsichtlich des Streikziels (z.B. Arbeitskonflikte, wirtschaftliche und soziale Fragen, politische, Sympathie- und Solidaritätsstreiks)
- Solidaritätsstreiks sind nicht erlaubt.
- >Beschränkungen hinsichtlich des Umfangs oder der Reichweite eines Streiks (z.B. Betrieb, Industrie und/oder Branche, regional, national)
- Für Streiks auf regionaler, sektoraler und nationaler Ebene sind keine Bestimmungen vorhanden, so dass legale Streiks nur auf Betriebsebene stattfinden können.
Bestimmungen, die die Streikmöglichkeiten oder die Wirksamkeit eines Streiks untergraben:
- >Mögliche Ersetzung von Beschäftigten während eines rechtmäßigen Streiks
- Der Arbeitsgeber darf im Falle eines Streiks keine Ersatzarbeitskräfte einstellen, wovon jedoch bestimmte Bereiche ausgenommen sind, wie etwa die Eisenbahn und der öffentliche Personenverkehr, das Gesundheitswesen und pharmazeutische Einrichtungen sowie die Abfallwirtschaft.
Einschränkungen oder Verbot von Streiks in bestimmten Sektoren:
- >Übertriebene Beschränkungen für "Staatsbedienstete"
- Beamte im Innenministerium sind nicht streikberechtigt, und auch Beamten, die in einer Einrichtung oder Agentur eine Abteilung leiten oder eine andere hohe Position bekleiden, wird dieses Recht nicht zugestanden.
- >Fehlen von Alternativen für Gruppen von Beschäftigten, denen das Streikrecht verweigert wird
- Streiks sind in Erste Hilfe gewährenden medizinischen Diensten verboten. Die Forderungen der betroffenen Beschäftigten werden von der Regierung in Rücksprache mit den Konfliktparteien behandelt.
- >Unangemessene oder willkürliche Festlegung (d.h. ohne Verhandlungen mit den Sozialpartnern bzw. Fehlen eines unabhängigen Gremiums für Streitfälle) des im Falle von Streiks im öffentlichen Dienst zu garantierenden "Mindestdienstes"
- Die an einem kollektiven Konflikt beteiligten Parteien müssen sich innerhalb von drei Tagen ab dem Tag, an dem die Gewerkschaft den Arbeitgeber über den Streik unterrichtet, auf einen Mindestdienst verständigen. Wenn sich die Parteien nicht einigen können, legen die Behörden den Umfang des Mindestdienstes fest.
29 Zwangsarbeit (1930) 87 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 98 Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen (1949) 100 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 105 Abschaffung der Zwangsarbeit (1957) 111 Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (1958) 138 Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973) 182 Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999)
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gemeldete Verletzungen - 2012
29 Zwangsarbeit (1930) 87 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 98 Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen (1949) 100 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 105 Abschaffung der Zwangsarbeit (1957) 111 Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (1958) 138 Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973) 182 Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999)
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gemeldete Verletzungen - 2012
Rechtsverletzungen
vgl. Kollektiv-/Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft unterzeichnet, der eine auf ein Jahr befristete Lohnkürzung vorsah. Im August 2010 wurde daraufhin beschlossen, Herrn Budrevicius zu entlassen, da der Tarifvertrag Tarifvertrag Eine gewöhnlich schriftliche Vereinbarung, die die Ergebnisse von Kollektiv-/Tarifverhandlungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern enthält.
vgl. Kollektiv-/Tarifverhandlungen nachteilig für das Unternehmen sei. Am 9. Juni 2011 entschied ein Gericht zugunsten von Herrn Budrevicius und sprach ihm eine Entlassungsabfindung zu. Das Berufungsgericht hob diese Entscheidung jedoch am 16. November 2011 auf. Die litauischen Gewerkschaften sehen darin einen Hinweis auf den Unwillen der Regierung, Tarifverhandlungen zu fördern, und eine Erklärung für die wenigen Tarifvertragsabschlüsse in dem Land.
Am 10. Juni stimmten die Mitglieder der Gewerkschaft litauischer Lebensmittelproduzenten LPMS für einen Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
bei der Brauerei Carlsberg in Litauen, um ihrer Forderung nach einem angemessenen Tarifvertrag
Tarifvertrag
Eine gewöhnlich schriftliche Vereinbarung, die die Ergebnisse von Kollektiv-/Tarifverhandlungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern enthält.
vgl. Kollektiv-/Tarifverhandlungen
auf betrieblicher Ebene Nachdruck zu verleihen. Die Betriebsleitung versuchte, den Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
zu verhindern und ging vor Gericht, um ihn für gesetzwidrig erklären zu lassen. Zehn Tage später ordnete das Kreisgericht von Klaipeda die 30-tägige Aussetzung des geplanten Streiks mit der Begründung an, dass die Bierproduktion in Litauen ’lebenswichtig’ sei. Am 5. Juli entschied das Stadtgericht von Klaipeda, dass der Streik
Streik
Die gängigste Form einer Arbeitskampfmaßnahme; eine kollektive Arbeitsniederlegung der Beschäftigten für eine bestimmte Zeit; kann vielfältige Formen annehmen.
vgl. Generalstreik, unterbrochener Streik, rollierender Streik, Sitzstreik, Sympathiestreik, wilder Streik, Bummelstreik
rechtmäßig sei, wogegen Carlsberg Litauen Einspruch erhob. Das Regionalgericht von Klaipeda hob daraufhin am 5. August den Entscheid auf und befand den im Juni angekündigten Brauereistreik für rechtswidrig. Die Gewerkschaft LPMS hat ein höheres Gericht eingeschaltet, um die Aufhebung des Urteils zu erwirken, und sie hat Klage bei der IAO
Internationale Arbeitsorganisation
Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.
vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
erhoben, da die Aussetzung des Streikrechts für eine derart lange Zeit den Normen der IAO
Internationale Arbeitsorganisation
Eine dreigliedrige Organisation der Vereinten Nationen (UN), die 1919 ins Leben gerufen wurde, um die Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern. Sie ist die für die Formulierung und Überwachung internationaler Arbeitsnormenwichtigste internationale Organisation.
vgl. Dreigliedrigkeit, IGB-Leitfaden für internationale Gewerkschaftsrechte
widerspricht. Der Fall ist auch deshalb wichtig, weil ein privater Produzent daran beteiligt ist.
Unterdessen hat Carlsberg Litauen versucht, führende Vertreter und aktive Mitglieder der Gewerkschaft unter Druck zu setzen, u.a. durch die Entlassung von neun Mitgliedern und deren Wiedereinstellung mit schlechteren, befristeten Verträgen.
29 Zwangsarbeit (1930) 87 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 98 Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen (1949) 100 Vereinigungsfreiheit und der Schutz des Vereinigungsrechts (1948) 105 Abschaffung der Zwangsarbeit (1957) 111 Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (1958) 138 Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973) 182 Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999)
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